Grundgehalt + Familienzuschlag (Stufe 1) + ruhegehaltsfähige Zulagen.
Jahre vor der Regelaltersgrenze, in 0,5-Schritten. Höchstens 4 Jahre.
Bestimmt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag – er gilt dann lebenslang (§ 19 Abs. 2 EStG).
Monatlicher Eigenanteil; mindert als Vorsorgeaufwand die Steuer.
Monatliches Ruhegehalt
brutto pro Monat
2.797 €
2.797 €Nach 35 Dienstjahren beträgt Ihr Ruhegehaltssatz 62,78 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge von 4.455 €.
Berechnungsschritte
Netto-Pension
Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag bei Beginn 2030: 1.092,00 € im Jahr. Annahmen: Die Pension ist Ihr einziges Einkommen, ohne Kirchensteuer, PKV-Beitrag voll als Basisabsicherung, Tarif 2026.
Das können Sie tun
Amtsunabhängige Mindestversorgung
Daneben existiert eine amtsunabhängige Mindestversorgung (65 % der Endstufe A4 zzgl. eines festen Betrags), die hier nicht berücksichtigt ist, da sie eine Besoldungstabellen-Abfrage je Bund/Land erfordert. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Bezügestelle.
Bundes- und Landesrecht
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gilt unmittelbar für Bundesbeamte. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht, das von diesen Berechnungsgrundlagen abweichen kann.
Je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um 1,79375 %, gedeckelt auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Ab 5 Dienstjahren besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt.
Was ist das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung von Beamten und Richtern nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Es errechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und dem individuellen Ruhegehaltssatz, der von der Dienstzeit abhängt.
Pensionsrechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026