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Brutto laut Rentenbescheid – oder die Erwerbsminderungsrente aus der letzten Renteninformation

Jahre

Große Witwenrente ab 46 Jahren und 6 Monaten (Tod 2026, § 242a Abs. 5 SGB VI)

Bestimmt die Altersgrenze: 2026 sind es 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre

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Zählt nach Abzug von 40 % Pauschale

€

Brutto; zählt nach Abzug von 14 % Pauschale

Waisen und Sonderfälle0 waisenrentenberechtigte Kinder

Erhöhen den Freibetrag je Kind

Große Witwenrente im Monat

erste 3 Monate: 1.600,00 €

880,00 €

880,00 €

Nach dem Sterbevierteljahr erhalten Sie 55 % der Rente des Verstorbenen: 880,00 € im Monat. Ihr Einkommen liegt unter dem Freibetrag und wird nicht angerechnet.

Sterbevierteljahr (3 Monate)Volle Rente, keine Anrechnung (§ 67, § 97 SGB VI)
1.600,00 €
Witwenrente vor Anrechnung55 % der Rente des Verstorbenen
880,00 €
Ihr anrechenbares EinkommenBrutto minus Pauschale nach § 18b SGB IV
1.032,00 €
Freibetrag26,4 × aktueller Rentenwert (42,52 €), + 5,6 × je Waise
1.122,53 €
Angerechnet40 % des Einkommens über dem Freibetrag
− 0,00 €
Witwenrente nach Anrechnung
880,00 €

Gut zu wissen

  • Beträge vor Kranken- und Pflegeversicherung

    Von der Witwenrente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; sie ist außerdem teilweise steuerpflichtig.

  • Vereinfachte Berechnung

    Der Rechner leitet die Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen ab. Bei frühem Tod rechnet die Rentenversicherung Zurechnungszeiten hinzu; den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

Witwenrente-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026