Pensionsrechner 2026

Ruhegehalt nach BeamtVG berechnen: Ruhegehaltssatz, Mindestversorgung und Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§§ 4, 5, 14 BeamtVG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Grundgehalt + Familienzuschlag (Stufe 1) + ruhegehaltsfähige Zulagen.

Jahre vor der Regelaltersgrenze, in 0,5-Schritten. Höchstens 4 Jahre.

Netto-PensionVersorgungsbeginn 2030, PKV 300 €

Bestimmt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag – er gilt dann lebenslang (§ 19 Abs. 2 EStG).

€

Monatlicher Eigenanteil; mindert als Vorsorgeaufwand die Steuer.

Monatliches Ruhegehalt

brutto pro Monat

2.797 €

2.797 €

Nach 35 Dienstjahren beträgt Ihr Ruhegehaltssatz 62,78 % Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge von 4.455 €.

Berechnungsschritte

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
35 Jahre
Dienstbezüge × 0,9901 (Versorgungsrücklage)
4.455 €
Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %)
62,78 %
Ruhegehalt vor Versorgungsabschlag
2.797 €
Amtsabhängige Mindestversorgung (35 %)
1.559 €
Monatliches Ruhegehalt
2.797 €

Netto-Pension

Ruhegehalt brutto
2.797,00 €
Einkommensteuer
− 321,83 €
Kranken- und Pflegeversicherung
− 300,00 €
Netto-Pension
2.175,17 €

Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag bei Beginn 2030: 1.092,00 € im Jahr. Annahmen: Die Pension ist Ihr einziges Einkommen, ohne Kirchensteuer, PKV-Beitrag voll als Basisabsicherung, Tarif 2026.

Das können Sie tun

  • Amtsunabhängige Mindestversorgung

    Daneben existiert eine amtsunabhängige Mindestversorgung (65 % der Endstufe A4 zzgl. eines festen Betrags), die hier nicht berücksichtigt ist, da sie eine Besoldungstabellen-Abfrage je Bund/Land erfordert. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Bezügestelle.

  • Bundes- und Landesrecht

    Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gilt unmittelbar für Bundesbeamte. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht, das von diesen Berechnungsgrundlagen abweichen kann.

RZ-26 · headon.pro

Ruhegehaltssatz nach § 14 BeamtVG

Je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um 1,79375 %, gedeckelt auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Ab 5 Dienstjahren besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Was ist das Ruhegehalt?

Das Ruhegehalt ist die Altersversorgung von Beamten und Richtern nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Es errechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und dem individuellen Ruhegehaltssatz, der von der Dienstzeit abhängt.

Ruhegehalt: Die Altersversorgung von Beamten

Beamte und Richter erhalten im Ruhestand keine gesetzliche Rente, sondern ein Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Höhe richtet sich nach den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und dem individuellen Ruhegehaltssatz, der mit jedem Dienstjahr steigt.

Je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr erhöht sich der Satz um 1,79375%, gedeckelt auf höchstens 71,75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (§ 14 BeamtVG).

Die wichtigsten Eckpunkte des BeamtVG

Ruhegehaltssatz
1,79375% je Dienstjahr, Höchstsatz 71,75% (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
Mindestdienstzeit
5 Jahre für einen Ruhegehaltsanspruch (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).
Versorgungsrücklage
Die Dienstbezüge werden mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt (§ 5 Abs. 1 BeamtVG).
Mindestversorgung
Mindestens 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).

Beispielrechnung: 4.500 € Dienstbezüge, 35 Dienstjahre

Was beeinflusst die Höhe des Ruhegehalts?

  1. Ruhegehaltsfähige DienstjahreJedes zusätzliche Dienstjahr erhöht den Satz um 1,79375% – bis zum Höchstsatz von 71,75% (nach ca. 40 Jahren).
  2. Ruhegehaltsfähige DienstbezügeGrundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und ruhegehaltsfähige Zulagen bilden die Berechnungsgrundlage.
  3. Vorzeitiger RuhestandJedes Jahr vor der Regelaltersgrenze kostet 3,6% Versorgungsabschlag – dauerhaft.
  4. MindestversorgungAuch bei kurzer Dienstzeit wird mindestens 35% der Dienstbezüge als Ruhegehalt gezahlt.
Ruhestand zur Regelaltersgrenze (kein Versorgungsabschlag)
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
4.500 €
x 0,9901 (Versorgungsrücklage)
4.455 €
Ruhegehaltssatz (35 x 1,79375%)
62,78%
Ruhegehalt
2.797 €

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand

Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss einen dauerhaften Abschlag vom berechneten Ruhegehalt hinnehmen: 3,6% je Jahr des vorzeitigen Ruhestands (0,3% je Monat). Beim allgemeinen Antragsruhestand liegt die Höchstgrenze bei 14,4%, bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung bei 10,8%.

Häufig gestellte Fragen zum Pensionsrechner

Alles Wichtige zu Ruhegehaltssatz, Mindestversorgung und Versorgungsabschlag

Wie berechnet sich das Ruhegehalt von Beamten?

Das Ruhegehalt errechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen (Grundgehalt + Familienzuschlag Stufe 1 + ruhegehaltsfähige Zulagen) multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Der Satz steigt um 1,79375% je ruhegehaltsfähigem Dienstjahr und ist auf höchstens 71,75% gedeckelt (§ 14 BeamtVG). Nach rund 40 Jahren Dienstzeit ist der Höchstsatz erreicht.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt?

Grundsätzlich erst nach einer Mindestdienstzeit von 5 Jahren (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Eine Ausnahme gilt bei Dienstunfähigkeit infolge eines anerkannten Dienstunfalls – hier besteht der Anspruch unabhängig von der Dienstzeit.

Was ist die amtsabhängige Mindestversorgung?

Die amtsabhängige Mindestversorgung garantiert mindestens 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 4 BeamtVG), selbst wenn der rechnerische Ruhegehaltssatz aufgrund kurzer Dienstzeit niedriger wäre. Daneben existiert eine amtsunabhängige Mindestversorgung, die sich an der Besoldungsgruppe A4 orientiert und für eine verbindliche Prüfung bei der Bezügestelle erfragt werden sollte.

Was ist der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand?

Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht (z. B. auf eigenen Antrag oder wegen Schwerbehinderung), muss mit einem Versorgungsabschlag von 3,6% pro Jahr rechnen. Beim allgemeinen Antragsruhestand liegt die Höchstgrenze bei 14,4%, bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung bei 10,8%. Der Abschlag mindert das Ruhegehalt dauerhaft.

Gilt der Höchstsatz von 71,75% für alle Beamten?

Ja, seit Abschluss der Übergangsregelung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (schrittweise Absenkung von 75% auf 71,75% in acht Anpassungsschritten ab 2003, § 69e BeamtVG) gilt bundeseinheitlich ein Höchstsatz von 71,75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge – unabhängig davon, wie lange darüber hinaus gedient wird.

Was zählt zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen?

Dazu zählen das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 sowie sonstige im Besoldungsrecht als ruhegehaltsfähig bezeichnete Zulagen (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Diese Summe wird mit dem Faktor 0,9901 (Versorgungsrücklage) multipliziert, bevor der Ruhegehaltssatz angewendet wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026