Netto, tatsächlich erzielt

€
€

Kleinunternehmer?

Ja

Kleinunternehmer-Voraussetzungen erfüllt. Bis zur Grenze von 100.000 € bleiben noch 82.000 €.

Umsatz laufendes Jahr

Umsatz Vorjahr

Vorjahresgrenze (25.000 €)
Eingehalten
Prognose laufendes Jahr (100.000 €)
Eingehalten
Bisheriger Umsatz laufendes Jahr
Im Rahmen
Restspielraum Vorjahr
10.000 €
Restspielraum laufendes Jahr
82.000 €

Hinweise

  • Sie erfüllen aktuell die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Ihr Vorjahresumsatz liegt unter der Grenze und Sie haben die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr noch nicht tatsächlich überschritten.

  • Achten Sie weiter auf die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr: Ihr aktueller Spielraum beträgt noch 82.000 €.

  • Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

  • Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung) ist möglich, bindet Sie dann aber für mindestens 5 Kalenderjahre.

Umsatzgrenzen 2026 (§ 19 UStG)
  • Vorjahr: max. 25.000 € (netto)
  • Laufendes Jahr: max. 100.000 € (netto, voraussichtlich)
  • Überschreiten der 100.000-€-Grenze unterjährig: sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung
  • Überschreiten der Vorjahresgrenze: wirkt erst ab dem nächsten Kalenderjahr
  • Gründungsjahr: Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit gilt die 25.000-€-Grenze statt 100.000 € — ohne Hochrechnung auf einen Jahresumsatz (UStAE 19.1 Abs. 3)

Grundlage: § 19 UStG in der Fassung ab 01.01.2025, UStAE 19.1 Abs. 3.

Kleinunternehmer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026