€

Jahreswert vor Freibeträgen für Kinder, z. B. aus dem letzten Steuerbescheid

Veranlagung

Kinder mit Kindergeldanspruch im ganzen Jahr

Vorteil durch den Kinderfreibetrag

Kindergeld im Jahr: 6.216 €

308 €

308 €

Für 2 Kinder ist der Freibetrag günstiger: Er senkt die Steuer um 308 € mehr, als das Kindergeld bringt. Das Finanzamt rechnet das Kindergeld an und erstattet die Differenz.

Freibeträge je KindKinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG)
9.756 €
Anzurechnendes Kindergeld je Kind259 € × 12, bei halbem Freibetrag die Hälfte (§ 31 EStG)
3.108 €
Kind 1Freibetrag günstiger – Entlastung 3.344 €
+236 €
Kind 2Freibetrag günstiger – Entlastung 3.180 €
+72 €
Einkommensteuer ohne Freibeträge
21.096 €
Einkommensteuer nach der Prüfungvor Anrechnung des Kindergelds
14.572 €
Vorteil gegenüber dem Kindergeld
308 €

Gut zu wissen

  • Das Finanzamt prüft automatisch

    Mit der Steuererklärung vergleicht das Finanzamt von sich aus Kindergeld und Freibeträge (§ 31 EStG). Das Kindergeld bekommen Sie in jedem Fall; lohnt der Freibetrag, wird es mit der Steuer verrechnet.

  • Soli und Kirchensteuer

    Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen, auch wenn beim Einkommensteuer-Vergleich das Kindergeld gewinnt (§ 51a EStG).

Steuerentlastung und Kindergeld je Kind

Bei Ihren Angaben lohnt der Freibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 €.

  • Kind 1: Entlastung3.344 €
  • Kind 1: Kindergeld3.108 €
  • Kind 2: Entlastung3.180 €
  • Kind 2: Kindergeld3.108 €

Kinderfreibetrag-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026