Vermögen des Erblassers vor Abzug der Schulden
Ich bin . Der Erblasser war in und hatte Kinder.
Ihr Pflichtteilsanspruch
62.500 €
62.500 €Ihr Pflichtteil beträgt 12,5 % vom Reinnachlass (500.000 €) – insgesamt 62.500 € als Geldanspruch gegen die Erben.
Reinnachlass 500.000 €
Grundlage: §§ 1924, 1931, 1371 BGB (gesetzliche Erbfolge), §§ 2303, 2315, 2325, 2329 BGB (Pflichtteil, Anrechnung, Ergänzung).
Pflichtteil-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)