Erbschaftssteuer Rechner 2026

Erbschaftsteuer berechnen: Freibeträge (Kind 400.000 €, Ehepartner 500.000 €), Steuerklassen I–III und Familienheim-Befreiung nach ErbStG

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§§ 13–19 ErbStG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Ich erbe als im Alter von Jahren.

Weitere AngabenVorerwerbe 0 € · Hausrat 0 € · Familienheim nein
€

Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

€

Bis 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € steuerfrei – nur Hausrat, nicht Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien.

€

Kürzt den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), z. B. Witwen- oder Waisenrente. Den Wert setzt das Finanzamt fest; ohne Angabe keine Kürzung.

Ihre Erbschaftsteuer

11.000 €

11.000 €

Sie zahlen 11.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I) – effektiv 2,2 % des Erbes. Ihnen bleiben 489.000 €.

Erbe
500.000 €
Freibeträge
− 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
100.000 €

Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe

RZ-26 · headon.pro

Persönlicher Freibetrag je Verwandtschaft

Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.

Das können Sie tun

  • Steuerfrei bliebe ein Erbe bis etwa 400.000 €

    Nur der Teil darüber wird besteuert – mit dem Satz der erreichten Stufe auf den ganzen steuerpflichtigen Erwerb.

  • Familienheim geerbt?

    Ein selbst bewohntes Familienheim kann steuerfrei sein. Tragen Sie es unter „Weitere Angaben“ ein.

  • Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu

    Schenkung zu Lebzeiten berechnen

So wurde gerechnet
Erbe
500.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 400.000 €
Steuerpflichtiger ErwerbAuf volle 100 € abgerundet (§ 10 ErbStG)
100.000 €
× Steuersatz (Steuerklasse I)
11 %
Ihre Erbschaftsteuer
11.000 €

Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Versorgungsfreibetrag § 17, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Befreiungen § 13, Zusammenrechnung § 14 ErbStG.

Erbschaftsteuer 2026: Steuerklassen und Freibeträge

Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Sie Vermögen von einem Verstorbenen erben. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert der Erbschaft.

Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen auch Schenkungen.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Familienheim steuerfrei.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag je nach Alter (bis 52.000 €).
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I, gilt auch für Kinder von Stiefkindern. Urenkel erhalten nur 100.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Eltern: 100.000 €
Steuerklasse I bei Erbschaft, Steuerklasse II bei Schenkung.

Beispielrechnung: Erbschaft eines Kindes

Steuersätze nach Steuerklasse

  1. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)7% bis 75.000 €, 11% bis 300.000 €, 15% bis 600.000 €, 19% bis 6 Mio. €, 23% bis 13 Mio. €, 27% bis 26 Mio. €, 30% darüber.
  2. Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen)15% bis 75.000 €, 20% bis 300.000 €, 25% bis 600.000 €, 30% bis 6 Mio. €, 35% bis 13 Mio. €, 40% bis 26 Mio. €, 43% darüber.
  3. Steuerklasse III (Sonstige)30% bis 6 Mio. €, 50% darüber. Nur 20.000 € Freibetrag.
Kind erbt 700.000 € (26 Jahre alt)
Wert der Erbschaft
700.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)
- 400.000 €
Versorgungsfreibetrag (26 Jahre)
- 10.300 €
Hausrat-Freibetrag
- 41.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
248.700 €
Steuersatz (Steuerklasse I)
11 %
Erbschaftsteuer
27.357 €

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Besonders wichtig ist die Befreiung für das Familienheim.

Wichtige Steuerbefreiungen

Familienheim für Ehepartner
Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehepartner komplett steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnen.
Familienheim für Kinder
Kinder erben das Familienheim steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche, bei 10-jähriger Nutzung.
Hausrat-Freibetrag
Für Hausrat und persönliche Gegenstände gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 €.
Betriebsvermögen
Unternehmen und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% oder 100% steuerfrei vererbt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, Steuerklassen und Befreiungen

Wie hoch sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026?

Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG bleiben 2026 unverändert: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern bei Erbschaft 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder 20.000 €, alle übrigen Personen 20.000 €. Diese Freibeträge gelten je Erwerb innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums.

Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?

Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) mit Steuersätzen von 7–30 %, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner) mit 15–43 %, Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) mit 30–50 %.

Ist das Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit?

Ja, das selbstgenutzte Familienheim kann steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Für Ehepartner gilt die Befreiung ohne Größenbeschränkung, sofern sie 10 Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder ist die Steuerbefreiung auf 200 qm Wohnfläche begrenzt. Zieht der Erbe innerhalb von 10 Jahren aus, entfällt die Befreiung rückwirkend – mit Ausnahmen bei zwingenden Gründen (Pflegeheim, Tod).

Wie kann ich Erbschaftsteuer legal vermeiden oder senken?

Legale Wege zur Steueroptimierung: Schenkungen alle 10 Jahre ausschöpfen (gleiche Freibeträge wie bei Erbschaft), Nießbrauchvorbehalt (reduziert den steuerpflichtigen Wert), Familienheim-Befreiung nutzen, Betriebsvermögensprivileg (85 % oder 100 % steuerfrei unter bestimmten Voraussetzungen), frühzeitige Vermögensübertragung zur Nutzung mehrerer 10-Jahres-Freibeträge.

Wann muss ich Erbschaftsteuer anmelden?

Das Erbe muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbanfalls dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Erbschaftsteuer ist fällig, wenn der steuerpflichtige Erwerb (nach Abzug aller Freibeträge) positiv ist.

Was ist der Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehepartner erhalten neben dem persönlichen Freibetrag (500.000 €) einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Kinder erhalten je nach Alter am Todestag einen Versorgungsfreibetrag von 10.300 € (mehr als 20 bis unter 27 Jahre) bis 52.000 € (bis 5 Jahre); mit Vollendung des 27. Lebensjahres entfällt er (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Wir legen die Stufen nach dem Wortlaut aus: Wer am Todestag 5 Jahre und 3 Monate alt ist, ist „mehr als 5 Jahre“ alt und erhält 41.000 €; die 52.000 € gelten nur bis einschließlich zum 5. Geburtstag (ebenso bei 10, 15 und 20 Jahren). Eine frei einsehbare Verwaltungsanweisung dazu gibt es nicht. Der Versorgungsfreibetrag wird um den kapitalisierten Wert nicht der Erbschaftsteuer unterliegender Versorgungsleistungen (z. B. gesetzliche Hinterbliebenenrente) gekürzt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026

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