Netto-Erwerbseinkommen der Eltern im Monat · antippen oder ziehen

Wir sind mit Kind, verdienen brutto €, Warmmiete €.

Eigene Einkünfte (Unterhalt, BAföG etc.)

Kind 1
Jahre
€
Weitere AngabenWohngeld 269 € geschätzt · Vermögen 0 €

Wohngeld

Steht in der Anlage der Wohngeldverordnung; im Wohngeld-Rechner per Ortssuche.

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Heizkosten zählen beim Wohngeld nicht zur Miete (dafür gibt es die Heizkostenkomponente).

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Kinderzuschlag pro Monat

151,20 €

151,20 €

Voraussichtlich 151,20 € Kinderzuschlag im Monat – zusammen mit Kindergeld und Wohngeld 679,20 €.

Voraussichtlicher Anspruch

✓ Mindestgrenze: 900,00 € brutto
✓ Vermögen unter Freibetrag: 70.000,00 €

Gesamtleistungen pro Monat: 679 €

  • Kinderzuschlag151 €22 %
  • Kindergeld259 €38 %
  • Wohngeld269 €40 %

Lohnt sich mehr arbeiten?

Netto, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen über dem Bruttoeinkommen. Von 100 € mehr brutto bleiben bei 2.800 € rund 7 € mehr im Monat.

2.000 €4.000 €0 €1.250 €2.500 €3.750 €5.000 €
NettoKindergeldKinderzuschlagWohngeldAnnahme: ein Elternteil verdient (Paar Steuerklasse III, alleinerziehend II), gesetzlich versichert, Wohngeld geschätzt. Kinderzuschlag mindert sich um 45 % des Einkommens über dem Elternbedarf (§ 6a Abs. 6 BKGG). Antippen setzt das Brutto.

Kinderzuschlag pro Kind

Kind 1 (5 Jahre)Höchstbetrag 297,00 € · Anrechnung −145,80 €
151,20 €

Bedarfsberechnung

Bedarf Eltern
1.676,00 €
Erwerbseinkommen Eltern
2.000,00 €
Übersteigendes Einkommen
324,00 €
Anrechnung Elterneinkommen
− 145,80 €
So wurde gerechnet
Kinderzuschlag
151,20 €
Kindergeld
259,00 €
Wohngeld
269,00 €
Gesamt
679,20 €

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Familienkasse geprüft und kann abweichen.

Kinderzuschlag-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026