Unterhaltspflichtiger (zahlt Unterhalt)

Unterhaltsberechtigter (erhält Unterhalt)

Der Pflichtige ist , der Berechtigte ist .

Leben die Kinder beim unterhaltsberechtigten Elternteil, tragen Sie ihr Alter ein, z. B. „4, 9“. Der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 wird dann berechnet und vorab abgezogen – wie im Kindesunterhalt-Rechner.

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Kindesunterhalt wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, da er vorrangig ist.

Weitere AngabenWohnvorteile 0 € / 0 € · Erwerbsobliegenheit: nein
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Beeinflusst den Selbstbehalt und die Berechnung · Für die Berechnung berufsbedingter Aufwendungen

Erwerbsobliegenheit

Monatlicher Trennungsunterhalt

Halbteilungsgrundsatz (45 % Quote)

1.316,00 €

1.316,00 €

Voraussichtlich 1.316,00 € Trennungsunterhalt im Monat – 45 % Quote auf eine bereinigte Differenz von 2.925 €.

Bereinigte Einkommen

Differenz
2.925,00 €

Berechnungsschritte

Nettoeinkommen Pflichtiger
4.500 €
- Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
-150 €
= Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
4.350 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter
1.425 €
Einkommensdifferenz
2.925 €
45 % der Erwerbseinkommens-DifferenzErwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen (DT 2026)
1.316 €
Trennungsunterhalt nach Quote
1.316 €
Selbstbehalt PflichtigerErwerbstätig
1.600 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt)
2.750 €
Endgültiger Trennungsunterhalt
1.316 €

Selbstbehalt

Selbstbehalt des Pflichtigen
1.600,00 €
Max. zahlbarer Unterhalt
2.750,00 €

Das können Sie tun

  • Trennungsunterhalt 2026

    Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte · Erwerbstätigenbonus: 1/10 des Einkommens verbleibt beim Pflichtigen · Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) · Gilt während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung

So wurde gerechnet

Berechnungsgrundlage:

  • Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte
  • Erwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen
  • Selbstbehalt 2026: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
  • Kindesunterhalt ist vorrangig zu berücksichtigen

Trennungsunterhalt-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026