Zum Hauptinhalt springen

Welchen Rechner wünschen Sie sich?Rechner-Idee?

Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und FinanzenRechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen
Finanzen, Steuern & Recht
  • Brutto-Netto
  • Arbeitgeberkosten
  • Gehaltsvergleich
  • Urlaubsanspruch
  • +50 weitere
Bildung & Beruf
  • Notendurchschnitt
  • Abi-Schnitt
  • Notenschlüssel
  • NC
  • +5 weitere
Gesundheit & Körper
  • BMI
  • Körperfett
  • Idealgewicht
  • Waist-Hip-Ratio
  • +10 weitere
Alltag & Umrechner
  • Längen-Umrechner
  • Gewichts-Umrechner
  • Flächen-Umrechner
  • Volumen-Umrechner
  • +17 weitere
Auto & Mobilität
  • Spritkosten
  • Verbrauchsrechner
  • E-Auto-Ladekosten
  • Leasing-vs-Kauf
  • +7 weitere
Bauen & Wohnen
  • Wandfarben
  • Tapeten
  • Fliesen
  • Estrich
  • +9 weitere
Mathe & Technik
  • Prozentrechner
  • Dreisatz
  • Bruchrechner
  • Durchschnitt
  • +11 weitere
Datum & Zeit
  • Geburtstermin
  • SSW
  • Eisprung
  • Datumsrechner
  • +8 weitere
Alle 149 Rechner anzeigen →100% kostenlos
ÜbersichtWissenDatensicherheitFür Unternehmen
Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen
Alle 149 RechnerWissen & Ratgeber
  • Gehalt & HR

    • Brutto-Netto-Rechner
    • Arbeitgeberkosten-Rechner
    • Gehaltsvergleich
    • Urlaubsanspruch-Rechner
    • Überstunden-Rechner
    • Mindestlohn-Checker
    • Personalkosten-Forecast
    • Remote-Work-Rechner
    • Sachbezugs-Optimierer

    Steuern

    • Einkommensteuer-Rechner
    • Gewerbesteuer-Rechner
    • Abfindungsrechner
    • Firmenwagenrechner
    • Pendlerpauschale-Rechner
    • Steuerklassen-Rechner
    • MwSt-Rechner
    • CO2-Preis-Rechner
    • Deutschlandticket vs. Auto

    Sozialleistungen

    • Elterngeld-Rechner
    • Kurzarbeitergeld-Rechner
    • Arbeitslosengeld-Rechner
    • Bürgergeld-Rechner
    • Wohngeld-Rechner
    • Kinderzuschlag-Rechner

    Finanzen

    • Sparrechner
    • Zinsrechner
    • Kreditrechner
    • Inflationsrechner
    • ETF-Sparplan-Rechner
    • Rendite-Rechner

    Gründung & Business

    • Gründungskosten-Vergleich
    • Stundensatz-Rechner
    • E-Rechnungs-Validator

    Rente & Altersvorsorge

    • Rentenrechner
    • Rentenlücken-Rechner
    • Riester-Rechner
    • Rürup-Rechner
    • bAV-Rechner

    Immobilien

    • Tilgungsrechner
    • Baufinanzierungsrechner
    • Kaufnebenkosten-Rechner
    • Mieten vs. Kaufen
    • Mietrendite-Rechner

    Erbschaft & Schenkung

    • Erbschaftsteuer-Rechner
    • Schenkungssteuer-Rechner
    • Pflichtteil-Rechner

    Unterhalt & Familie

    • Kindesunterhalt-Rechner
    • Trennungsunterhalt-Rechner
    • Ehegattenunterhalt-Rechner

    Vermögen

    • Nettovermögen-Rechner
    • FIRE-Rechner
    • Entnahmeplan-Rechner
    • Haushaltsbudget-Rechner
    • Kapitalbedarfs-Rechner
ImpressumDatenschutzDatensicherheit
Für Unternehmen
powered byHEADON.pro - Digitalagentur für Web-Entwicklung und Online-Tools
Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen

149 kostenlose Online-Rechner. DSGVO-konform, keine Datenspeicherung.

Ein Projekt vonHEADON.pro - Digitalagentur für Web-Entwicklung und Online-Tools

Beliebte Rechner

  • Brutto-Netto-Rechner
  • Einkommensteuer
  • Elterngeld
  • Rentenrechner
  • Baufinanzierung
  • Kindesunterhalt
  • Deutschlandticket vs. Auto
  • Alle 149 Rechner →

Wissen

  • Selbstständig machen
  • Altersvorsorge planen
  • Mieten oder Kaufen
  • Elternzeit planen
  • Erste Steuererklärung
  • Alle Ratgeber →
  • Finanz-Glossar
  • Häufige Fragen (FAQ)

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datensicherheit
  • Haftungsausschluss
  • Methodik
  • Transparenz

Unsere Tools

Kostenlos & DSGVO-konform

  • Rechner-ZentraleDu bist hier
  • Vorlagen-Zentrale→
  • Tools-Zentrale→
  • Produkt-Zentrale→
Kontakt & White-Label →

© 2026 Rechner Zentrale. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. Startseite
  2. Erbschaft & Schenkung
  3. Schenkungssteuer-Rechner
Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Schenkungssteuer Rechner 2026 Freibeträge berechnen.

Schenkungssteuer berechnen: Freibeträge (Kind 400.000 €, Ehepartner 500.000 €), 10-Jahres-Frist und Nießbrauch-Abzug nach ErbStG

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Die Schenkung

€
0 €10.000.000 €

Verwandtschaftsverhältnis

Jahre
0 Jahre100 Jahre

Vorschenkungen (10-Jahres-Frist)

€
0 €2.000.000 €

Nießbrauch / Wohnrecht

Der Schenker behält sich ein Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) vor.

Freibeträge bei Schenkung 2026

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern/Großeltern: 20.000 € (bei Erbschaft: 100.000 €)
  • Sonstige: 20.000 €

Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu!

Zu zahlende Schenkungssteuer

0 €

Effektiver Steuersatz: 0,0 %

SteuerklasseSteuerklasse 1

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)

Freibeträge

Persönlicher Freibetrag400.000 €

Verbleibender Freibetrag400.000 €

Steuerberechnung

Wert der Schenkung300.000 €
- Freibetrag400.000 €

Steuerpflichtiger Erwerb0 €
× Steuersatz7,0 %

Schenkungssteuer0 €

Keine Schenkungssteuer fällig

Die Schenkung liegt unterhalb Ihres Freibetrags. Es fällt keine Schenkungssteuer an.

Hinweis Schenkung vs. Erbschaft:

Bei Schenkungen an Eltern/Großeltern gilt Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000€ (statt 100.000€ bei Erbschaft).

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

Das könnte Sie auch interessieren

Erbschaftsteuer-Rechner

Jetzt berechnen

Pflichtteil-Rechner

Jetzt berechnen

Einkommensteuer-Rechner

Jahressteuer berechnen

FIRE-Rechner

Jetzt berechnen

Passende Ratgeber

Vermögen übertragen
Passende Tools
  • Vollmachten erstellen

    Schenkung vorbereiten · Vorlagen-Zentrale

  • PDF zusammenfügen

    Schenkungsdokumente · Tools-Zentrale

Schenkungssteuer 2026: Freibeträge und 10-Jahres-Frist

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer können Sie die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für die Vermögensübertragung.

Wichtiger Unterschied zur Erbschaftsteuer: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt nur Steuerklasse II (statt I) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € (statt 100.000 € bei Erbschaft).

Freibeträge bei Schenkungen

Ehepartner: 500.000 €
Steuerklasse I, alle 10 Jahre nutzbar. Familienheim kann steuerfrei übertragen werden.
Kinder: 400.000 €
Steuerklasse I, pro Elternteil separat. Beide Eltern können also insgesamt 800.000 € steuerfrei schenken.
Enkel: 200.000 €
Steuerklasse I. Tipp: Bei Kettenausnutzung über Kinder können höhere Beträge steuerfrei fließen.
Eltern/Großeltern: 20.000 €
Steuerklasse II (bei Schenkung). Deutlich niedriger als bei Erbschaft (100.000 €).

Beispielrechnung: Immobilienschenkung an Kind

Kind erhält Immobilie (Wert: 600.000 €)

Kind erhält Immobilie (Wert: 600.000 €)
PositionBetrag
Wert der Schenkung600.000 €
Persönlicher Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000 €
Steuersatz (Steuerklasse I)11 %
Schenkungssteuer22.000 €

Mit Nießbrauchvorbehalt (Schenker 65 Jahre, 12.000 €/Jahr Wohnwert)

Mit Nießbrauchvorbehalt (Schenker 65 Jahre, 12.000 €/Jahr Wohnwert)
PositionBetrag
Wert der Schenkung600.000 €
Kapitalwert Nießbrauch (12.000 € × 7,971)- 95.652 €
Freibetrag (Kind)- 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb104.348 €
Steuersatz11 %
Schenkungssteuer11.478 €
Ersparnis durch Nießbrauch10.522 €

Steueroptimierung bei Schenkungen

Durch geschickte Planung lässt sich die Schenkungssteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden. Die wichtigsten Strategien im Überblick:

Strategien zur Steueroptimierung

  1. 1
    10-Jahres-Strategie: Verteilen Sie größere Vermögen auf mehrere Schenkungen im Abstand von 10 Jahren. So nutzen Sie die Freibeträge mehrfach.
  2. 2
    Kettenschenkung: Schenken Sie an Kinder, die wiederum an Enkel weiterschenken. So werden mehrere Freibeträge genutzt (Vorsicht: Gestaltungsmissbrauch prüfen).
  3. 3
    Nießbrauchvorbehalt: Behalten Sie das Nutzungsrecht (z.B. Wohnrecht) vor. Der Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich.
  4. 4
    Günstigerprüfung: Bei größeren Vermögen: Prüfen Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Vererbung steuerlich günstiger ist.

Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer

Alles Wichtige zu Freibeträgen, 10-Jahres-Frist und Nießbrauch

Die Freibeträge bei Schenkungen hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und gelten alle 10 Jahre neu: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € (pro Elternteil, also 800.000 € von beiden zusammen), Enkel 200.000 €, Geschwister und sonstige Personen 20.000 €. Wichtig: Für Eltern und Großeltern gilt bei Schenkung (nicht Erbschaft) nur 20.000 €.

Schenkungen vom selben Schenker werden innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt also für die Summe aller Schenkungen in diesem Zeitraum. Nach Ablauf von 10 Jahren beginnt ein neuer Freibetragszeitraum – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit für schrittweise Vermögensübertragung.

Schenkungssteuer = (Schenkungswert − Freibetrag − ggf. Nießbrauchkapitalwert) × Steuersatz. Beispiel: Kind erhält Immobilie für 600.000 €, Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtiger Erwerb 200.000 €, Steuersatz 11 % (Steuerklasse I) → 22.000 € Schenkungssteuer. Mit Nießbrauchvorbehalt kann sich dies erheblich reduzieren.

Die Steuersätze sind identisch (§ 19 ErbStG). Der Unterschied: Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt Steuerklasse II (statt I bei Erbschaft) und der Freibetrag beträgt nur 20.000 € statt 100.000 €. Außerdem entfällt der Versorgungsfreibetrag bei Schenkungen.

Bei einem Nießbrauchvorbehalt behält der Schenker das Nutzungsrecht (z. B. Wohnrecht) an der verschenkten Sache. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen. Bei einem 65-jährigen Schenker und 12.000 € Jahreswert beträgt der Kapitalwert ca. 95.000 € – das spart direkt Schenkungssteuer.

Ja, Schenkungen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt auch für Schenkungen unterhalb des Freibetrags. Die Anzeigepflicht trifft sowohl Schenker als auch Beschenkten.

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • ✓100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • ✓White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • ✓REST API für eigene Anwendungen
  • ✓Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz