Vermögen des Erblassers vor Abzug der Schulden

Ich bin . Der Erblasser war in und hatte Kinder.

Weitere AngabenSchulden 0 € · Schenkung keine
€

Ihr Pflichtteilsanspruch

62.500 €

62.500 €

Ihr Pflichtteil beträgt 12,5 % vom Reinnachlass (500.000 €) – insgesamt 62.500 € als Geldanspruch gegen die Erben.

Reinnachlass 500.000 €

  • Ihr Pflichtteil62.500 €13 %
  • Rest Ihres Erbteils62.500 €13 %
  • Übriger Nachlass375.000 €75 %
Pflichtteil aus dem Nachlass
62.500 €
Ihr Pflichtteilsanspruch
62.500 €
So wurde gerechnet
Nachlasswert (brutto)
500.000 €
Reinnachlass
500.000 €
Gesetzlicher Erbteil
25 % = 125.000 €
Pflichtteil (Hälfte des Erbteils)
12,5 % = 62.500 €
  • Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Reiner Geldanspruch gegen die Erben – auch bei Enterbung.
  • Berechtigt: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern.
  • Schenkungen zählen 10 Jahre rückwirkend mit (mit Abschmelzung).

Grundlage: §§ 1924, 1931, 1371 BGB (gesetzliche Erbfolge), §§ 2303, 2315, 2325, 2329 BGB (Pflichtteil, Anrechnung, Ergänzung).

Pflichtteil-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)