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Weitere AngabenALG unbekannt? Aus dem Brutto ausrechnen

Voraussetzung: mindestens 150 Tage Restanspruch bei Gründung.

Ihr Zuschuss in den ersten 6 Monaten

pro Monat

1.500,00 €

1.500,00 €

Insgesamt bis zu 11.700,00 € in 15 Monaten: 6 Monate je 1.500,00 €, danach 9 Monate je 300,00 €.

Voraussetzung erfüllt

Mit 180 Tagen Restanspruch erfüllen Sie die 150-Tage-Voraussetzung des §93 SGB III.

Phase 11.500,00 €
Phase 2 (Ermessen)300,00 €
Monat 1Monat 7Monat 15
Letztes ALG I (monatlich)
1.200,00 €
Sozialversicherungspauschale
+ 300,00 €
Phase 1 gesamt
9.000,00 € (6 Monate)
Phase 2 gesamt
2.700,00 € (9 Monate (Ermessen))
Maximal möglich (beide Phasen)
11.700,00 €

Das können Sie tun

  • Der Gründungszuschuss ist in voller Höhe eine Ermessensleistung — auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit muss von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugt sein.

  • Für Phase 1 ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband oder Kreditinstitut) erforderlich.

  • Phase 2 (weitere 9 Monate, nur Sozialversicherungspauschale) muss separat beantragt werden — hierfür ist die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen erneut darzulegen.

So wurde gerechnet

Voraussetzungen (§93 SGB III)

  • Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Aufnahme der Selbstständigkeit
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK)
  • Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch, auch bei erfüllten Voraussetzungen

Berechnung basiert auf:

  • §93 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen, Ermessensleistung)
  • §94 SGB III (Förderhöhe: ALG I + 300 € für 6 Monate, danach 300 € für 9 Monate)

Gründungszuschuss-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026