Geschlecht

  • Bier 500 ml · 5 %0
  • Wein 200 ml · 12 %0
  • Sekt 100 ml · 11 %0
  • Schnaps 20 ml · 40 %0

Typische Portionen – steht auf dem Etikett etwas anderes, nutzen Sie das eigene Getränk unten.

Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen

%

Bier: ~5 % · Wein: ~12 % · Sekt: ~11 % · Schnaps: ~40 %

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Abbaurate: ca. 0,15 ‰ pro Stunde

Dann zeigt der Rechner die Uhrzeit, zu der rechnerisch 0,0 ‰ erreicht sind.

Promille nach dem Trinken

0,36‰

0,36

20,0 g Alkohol ergeben nach der Widmark-Formel rechnerisch 0,36 ‰ direkt nach dem Trinken. Rechnerisch 0,0 ‰ etwa 2,5 Std. nach Trinkende.

0,20 ‰0 Std.1 Std.2 Std.3 Std.0,0 ‰
Alkohol (g)
20,0 g
Promille direkt
0,36 ‰
Rechnerisch 0,0 ‰ nach
etwa 2,5 Std.

Die Widmark-Formel ist eine Annäherung und berücksichtigt keine Resorptionszeit, Mageninhalt oder individuelle Enzymaktivität. Tatsächliche Blutalkoholkonzentrationen können erheblich abweichen. Der Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken.

So wurde gerechnet
Alkohol (g) = Menge (ml) × Vol.-% × Dichte
500 × 5 % × 0,8 = 20,0 g
Widmark: Promille = Alkohol (g) ÷ (Gewicht × r)
20,0 ÷ (80 × 0,7) = 0,36 ‰
Abbau: 0,15 ‰ pro Stunde, nicht unter 0

Wichtig

  • Kein Nachweis der Fahrtüchtigkeit

    Dieser Rechner macht keinerlei Aussage zur Fahrtüchtigkeit und ersetzt keine Fahrtauglichkeitsprüfung. Der errechnete Wert ist ein theoretischer Schätzwert – individuelle Faktoren wie Müdigkeit, Toleranz, Medikamente, Mageninhalt und Stoffwechsel können stark abweichen. Fahren Sie niemals unter Alkoholeinfluss.

  • Diese Grenzen stehen im Gesetz

    0,5 ‰ am Steuer sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG); in der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 ‰ (§ 24c StVG); ab 1,6 ‰ verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 13 FeV). Schon darunter kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (§ 316 StGB).

Promille-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)