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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Riester Rechner 2026 Riester-Rente berechnen.

Riester-Förderung berechnen: Grundzulage 175 €, Kinderzulage bis 300 € pro Kind, Steuerersparnis bis 2.100 € – mit automatischer Günstigerprüfung.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Persönliche Daten

€
0 €200.000 €

Kinder mit Kindergeldanspruch

0 (je 185 € Zulage) 6 (je 185 € Zulage)
0 (je 300 € Zulage) 6 (je 300 € Zulage)

Ihr Eigenbeitrag

€
60 €2.100 €

Ansparphase

Jahre
18 Jahre60 Jahre
Jahre
62 Jahre70 Jahre

Riester-Förderung 2026

  • Grundzulage: 175 € pro Jahr
  • Kinderzulage: 185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008)
  • Mindesteigenbeitrag: 4% Brutto abzgl. Zulagen
  • Max. Förderbetrag: 2.100 € (Sonderausgabenabzug)

Ihre jährliche Riester-Förderung

319,01 €

Förderquote: 26,6 %

Staatliche Zulagen

Grundzulage+175,00 €

Zulagen gesamt129,23 €

Mindesteigenbeitrag nicht erreicht

Für die volle Zulage benötigen Sie mindestens 1.625,00 € Eigenbeitrag pro Jahr.

Günstigerprüfung

Zusätzliche Steuerersparnis+189,78 €

Der Sonderausgabenabzug ist für Sie günstiger als die Zulagen. Das Finanzamt erstattet den Differenzbetrag.

Prognose (bei 3% Rendite)

Laufzeit37 Jahre
Jährliche Einzahlung1.329,23 €
Geschätztes Endkapital90.599,64 €

Geschätzte monatliche Rente302,00 €

Ihre Gesamtförderung

Zulagen

129,23 €

Steuerersparnis

189,78 €

Berechnung basiert auf:

  • Grundzulage: 175 € pro Jahr
  • Kinderzulage vor 2008: 185 € pro Kind
  • Kinderzulage ab 2008: 300 € pro Kind
  • Mindesteigenbeitrag: 4% des Bruttogehalts abzgl. Zulagen
  • Maximaler Förderbetrag: 2.100 € pro Jahr

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Riester-Rente 2026: So funktioniert die staatliche Förderung

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie profitieren von Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und können Ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Sie erhalten entweder die Zulagen oder die höhere Steuerersparnis – je nachdem, was für Sie vorteilhafter ist.

Wer kann Riester nutzen?

Arbeitnehmer
Rentenversicherungspflichtige Angestellte sind unmittelbar zulageberechtigt.
Beamte
Beamte mit Pensionsanspruch können Riester als zusätzliche Vorsorge nutzen.
Eltern
Eltern mit Kindergeld erhalten zusätzlich Kinderzulagen von bis zu 300 € pro Kind.
Ehepartner
Auch nicht berufstätige Ehepartner können über den Partner mittelbar gefördert werden.

Beispielrechnung: Riester-Förderung für eine Familie

Familie mit 2 Kindern (ab 2008), 45.000 € Brutto

Familie mit 2 Kindern (ab 2008), 45.000 € Brutto
PositionBetrag
Grundzulage175 €
2 Kinderzulagen à 300 €600 €
Mindesteigenbeitrag (4%)1.800 €
Abzgl. Zulagen- 775 €
Eigenbeitrag für volle Zulage1.025 €
Gesamte Förderung775 €

Faktoren für Ihre Riester-Förderung

  1. 1
    Einkommen: Je höher das Einkommen, desto höher der Mindesteigenbeitrag – aber auch die mögliche Steuerersparnis.
  2. 2
    Anzahl Kinder: Jedes Kind bringt 185-300 € Zulage pro Jahr und reduziert den nötigen Eigenbeitrag.
  3. 3
    Eigenbeitrag: Nur bei Erreichen des Mindesteigenbeitrags erhalten Sie die vollen Zulagen.
  4. 4
    Grenzsteuersatz: Bei hohem Steuersatz ist der Sonderausgabenabzug oft günstiger als die Zulagen.

Riester-Rente: Vor- und Nachteile

Die Riester-Rente bietet eine der höchsten staatlichen Förderquoten in Deutschland. Besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener kann die Förderung über 50% der eigenen Einzahlung betragen.

Vorteile der Riester-Rente

Staatliche Zulagen
Bis zu 175 € Grundzulage plus bis zu 300 € pro Kind – geschenktes Geld vom Staat.
Steuerersparnis
Bis zu 2.100 € als Sonderausgaben absetzbar – bei hohem Steuersatz sehr attraktiv.
Beitragsgarantie
Mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.
Pfändungsschutz
Das Riester-Vermögen ist vor Pfändung und Hartz-IV-Anrechnung geschützt.

Nachteile und Kritikpunkte

Hohe Kosten
Viele Riester-Verträge haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite schmälern.
Komplexität
Das Zulagensystem ist kompliziert und erfordert jährliche Anpassung des Eigenbeitrags.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Rente muss im Alter voll versteuert werden – bei steigenden Steuersätzen nachteilig.
Geringe Flexibilität
Vorzeitige Auszahlung ist nur unter Verlust der Förderung möglich (schädliche Verwendung).

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Alles Wichtige zu Zulagen, Steuerersparnis und Mindesteigenbeitrag

Die Riester-Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr für jeden Zulagenberechtigten. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen: 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.

Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 € Kinderzulage pro Jahr. Für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage 300 € pro Jahr. Die Zulage erhält der Elternteil, der das Kindergeld bezieht.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist. Sie erhalten immer den höheren Betrag. Bei hohem Einkommen ist oft der Sonderausgabenabzug vorteilhafter - die Differenz wird über die Steuererklärung erstattet.

Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4% Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der Zulagen. Mindestens aber 60 € (Sockelbetrag). Maximal können Sie 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen.

Riester lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (hohe Kinderzulagen), Geringverdiener (hohe Förderquote) und Gutverdiener (Steuerersparnis). Die staatliche Förderung kann 30-50% der Beiträge ausmachen. Kritisch sind die oft hohen Kosten der Verträge.

Unmittelbar zulageberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte mit Pensionsanspruch, Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II sowie Mütter und Väter in der gesetzlichen Kindererziehungszeit. Nicht berufstätige Ehepartner können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Ehepartner selbst einen Riester-Vertrag bespart.

Das hängt von Laufzeit, Einzahlungen und Rendite des Produkts ab. Als grobe Orientierung: Bei 200 € Monatsbeitrag über 30 Jahre mit 2 % Rendite ergibt sich ein Kapital von ca. 100.000 €. Das entspräche bei einer Verrentung ab 67 Jahren ca. 350–450 € monatliche Rente. Unser Riester-Rechner zeigt Ihnen die Endkapital-Prognose auf Basis Ihrer Eingaben.

Angesparte Riester-Vermögen sind beim Bürgergeld (früher Hartz IV) vor Anrechnung geschützt – das ist ein klarer Vorteil gegenüber anderen Sparformen. Im Leistungsbezug können Sie Riester-Beiträge beitragsfrei stellen, ohne die Zulagen zu verlieren. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen bleiben erhalten.

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