Erbschaftssteuer Rechner 2026
Erbschaftsteuer berechnen: Freibeträge (Kind 400.000 €, Ehepartner 500.000 €), Steuerklassen I–III und Familienheim-Befreiung nach ErbStG
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 13–19 ErbStG
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Ich erbe als im Alter von Jahren.
Weitere AngabenVorerwerbe 0 € · Hausrat 0 € · Familienheim nein
Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Bis 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € steuerfrei – nur Hausrat, nicht Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien.
Kürzt den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), z. B. Witwen- oder Waisenrente. Den Wert setzt das Finanzamt fest; ohne Angabe keine Kürzung.
Ihre Erbschaftsteuer
11.000 €
11.000 €Sie zahlen 11.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I) – effektiv 2,2 % des Erbes. Ihnen bleiben 489.000 €.
Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe
RZ-26 · headon.pro
Persönlicher Freibetrag je Verwandtschaft
Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.
Das können Sie tun
Steuerfrei bliebe ein Erbe bis etwa 400.000 €
Nur der Teil darüber wird besteuert – mit dem Satz der erreichten Stufe auf den ganzen steuerpflichtigen Erwerb.
Familienheim geerbt?
Ein selbst bewohntes Familienheim kann steuerfrei sein. Tragen Sie es unter „Weitere Angaben“ ein.
Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu
So wurde gerechnet
- Erbe
- 500.000 €
- Persönlicher Freibetrag
- − 400.000 €
- Steuerpflichtiger ErwerbAuf volle 100 € abgerundet (§ 10 ErbStG)
- 100.000 €
- × Steuersatz (Steuerklasse I)
- 11 %
- Ihre Erbschaftsteuer
- 11.000 €
Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Versorgungsfreibetrag § 17, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Befreiungen § 13, Zusammenrechnung § 14 ErbStG.
Erbschaftsteuer 2026: Steuerklassen und Freibeträge
Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn Sie Vermögen von einem Verstorbenen erben. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert der Erbschaft.
Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Freibeträge gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren und umfassen auch Schenkungen.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
- Ehepartner: 500.000 €
- Steuerklasse I, zusätzlich 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Familienheim steuerfrei.
- Kinder: 400.000 €
- Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag je nach Alter (bis 52.000 €).
- Enkel: 200.000 €
- Steuerklasse I, gilt auch für Kinder von Stiefkindern. Urenkel erhalten nur 100.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
- Eltern: 100.000 €
- Steuerklasse I bei Erbschaft, Steuerklasse II bei Schenkung.
Beispielrechnung: Erbschaft eines Kindes
Steuersätze nach Steuerklasse
- Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)7% bis 75.000 €, 11% bis 300.000 €, 15% bis 600.000 €, 19% bis 6 Mio. €, 23% bis 13 Mio. €, 27% bis 26 Mio. €, 30% darüber.
- Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen)15% bis 75.000 €, 20% bis 300.000 €, 25% bis 600.000 €, 30% bis 6 Mio. €, 35% bis 13 Mio. €, 40% bis 26 Mio. €, 43% darüber.
- Steuerklasse III (Sonstige)30% bis 6 Mio. €, 50% darüber. Nur 20.000 € Freibetrag.
- Wert der Erbschaft
- 700.000 €
- Persönlicher Freibetrag (Kind)
- - 400.000 €
- Versorgungsfreibetrag (26 Jahre)
- - 10.300 €
- Hausrat-Freibetrag
- - 41.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb
- 248.700 €
- Steuersatz (Steuerklasse I)
- 11 %
- Erbschaftsteuer
- 27.357 €
Steuerbefreiungen und Vergünstigungen
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Besonders wichtig ist die Befreiung für das Familienheim.
Wichtige Steuerbefreiungen
- Familienheim für Ehepartner
- Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehepartner komplett steuerfrei, wenn sie 10 Jahre darin wohnen.
- Familienheim für Kinder
- Kinder erben das Familienheim steuerfrei bis 200 qm Wohnfläche, bei 10-jähriger Nutzung.
- Hausrat-Freibetrag
- Für Hausrat und persönliche Gegenstände gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 €.
- Betriebsvermögen
- Unternehmen und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen zu 85% oder 100% steuerfrei vererbt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer
Alles Wichtige zu Freibeträgen, Steuerklassen und Befreiungen
Wie hoch sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026?
Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG bleiben 2026 unverändert: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern bei Erbschaft 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder 20.000 €, alle übrigen Personen 20.000 €. Diese Freibeträge gelten je Erwerb innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums.
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) mit Steuersätzen von 7–30 %, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner) mit 15–43 %, Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) mit 30–50 %.
Ist das Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit?
Ja, das selbstgenutzte Familienheim kann steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Für Ehepartner gilt die Befreiung ohne Größenbeschränkung, sofern sie 10 Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder ist die Steuerbefreiung auf 200 qm Wohnfläche begrenzt. Zieht der Erbe innerhalb von 10 Jahren aus, entfällt die Befreiung rückwirkend – mit Ausnahmen bei zwingenden Gründen (Pflegeheim, Tod).
Wie kann ich Erbschaftsteuer legal vermeiden oder senken?
Legale Wege zur Steueroptimierung: Schenkungen alle 10 Jahre ausschöpfen (gleiche Freibeträge wie bei Erbschaft), Nießbrauchvorbehalt (reduziert den steuerpflichtigen Wert), Familienheim-Befreiung nutzen, Betriebsvermögensprivileg (85 % oder 100 % steuerfrei unter bestimmten Voraussetzungen), frühzeitige Vermögensübertragung zur Nutzung mehrerer 10-Jahres-Freibeträge.
Wann muss ich Erbschaftsteuer anmelden?
Das Erbe muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbanfalls dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Erbschaftsteuer ist fällig, wenn der steuerpflichtige Erwerb (nach Abzug aller Freibeträge) positiv ist.
Was ist der Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Ehepartner erhalten neben dem persönlichen Freibetrag (500.000 €) einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Kinder erhalten je nach Alter am Todestag einen Versorgungsfreibetrag von 10.300 € (mehr als 20 bis unter 27 Jahre) bis 52.000 € (bis 5 Jahre); mit Vollendung des 27. Lebensjahres entfällt er (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Wir legen die Stufen nach dem Wortlaut aus: Wer am Todestag 5 Jahre und 3 Monate alt ist, ist „mehr als 5 Jahre“ alt und erhält 41.000 €; die 52.000 € gelten nur bis einschließlich zum 5. Geburtstag (ebenso bei 10, 15 und 20 Jahren). Eine frei einsehbare Verwaltungsanweisung dazu gibt es nicht. Der Versorgungsfreibetrag wird um den kapitalisierten Wert nicht der Erbschaftsteuer unterliegender Versorgungsleistungen (z. B. gesetzliche Hinterbliebenenrente) gekürzt.