Frührente 2026: Was kostet der vorzeitige Renteneintritt?
Wer vor der Regelaltersgrenze in die gesetzliche Rente geht, muss mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro Monat rechnen (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI). Bei maximal 4 Jahren (48 Monaten) vorzeitigem Rentenbezug sind das bis zu 14,4 % weniger Rente — und zwar lebenslang.
Eine wichtige Ausnahme gilt für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren: Sie können abschlagsfrei in Rente gehen — die umgangssprachlich als „Rente mit 63" bekannte Regelung. Die tatsächliche Altersgrenze ist dabei jahrgangsabhängig gestaffelt und liegt für die meisten heute Erwerbstätigen deutlich über 63 Jahren.
Die zwei Wege in die Frührente
- Mit Abschlag ab 63 (35 Beitragsjahre)
- Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI): frühestmöglicher Rentenbeginn mit 63, Abschlag 0,3 %/Monat vor der Regelaltersgrenze.
- Abschlagsfrei ("Rente mit 63", 45 Beitragsjahre)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI): abschlagsfrei ab einer gestaffelten Altersgrenze zwischen 63 und 65 Jahren, je nach Geburtsjahrgang.