Laufendes Brutto des letzten abgerechneten Monats, ohne Einmalzahlungen
Netto aus derselben Gehaltsabrechnung (Auszahlung ohne Einmalzahlungen)
Für den Pflegebeitrag: ohne Kinder ab 23 mit Zuschlag, ab dem 2. Kind mit Abschlag
Zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, soweit beitragspflichtig
Ab 23 ohne Kinder gilt der Pflege-Zuschlag
Krankengeld netto im Monat
57,87 € pro Tag
1.736,10 €
1.736,10 €Die Krankenkasse zahlt 70,00 € Krankengeld pro Kalendertag. Nach Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag bleiben 1.736,10 € im Monat – 74 % Ihres Nettolohns von 2.333,25 €, also 597,15 € weniger.
Ihr bisheriger Nettolohn von 2.333,25 €
Gut zu wissen
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (§ 32b EStG). Bei mehr als 410 € Krankengeld im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).
Keine Krankenkassenbeiträge
Während des Krankengeldbezugs sind Sie in der Krankenversicherung beitragsfrei (§ 224 SGB V). Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge trägt die Krankenkasse zur Hälfte; den Pflege-Zuschlag für Kinderlose tragen Sie allein.
Woche 1 bis 6
Der Arbeitgeber zahlt den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung, § 3 EFZG).
Ab Woche 7
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für jeden Kalendertag, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist.
Höchstens 78 Wochen
Wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, die Wochen der Lohnfortzahlung eingerechnet (§ 48 SGB V).
Nettolohn nicht zur Hand? Mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln
Krankengeld-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026