Schenkungssteuer Rechner 2026

Schenkungssteuer berechnen: Freibeträge (Kind 400.000 €, Ehepartner 500.000 €), 10-Jahres-Frist und Nießbrauch-Abzug nach ErbStG

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§§ 14–19 ErbStG, § 14 BewG
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Weitere AngabenVorschenkungen 0 € · Nießbrauch nein
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Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

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Schenkung
300.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 300.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
0 €

Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe

RZ-26 · headon.pro

Freibetrag bei Schenkung je Verwandtschaft

Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.

Das können Sie tun

  • Keine Schenkungssteuer fällig

    Die Schenkung liegt unter Ihrem Freibetrag. Noch frei: 100.000 €.

  • Vergleich mit einer Erbschaft

    Zum Erbschaftsteuer-Rechner

So wurde gerechnet
Schenkung
300.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 400.000 €
Steuerpflichtiger ErwerbAuf volle 100 € abgerundet (§ 10 ErbStG)
0 €
× Steuersatz (Steuerklasse I)
7 %
Ihre Schenkungssteuer
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Verbleibender Freibetrag
400.000 €

Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Zusammenrechnung § 14 ErbStG, Nießbrauch § 14 und § 16 BewG mit Vervielfältigern des BMF ab 01.01.2026.

Schenkungssteuer 2026: Freibeträge und 10-Jahres-Frist

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für die Vermögensübertragung.

Wichtiger Unterschied zur Erbschaftsteuer: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt nur Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € (statt 100.000 € bei Erbschaft).

Freibeträge bei Schenkungen

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, alle 10 Jahre nutzbar. Familienheim kann steuerfrei übertragen werden.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, pro Elternteil separat. Beide Eltern können also insgesamt 800.000 € steuerfrei schenken.
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I. Tipp: Bei Kettenausnutzung über Kinder können höhere Beträge steuerfrei fließen.
Eltern/Großeltern: 20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung). Deutlich niedriger als bei Erbschaft (100.000 €).

Beispielrechnung: Immobilienschenkung an Kind

Kind erhält Immobilie (Wert: 600.000 €)
Wert der Schenkung
600.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)
- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
200.000 €
Steuersatz (Steuerklasse I)
11 %
Schenkungssteuer
22.000 €
Mit Nießbrauchvorbehalt (Schenker männlich, 65 Jahre, 12.000 €/Jahr Wohnwert)
Wert der Schenkung
600.000 €
Kapitalwert Nießbrauch (12.000 € × 11,444)
- 137.328 €
Freibetrag (Kind)
- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet auf volle 100 €)
62.600 €
Steuersatz
7 %
Schenkungssteuer
4.382 €
Ersparnis durch Nießbrauch
17.618 €

Steueroptimierung bei Schenkungen

Durch geschickte Planung lässt sich die Schenkungssteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden. Die wichtigsten Strategien im Überblick:

Strategien zur Steueroptimierung

  1. 10-Jahres-StrategieVerteilen Sie größere Vermögen auf mehrere Schenkungen im Abstand von 10 Jahren. So nutzen Sie die Freibeträge mehrfach.
  2. KettenschenkungSchenken Sie an Kinder, die wiederum an Enkel weiterschenken. So werden mehrere Freibeträge genutzt (Vorsicht: Gestaltungsmissbrauch prüfen).
  3. NießbrauchvorbehaltBehalten Sie das Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) vor. Der Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich.
  4. GünstigerprüfungBei größeren Vermögen: Prüfen Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Vererbung steuerlich günstiger ist.

Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, 10-Jahres-Frist und Nießbrauch

Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkungen 2026?

Die Freibeträge bei Schenkungen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und gelten alle 10 Jahre neu: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € (pro Elternteil, also 800.000 € von beiden zusammen), Enkel 200.000 €, Geschwister und sonstige Personen 20.000 €. Wichtig: Für Eltern und Großeltern gilt bei Schenkung (nicht Erbschaft) nur 20.000 €.

Was ist die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen?

Schenkungen vom selben Schenker werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt also für die Summe aller Schenkungen in diesem Zeitraum. Nach Ablauf von 10 Jahren beginnt ein neuer Freibetragszeitraum – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für schrittweise Vermögensübertragung.

Wie berechne ich die Schenkungssteuer konkret?

Schenkungssteuer = (Schenkungswert − Freibetrag − ggf. Nießbrauchkapitalwert) × Steuersatz. Beispiel: Kind erhält Immobilie für 600.000 €, Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtiger Erwerb 200.000 €, Steuersatz 11 % (Steuerklasse I) → 22.000 € Schenkungssteuer. Mit Nießbrauchvorbehalt kann sich dies erheblich reduzieren.

Wie unterscheidet sich die Schenkungssteuer von der Erbschaftsteuer?

Die Steuersätze sind identisch (§ 19 ErbStG). Der Unterschied: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II (statt I bei Erbschaft) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € statt 100.000 €. Außerdem entfällt der Versorgungsfreibetrag bei Schenkungen.

Was ist ein Nießbrauch und wie wirkt er sich auf die Schenkungssteuer aus?

Bei einem Nießbrauchvorbehalt behält der Schenker das Nutzungsrecht (z. B. Wohnrecht) an der verschenkten Sache. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen. Er berechnet sich aus Jahreswert × amtlichem Vervielfältiger (BMF-Tabelle, abhängig von Alter und Geschlecht): Bei einem 65-jährigen Schenker und 12.000 € Jahreswert z. B. rund 137.000 € (Männer) bzw. 151.000 € (Frauen) – das spart direkt Schenkungssteuer.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, Schenkungen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt auch für Schenkungen unterhalb des Freibetrags. Die Anzeigepflicht trifft sowohl Schenker als auch Beschenkten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026

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