Gesetzliche Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.

Meine Rente beginnt . Weitere steuerpflichtige Einkünfte: € im Jahr.

Jahr des Rentenbeginns

Weitere Einkünfte z. B. Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – sie fließen mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil in die Steuerschätzung ein.

Weitere AngabenRentenanpassung 1 % pro Jahr (für die 10-Jahres-Vorschau)
%

Nur für die Vorschau: Die Rente steigt, der Rentenfreibetrag bleibt als fester Betrag gleich.

Geschätzte Steuer auf Ihre Rente

pro Jahr

432,00 €

432,00 €

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % Ihrer Rente steuerpflichtig. Ihr Rentenfreibetrag von 240,00 € im Monat bleibt lebenslang fest. Geschätzte Steuer: 432,00 € im Jahr, etwa 36,00 € im Monat.

Jahresbruttorente
18.000 €
Rentenfreibetrag
− 2.880 €
Steuerpflichtig
15.120 €
Besteuerungsanteil
84 %
Rentenfreibetrag pro Monat
240,00 €
Steuerpflichtiger Anteil pro Monat
1.260,00 €

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns

Je später Ihre Rente beginnt, desto größer der steuerpflichtige Teil. Ziehen Sie den Punkt auf Ihr Jahr.

60 %80 %100 %200520202030204020502060ab hier +0,5 Punkte/Jahr100 %
BesteuerungsanteilZiehen oder Pfeiltasten: Jahr des Rentenbeginns ändern.

In 10 Jahren

Die Rente steigt, der Freibetrag bleibt gleich – der steuerpflichtige Teil wächst.

Rente in 10 Jahren (Monat)
1.656,93 €
Rentenfreibetrag pro Monat
240,00 €
Steuerpflichtig pro Monat
1.416,93 €
Tatsächlich versteuerter Anteil in 10 Jahren
85,5 %

Das können Sie tun

  • Steuerfrei bis etwa 1.230 € Monatsrente

    Gilt für den gewählten Rentenbeginn, wenn die Rente Ihr einziges Einkommen ist.

  • Rentenbeginn 2025: weniger Steuer pro Jahr−17,00 €

    Ein Jahr früher gilt ein Besteuerungsanteil von 83,5 %.

  • Der Freibetrag ist ein fester Euro-Betrag

    Der Rentenfreibetrag wird einmalig aus der Rente des zweiten vollen Rentenjahres ermittelt und bleibt danach als fester Euro-Betrag (240 €/Monat) lebenslang bestehen — auch wenn Ihre Rente durch künftige Rentenanpassungen steigt.

  • Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig

    Reguläre Rentenerhöhungen erhöhen daher ausschließlich den steuerpflichtigen Anteil, ohne dass sich der Freibetrag mit anpasst — der tatsächlich versteuerte Anteil Ihrer Rente steigt dadurch im Zeitverlauf weiter an.

  • Werbungskosten-Pauschbetrag

    Vom steuerpflichtigen Anteil wird der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €/Jahr ohne Einzelnachweis abgezogen (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG).

  • Vereinfachte Schätzung

    Vereinfachte Berechnung: ohne Kirchensteuer und ohne Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Die tatsächliche Steuerlast liegt für gesetzlich Versicherte durch absetzbare Vorsorgeaufwendungen in der Regel niedriger.

  • Wie hoch wird Ihre Rente?

    Mit dem Rentenrechner schätzen

So wurde gerechnet
Jahresbruttorente
18.000,00 €
Rentenfreibetrag
− 2.880,00 €
Steuerpflichtig
15.120,00 €
Werbungskosten-Pauschbetrag (höchstens)
− 102,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
14.982,00 €
Einkommensteuer
432,00 €
Steuer gesamt
432,00 €
  • Der Rentenfreibetrag wird einmalig aus der Rente Ihres zweiten vollen Rentenjahres berechnet.
  • Er bleibt danach lebenslang als fester Euro-Betrag bestehen.
  • Künftige Rentenerhöhungen erhöhen daher voll den steuerpflichtigen Anteil.
  • Steuer nach Grundtarif (§ 32a EStG), abzüglich Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag; ohne Kirchensteuer und ohne Vorsorgeaufwendungen.

Rentensteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026