Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen
Voraussetzung: mindestens 150 Tage Restanspruch bei Gründung.
Ihr Zuschuss in den ersten 6 Monaten
pro Monat
1.500,00 €
1.500,00 €Insgesamt bis zu 11.700,00 € in 15 Monaten: 6 Monate je 1.500,00 €, danach 9 Monate je 300,00 €.
Voraussetzung erfüllt
Mit 180 Tagen Restanspruch erfüllen Sie die 150-Tage-Voraussetzung des §93 SGB III.
Das können Sie tun
Der Gründungszuschuss ist in voller Höhe eine Ermessensleistung — auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit muss von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugt sein.
Für Phase 1 ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband oder Kreditinstitut) erforderlich.
Phase 2 (weitere 9 Monate, nur Sozialversicherungspauschale) muss separat beantragt werden — hierfür ist die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen erneut darzulegen.
Voraussetzungen (§93 SGB III)
Berechnung basiert auf:
Gründungszuschuss-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026