Nur der einfache Weg zählt, nicht Hin- und Rückweg.

Keine Deckelung der Pauschale

Tage

Homeoffice-Tage pro Woche

Steuerersparnis genauerzu versteuerndes Einkommen 50.000 € · ohne Kirchensteuer
€

Die Steuerersparnis wird aus der Differenz der Einkommensteuer mit und ohne Werbungskosten-Abzug berechnet (inkl. Soli-Freigrenze/Milderungszone). Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Ersparnis.

Ihre Steuerersparnis pro Jahr

25,08 € im Monat

301,00 €

301,00 €

25 km an 220 Arbeitstagen ergeben 2.090 € absetzbare Fahrtkosten – das spart rund 301 € Steuern im Jahr.

Entfernungspauschale25 km × 220 Tage × 0,38 €
2.090,00 €
Anrechenbare Werbungskosten
2.090,00 €
Ersparnis pro Arbeitstag
1,37 €

Das können Sie tun

  • Über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Die Pendlerpauschale übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sie können die Fahrtkosten voll geltend machen.

So wurde gerechnet
Anrechenbare Werbungskosten
2.090,00 €
Ihr Grenzsteuersatz
35,12 %
Ihre Steuerersparnis pro JahrDifferenz der Einkommensteuer mit und ohne Abzug, inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer
301,00 €
  • Nur die einfache Entfernung zählt (nicht Hin- und Rückweg)
  • 0,38 EUR/km einheitlich ab dem 1. Kilometer (seit 2026)
  • Bei ÖPNV: Höhere tatsächliche Kosten absetzbar

Grundlage: Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026), Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG, Tarif § 32a EStG.

Pendlerpauschale-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026