Ohne Partner/in und Kinder

Ich bin Jahre.

Kosten der Unterkunft

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Weitere AngabenVermögen 0 € · in Karenzzeit
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Absetzbeträge

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Für die Prüfung, ob Wohngeld vorgeht (Anlage der Wohngeldverordnung; Ortssuche im Wohngeld-Rechner)

Ihr Grundsicherungsgeld-Anspruch

monatlich

1.113,00 €

1.113,00 €

Bedarf 1.113,00 € minus angerechnetes Einkommen 0,00 €: Sie erhalten voraussichtlich 1.113,00 € im Monat.

Ihr Bedarf (1.113 €) setzt sich zusammen aus

  • Regelbedarfe563 €51 %
  • Kosten der Unterkunft550 €49 %
Gesamtbedarf
1.113 €
Anspruch
1.113 €

Wohngeld und Kinderzuschlag statt Grundsicherung?

Auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag fehlen noch rund 593 € im Monat – dann bleibt es bei der Grundsicherung.

Angerechnetes Einkommen
0 €
Wohngeld (geschätzt nach WoGG)
+ 520 €
Zusammen
520 €
Bedarf der Bedarfsgemeinschaft
1.113 €

§ 12a SGB II: Wohngeld und Kinderzuschlag gehen vor, wenn sie die Hilfebedürftigkeit aller für mindestens drei Monate beseitigen. Annahme: gleichbleibendes Einkommen.

Bedarfsgemeinschaft

Antragsteller/inRegelbedarf: 563,00 €
563,00 €

Bedarfsaufstellung

Regelbedarfe gesamt
563,00 €
Kosten der UnterkunftKaltmiete: 400,00 € · NK: 80,00 € · Heizung: 70,00 €
+ 550,00 €
Gesamtbedarf
1.113,00 €

Das können Sie tun

  • In der Karenzzeit Wohnen (erste 12 Monate) werden unverhältnismäßig hohe Unterkunftskosten seit 01.07.2026 gedeckelt: anerkannt werden höchstens das 1,5-fache der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze. Der Rechner prüft diese Angemessenheitsgrenze mangels örtlicher Vergleichswerte nicht und übernimmt die eingegebenen Kosten als Näherung.

So wurde gerechnet

Vermögensprüfung

Vermögensfreibetrag
10.000,00 €
Gesamtvermögen
0,00 €

Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Berechnung durch das Jobcenter. Die tatsächliche Höhe kann abweichen, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft (Angemessenheitsprüfung).

Grundsicherungsgeld-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026