Pflichtteil: Ihr Mindestanspruch am Erbe
Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, haben Sie als Kind, Ehepartner oder (in bestimmten Fällen) Elternteil Anspruch auf mindestens die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
Wichtig: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Sie werden nicht Teil der Erbengemeinschaft und haben keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände.
Pflichtteilsquoten im Überblick
- Kind (ohne Ehepartner)
- Gesetzlicher Erbteil: 1/1 (Alleinerbe) oder 1/n (bei n Kindern). Pflichtteil: Jeweils die Hälfte davon.
- Kind (mit Ehepartner)
- Bei Zugewinngemeinschaft: Ehepartner 1/2, Kinder teilen andere 1/2. Pflichtteil: 1/4 des Kinderanteils.
- Ehepartner (mit Kindern)
- Enterbter Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Erbteil 1/4 (nicht erhöht, § 1371 Abs. 2 BGB). Pflichtteil: 1/8 des Nachlasses.
- Eltern (ohne Kinder/Enkel)
- Nur pflichtteilsberechtigt wenn keine Abkömmlinge vorhanden. Pflichtteil je Elternteil: 1/16 bis 1/4, je nach Güterstand und Familienstand des Erblassers.