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© 2026 Rechner Zentrale. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

bAV Rechner 2026 Entgeltumwandlung berechnen.

Betriebliche Altersvorsorge berechnen: bis 644 € monatlich steuerfrei, Arbeitgeber-Pflichtanteil 15 %, Nettoverzicht und Förderquote auf einen Blick.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Gehalt & Steuer

€
1.500 €15.000 €

Entgeltumwandlung

€
0 €644 €
%
15% (min. 15%) %100% (min. 15%) %

Ansparphase

Jahre
18 Jahre60 Jahre
Jahre
62 Jahre70 Jahre

bAV-Förderung 2026

  • Steuerfrei bis 644 €/Monat (8% BBG)
  • SV-frei bis 322 €/Monat (4% BBG)
  • Arbeitgeber-Pflichtzuschuss: 15%
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Ihre monatliche Förderquote

146,7 %

Effektiver Aufwand: 93,24 €/Monat

Ihre Beiträge

Ihr Beitrag (Entgeltumwandlung)200,00 €
Arbeitgeberzuschuss+30,00 €

Gesamtbeitrag monatlich230,00 €

Ihre monatliche Ersparnis

Bruttoverzicht200,00 €
Steuerersparnis-64,46 €
Sozialversicherungsersparnis-42,30 €

Nettoverzicht93,24 €

Fördergrenzen 2026

SV-frei bis

338,00 €

Steuerfrei bis

676,00 €

Prognose (bei 3-4% Rendite)

Laufzeit32 Jahre
Jährliche Einzahlung2.760,00 €
Geschätztes Endkapital149.255,00 €

Bruttorente (ca.)497,52 €
Nettorente (ca.)345,46 €

Ihre Gesamtförderung (monatlich)

AG-Zuschuss

30,00 €

Steuer

64,46 €

SV

42,30 €

Hinweise:

  • Betriebsrenten werden im Alter voll versteuert und es fallen volle KV/PV-Beiträge an.

Berechnung basiert auf:

  • SV-freier Betrag: 4% der BBG RV (338 €/Monat in 2026)
  • Steuerfreier Betrag: 8% der BBG RV (676 €/Monat in 2026)
  • Arbeitgeber-Pflichtzuschuss: 15% seit 01.01.2022
  • Auf Betriebsrenten fallen volle KV/PV-Beiträge an

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Altersvorsorge planen

Betriebliche Altersvorsorge 2026: So funktioniert die Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Form der Altersvorsorge. Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, während Ihr Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss von 15% leistet.

Der große Vorteil: Aus 200 € Bruttoverzicht werden oft nur ca. 100 € Nettoverzicht – die Hälfte sparen Sie durch Steuer- und SV-Ersparnis. Plus den Arbeitgeberzuschuss erhöht sich Ihr tatsächlicher Sparbetrag deutlich.

Die 5 Durchführungswege der bAV

Direktversicherung
Häufigste Form: Arbeitgeber schließt Lebensversicherung für Arbeitnehmer ab.
Pensionskasse
Ähnlich wie Direktversicherung, rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung.
Pensionsfonds
Mehr Aktienanteil möglich, dadurch höhere Renditechancen bei mehr Risiko.
Unterstützungskasse
Keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge, meist für Führungskräfte.

Beispielrechnung: bAV bei 4.500 € Brutto

Monatliche Entgeltumwandlung von 200 €

Monatliche Entgeltumwandlung von 200 €
PositionBetrag
Bruttoverzicht200 €
Steuerersparnis (ca. 30%)- 60 €
SV-Ersparnis (ca. 20%)- 40 €
Nettoverzicht100 €
Arbeitgeberzuschuss (15%)+ 30 €
Tatsächlicher Sparbetrag230 €

Faktoren für Ihre bAV-Ersparnis

  1. 1
    Steuerklasse: Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung.
  2. 2
    Höhe der Umwandlung: Bis 322 € sparen Sie Steuern UND SV, bis 644 € nur noch Steuern.
  3. 3
    Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% Pflicht, manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
  4. 4
    Durchführungsweg: Pensionsfonds bieten höhere Renditechancen, Direktversicherung mehr Sicherheit.

Betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile

Die bAV bietet erhebliche Steuer- und SV-Vorteile in der Ansparphase. Allerdings müssen Sie im Alter die volle Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente zahlen.

Vorteile der bAV

Steuerersparnis
Bis zu 644 € monatlich steuerfrei einzahlen – spart je nach Steuersatz bis zu 290 €.
SV-Ersparnis
Bis zu 322 € monatlich sozialversicherungsfrei – spart ca. 20% zusätzlich.
Arbeitgeberzuschuss
Mindestens 15% Pflicht – viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Insolvenzsicherung
Betriebsrenten sind durch den PSV abgesichert.

Nachteile und Kritikpunkte

Volle KV/PV im Alter
Auf Betriebsrenten zahlen Sie den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Geringere gesetzliche Rente
Weniger Rentenversicherungsbeiträge = weniger Rentenpunkte.
Geringe Flexibilität
Kapital meist erst ab 62 verfügbar, keine vorzeitige Entnahme.
Arbeitgeber-Abhängigkeit
Durchführungsweg und Anbieter werden vom Arbeitgeber bestimmt.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Alles Wichtige zu Entgeltumwandlung, Fördergrenzen und Arbeitgeberzuschuss

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts und legen diesen für die Altersvorsorge an. Der Vorteil: Der Betrag wird vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen, sodass Ihr Nettoverzicht deutlich geringer ist als der Bruttobetrag.

Im Jahr 2026 sind Beiträge bis zu 676 € monatlich (8% der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 338 € monatlich (4% der BBG). Darüber hinausgehende Beiträge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ja, seit dem 01.01.2022 muss Ihr Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15% Ihres Entgeltumwandlungsbetrags als Zuschuss zahlen, wenn er durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Bei Altverträgen gilt dies seit 01.01.2022.

Die bAV lohnt sich besonders durch die Steuer- und SV-Ersparnis sowie den Arbeitgeberzuschuss. Allerdings müssen Sie im Alter volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Bei hohem Einkommen und gutem AG-Zuschuss ist die bAV meist vorteilhaft.

Ihr bAV-Vertrag kann in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden (Portabilität). Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt werden. Die bereits eingezahlten Beiträge und Zuschüsse bleiben erhalten.

2026 sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) steuerfrei – das sind 644 € pro Monat (7.728 € pro Jahr). Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 4 % der BBG, also 322 € pro Monat (3.864 € pro Jahr). Beiträge über diesen Grenzen sind steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig.

Entgeltumwandlung lohnt sich in der Regel, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als den Pflichtanteil von 15 % zuschießt, Sie in einem höheren Steuersatz liegen (ab ca. 30 %) und wenn Sie die reduzierte gesetzliche Rente durch anderweitige Vorsorge kompensieren können. Vorsicht: Im Alter zahlen Sie auf die Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (ca. 18 %). Unser bAV-Rechner zeigt Ihnen den Netto-Vorteil konkret.

Beide Wege sind steuer- und SV-begünstigt. Der Hauptunterschied: Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt – klassisch und weit verbreitet. Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung und oft etwas flexibler in der Kapitalanlage. In beiden Fällen gelten dieselben steuerfreien Grenzen (2026: 644 €/Monat). Ihr Arbeitgeber bestimmt in der Regel, welchen Durchführungsweg er anbietet.

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