Brutto laut Rentenbescheid – oder die Erwerbsminderungsrente aus der letzten Renteninformation
Große Witwenrente ab 46 Jahren und 6 Monaten (Tod 2026, § 242a Abs. 5 SGB VI)
Bestimmt die Altersgrenze: 2026 sind es 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre
Zählt nach Abzug von 40 % Pauschale
Brutto; zählt nach Abzug von 14 % Pauschale
Erhöhen den Freibetrag je Kind
Große Witwenrente im Monat
erste 3 Monate: 1.600,00 €
880,00 €
880,00 €Nach dem Sterbevierteljahr erhalten Sie 55 % der Rente des Verstorbenen: 880,00 € im Monat. Ihr Einkommen liegt unter dem Freibetrag und wird nicht angerechnet.
Gut zu wissen
Beträge vor Kranken- und Pflegeversicherung
Von der Witwenrente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; sie ist außerdem teilweise steuerpflichtig.
Vereinfachte Berechnung
Der Rechner leitet die Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen ab. Bei frühem Tod rechnet die Rentenversicherung Zurechnungszeiten hinzu; den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.
Witwenrente-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026