Monatsbrutto bei voller Arbeitszeit · antippen oder ziehen

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Um wie viel Prozent sinkt Ihre Arbeitszeit?

Erster Monat mit Kurzarbeitergeld im Betrieb – bestimmt, wie lange es gezahlt werden kann.

Monate Kurzarbeit, Steuerklasse , , Kirchensteuer, Kinder.

Weitere AngabenAlter 35
Jahre

Fließt über die Pflegeversicherung in Ihr Netto ein.

Kurzarbeitergeld

pro Monat (60% Leistungssatz)

698,20 €

698,20 €

Zusammen mit dem reduzierten Gehalt (1.477 €) haben Sie 2.175 € netto im Monat – 430 € weniger als sonst (16,5 %).

Ihr normales Netto (2.606 €) in Kurzarbeit

  • Reduziertes Gehalt (netto)1.477 €57 %
  • Kurzarbeitergeld698 €27 %
  • Einkommensverlust430 €17 %
Normales Netto
2.605,50 €
Einkommen bei Kurzarbeit
2.175,04 €
Einkommensverlust
-430,46 € (16,5%)

Über 3 Monate

Über die Bezugsdauer erhalten Sie 2.095 € Kurzarbeitergeld; Ihr Einkommen liegt zusammen 1.291 € unter dem normalen Netto.

  1. Monat 3Ende · 2.095 € gesamt
  2. Monat 12reguläre Höchstdauer
KUG gesamt
+ 2.094,60 €
Einkommensverlust gesamt
− 1.291,38 €

Mögliche Aufstockung

Viele Arbeitgeber stocken das KUG tariflich oder freiwillig auf 80-100% des Nettogehalts auf. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Falls Ihr Arbeitgeber aufstockt:

Auf 90% des Nettos
+ 169,91 €/Mon.
Auf 100% des Nettos
+ 430,46 €/Mon.

Das können Sie tun

  • Das Kurzarbeitergeld bemisst sich nach pauschalierten Nettoentgelten (§ 106 Abs. 1 i.V.m. § 153 SGB III): SV-Pauschale 20 %, Lohnsteuer und Soli — ohne Kirchensteuer. Ihr tatsächliches Netto kann davon abweichen.

  • Standard-Leistungssatz (60%) ohne Kinder.

So wurde gerechnet
Soll-Entgelt (Brutto)
4.000,00 €
Soll-Entgelt (Netto)
2.605,50 €
Ist-Entgelt (Brutto, -50%)
2.000,00 €
Ist-Entgelt (Netto)
1.476,84 €
Netto-Differenz
1.128,66 €
Pauschaliertes Netto (Soll)
2.675,50 €
Pauschaliertes Netto (Ist)
1.511,83 €
Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz (§ 106 SGB III)
1.163,67 €
Leistungssatz
60 %
Kurzarbeitergeld
698,20 €

Kurzarbeitergeld 2026

  • 60% des Netto-Entgeltausfalls (ohne Kind)
  • 67% des Netto-Entgeltausfalls (mit Kind)
  • Mindestens 10% Arbeitsausfall erforderlich
  • Bezugsdauer: regulär 12 Monate; per 4. KugBeV bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026. Ab 2027 wieder 12 Monate, solange keine neue Verordnung erlassen ist.

Voraussetzungen für KUG:

  • Arbeitgeber hat Kurzarbeit angezeigt
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen
  • Jeweils mehr als 10% Entgeltausfall
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Kurzarbeitergeld-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026