Nur der einfache Weg zählt, nicht Hin- und Rückweg.
Keine Deckelung der Pauschale
Homeoffice-Tage pro Woche
Die Steuerersparnis wird aus der Differenz der Einkommensteuer mit und ohne Werbungskosten-Abzug berechnet (inkl. Soli-Freigrenze/Milderungszone). Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Ersparnis.
Ihre Steuerersparnis pro Jahr
25,08 € im Monat
301,00 €
301,00 €25 km an 220 Arbeitstagen ergeben 2.090 € absetzbare Fahrtkosten – das spart rund 301 € Steuern im Jahr.
Das können Sie tun
Über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Pendlerpauschale übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sie können die Fahrtkosten voll geltend machen.
Grundlage: Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026), Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG, Tarif § 32a EStG.
Pendlerpauschale-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026