Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählt jeder Euro für Ihre Rente.
Ich bin geboren (41 Jahre), habe bisher Beitragsjahre und möchte mit Jahren in Rente gehen.
Ihre Regelaltersgrenze: 67 Jahre. Davor gibt es Abschläge, danach Zuschläge.
Bisherige Rentenpunkte
0 % = Ihr Gehalt wächst wie das Durchschnittsentgelt (Annahme der DRV-Renteninformation, gleich viele Entgeltpunkte pro Jahr). Nur ein Wachstum über dem Durchschnitt erhöht Ihre künftigen Entgeltpunkte.
Je Kind 36 Monate Kindererziehungszeit × 0,0833 = 2,9988 Entgeltpunkte (§§ 56, 70 SGB VI) – für den Elternteil, dem die Zeit zugeordnet ist.
Heute 30 Monate; mit der Mütterrente III (BGBl. 2025 I Nr. 362) ab 2028 36 Monate, bei Rentenbeginn 2027 als Zuschlag von 0,5 Punkten.
Voraussichtliche Nettorente
pro Monat
1.412,00 €
1.412,00 €Mit 67 Jahren (ab Januar 2052) erhalten Sie voraussichtlich 1.611 € Bruttorente. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 1.412 € im Monat.
Noch 26 Beitragsjahre bis zum Rentenbeginn. Jedes Jahr bringt Entgeltpunkte.
Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Mehr als bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählt nicht.
Das können Sie tun
Mit 68 in Rente: mehr Nettorente im Monat+121,23 €
Mit 66 wären es 84,03 € weniger.
Einkommensteuer: etwa 102,58 € im Monat
Schätzung, wenn die Rente Ihr einziges Einkommen ist; Besteuerungsanteil 97 % für Rentenbeginn 2052, nach heutigem Tarif. Zum Rentensteuer-Rechner
Rentenrechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026