Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Pflichtteil Rechner 2026 Pflichtteil Erbe berechnen.

Pflichtteil berechnen: Gesetzlicher Erbteil, Pflichtteilsquote und Ergänzungsanspruch bei Schenkungen (10-Jahres-Frist)

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Der Nachlass

0 10.000.000 €
0 500.000 €

Sie sind...

Familiensituation des Erblassers

Hat der Erblasser einen Ehepartner/Lebenspartner hinterlassen?

Kinder
0 Kinder10 Kinder

Schenkungen (Pflichtteilsergänzung)

Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt?

So funktioniert der Pflichtteil

  • Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Reiner Geldanspruch gegen die Erben
  • Berechtigt: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern
  • Schenkungen werden 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt (mit Abschmelzung)

Ihr Pflichtteilsanspruch

62.500 €

Pflichtteil: 1/8 des Nachlasses

Erbquoten

Gesetzlicher Erbteil1/4
= Wert125.000 €

Pflichtteil (1/2 des Erbteils)1/8
= Wert62.500 €

Nachlassberechnung

Nachlasswert (brutto)500.000 €

Reinnachlass500.000 €

Zusammenfassung

Pflichtteil aus Nachlass62.500 €

Gesamtanspruch62.500 €

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen (Kindern, Ehepartner, ggf. Eltern) zusteht – auch wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Passende Ratgeber

Pflichtteil: Ihr Mindestanspruch am Erbe

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, haben Sie als Kind, Ehepartner oder (in bestimmten Fällen) Elternteil Anspruch auf mindestens die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Wichtig: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Sie werden nicht Teil der Erbengemeinschaft und haben keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände.

Pflichtteilsquoten im Überblick

Kind (ohne Ehepartner)
Gesetzlicher Erbteil: 1/1 (Alleinerbe) oder 1/n (bei n Kindern). Pflichtteil: Jeweils die Hälfte davon.
Kind (mit Ehepartner)
Bei Zugewinngemeinschaft: Ehepartner 1/2, Kinder teilen andere 1/2. Pflichtteil: 1/4 des Kinderanteils.
Ehepartner (mit Kindern)
Enterbter Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Erbteil 1/4 (nicht erhöht, § 1371 Abs. 2 BGB). Pflichtteil: 1/8 des Nachlasses.
Eltern (ohne Kinder/Enkel)
Nur pflichtteilsberechtigt wenn keine Abkömmlinge vorhanden. Pflichtteil je Elternteil: 1/16 bis 1/4, je nach Güterstand und Familienstand des Erblassers.

Beispielrechnung: Pflichtteil eines enterbten Kindes

Kind wurde enterbt (Erblasser verheiratet, 2 Kinder, Zugewinngemeinschaft)

Kind wurde enterbt (Erblasser verheiratet, 2 Kinder, Zugewinngemeinschaft)
PositionBetrag
Nachlasswert600.000 €
Schulden- 50.000 €
Reinnachlass550.000 €
Gesetzlicher Erbteil Ehepartner275.000 € (1/2)
Gesetzlicher Erbteil pro Kind137.500 € (1/4)
Pflichtteil (1/2 des Erbteils)68.750 € (1/8)

Mit Schenkung vor 3 Jahren (100.000 €)

Mit Schenkung vor 3 Jahren (100.000 €)
PositionBetrag
Pflichtteil aus Nachlass68.750 €
Schenkung vor 3 Jahren100.000 €
Abschmelzung (3 Jahre = 70%)× 70%
Anrechenbarer Wert70.000 €
Ergänzung (1/8 davon)+ 8.750 €
Gesamtanspruch77.500 €

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Verschenkt der Erblasser Vermögen zu Lebzeiten, kann dies den Pflichtteil schmälern. Zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten gibt es die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB.

So funktioniert die Abschmelzung

  1. 10-Jahres-Frist: Schenkungen werden bis zu 10 Jahre zurück berücksichtigt. Im 1. Jahr nach der Schenkung zu 100%, danach jedes Jahr 10% weniger.
  2. Ausnahme bei Ehegatten: Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die 10-Jahres-Frist erst mit Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung).
  3. Anspruchsgegner: Der Ergänzungsanspruch richtet sich zunächst gegen den Erben, subsidiär gegen den Beschenkten.
  4. Berechnung: Der anrechenbare Schenkungswert wird fiktiv zum Nachlass addiert. Daraus berechnet sich der ergänzte Pflichtteil.

Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil

Alles Wichtige zu Pflichtteilsanspruch, Berechnung und Durchsetzung

Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht – auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände.

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (auch Adoptivkinder und nichteheliche Kinder), Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sowie Eltern – aber nur wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt. Geschwister, Großeltern und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Formel: (1) Reinnachlass ermitteln (Aktivnachlass abzüglich Schulden). (2) Gesetzlichen Erbteil bestimmen (abhängig von Güterstand, Familiensituation und Anzahl der Miterben). (3) Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Nachlass 200.000 €, ein Kind enterbt, ein Kind erbt alles → Pflichtteil = ½ × ½ × 200.000 € = 50.000 €.

Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner gesetzlich 1/2 des Nachlasses, jedes Kind teilt sich die andere Hälfte. Ein enterbtes Kind hat Pflichtteilsanspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Bei 2 Kindern: gesetzlicher Erbteil pro Kind 1/4, Pflichtteil 1/8 des Nachlasses.

Wenn der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt hat, kann der Pflichtteilsberechtigte nach § 2325 BGB einen Ergänzungsanspruch geltend machen. Schenkungen der letzten 10 Jahre werden berücksichtigt, wobei pro vollem Jahr nach der Schenkung 10 % weniger angerechnet werden (Abschmelzung). Eine Schenkung im 9. Jahr vor dem Tod fließt also noch zu 10 % ein.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach § 2332 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat – unabhängig davon, ob er die genaue Höhe des Nachlasses kennt. Spätestens nach 30 Jahren verjährt der Anspruch absolut.

Ein Pflichtteilsentzug ist nur in engen Ausnahmefällen möglich (§ 2333 BGB): bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser (z. B. Mordversuch), bei bösartiger Vernachlässigung von Unterhaltspflichten oder bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Der Entzug muss ausdrücklich im Testament angeordnet und begründet werden.

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