Witwenrente-Rechner 2026

Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente – und wie viel wird von Ihrem eigenen Einkommen angerechnet? Nach §§ 46, 97 SGB VI

Stand September 2026Grundlage: §§ 46, 67, 97, 242a SGB VI, § 18b SGB IVRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert

€

Brutto laut Rentenbescheid – oder die Erwerbsminderungsrente aus der letzten Renteninformation

Jahre

Große Witwenrente ab 46 Jahren und 6 Monaten (Tod 2026, § 242a Abs. 5 SGB VI)

Bestimmt die Altersgrenze: 2026 sind es 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029 47 Jahre

€

Zählt nach Abzug von 40 % Pauschale

€

Brutto; zählt nach Abzug von 14 % Pauschale

Waisen und Sonderfälle0 waisenrentenberechtigte Kinder

Erhöhen den Freibetrag je Kind

Große Witwenrente im Monat

erste 3 Monate: 1.600,00 €

880,00 €

880,00 €

Nach dem Sterbevierteljahr erhalten Sie 55 % der Rente des Verstorbenen: 880,00 € im Monat. Ihr Einkommen liegt unter dem Freibetrag und wird nicht angerechnet.

Sterbevierteljahr (3 Monate)Volle Rente, keine Anrechnung (§ 67, § 97 SGB VI)
1.600,00 €
Witwenrente vor Anrechnung55 % der Rente des Verstorbenen
880,00 €
Ihr anrechenbares EinkommenBrutto minus Pauschale nach § 18b SGB IV
1.032,00 €
Freibetrag26,4 × aktueller Rentenwert (42,52 €), + 5,6 × je Waise
1.122,53 €
Angerechnet40 % des Einkommens über dem Freibetrag
− 0,00 €
Witwenrente nach Anrechnung
880,00 €

Gut zu wissen

  • Beträge vor Kranken- und Pflegeversicherung

    Von der Witwenrente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; sie ist außerdem teilweise steuerpflichtig.

  • Vereinfachte Berechnung

    Der Rechner leitet die Witwenrente aus der Rente des Verstorbenen ab. Bei frühem Tod rechnet die Rentenversicherung Zurechnungszeiten hinzu; den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

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So wird die Witwenrente berechnet

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine große Witwenrente, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben (bei Tod 2026: 46 Jahre und 6 Monate, ab 2029: 47 Jahre), ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind – sonst die kleine Witwenrente für längstens 24 Monate (§ 46 SGB VI). Voraussetzung ist, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Für Witwer gelten dieselben Regeln.

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente des Verstorbenen („Sterbevierteljahr“). Danach beträgt die große Witwenrente 55 % der Rente, in Altfällen 60 % (§ 255 SGB VI), die kleine 25 % (§ 67 SGB VI). Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es nach pauschalen Abzügen den Freibetrag übersteigt – davon 40 % (§ 97 SGB VI).

Einkommensanrechnung 2026

  1. 1Freibetrag26,4 × aktueller Rentenwert: 1.122,53 € im Monat ab 01.07.2026, plus 238,11 € je Kind mit Waisenrente.
  2. 2PauschalenVom Bruttolohn werden 40 % abgezogen, von der eigenen gesetzlichen Rente 14 % (Rentenbeginn vor 2011: 13 %), § 18b SGB IV.
  3. 340 % AnrechnungVom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.
  4. 4Nicht im SterbevierteljahrIn den ersten drei Monaten wird kein Einkommen angerechnet.

Beispielrechnungen 2026

Witwe, 60 Jahre, eigene Rente 1.200 €, Rente des Verstorbenen 1.600 €
Sterbevierteljahr (3 Monate)
1.600,00 €
Große Witwenrente (55 %)
880,00 €
Eigene Rente nach 14 % Pauschale
1.032,00 €
Freibetrag
1.122,53 €
Witwenrente (keine Anrechnung)
880,00 €
Witwer, 45 Jahre, ein Kind unter 18 mit Waisenrente, eigener Lohn 3.000 €, Rente des Verstorbenen 1.400 €
Große Witwenrente (55 %)
770,00 €
Lohn nach 40 % Pauschale
1.800,00 €
Freibetrag (1.122,53 € + 238,11 € für das Kind)
1.360,64 €
Angerechnet: 40 % von 439,36 €
175,74 €
Witwerrente nach Anrechnung
594,26 €

Was der Rechner vereinfacht

Der Rechner leitet die Witwenrente aus der Rente ab, die der Verstorbene bezogen hat oder als Erwerbsminderungsrente bekommen hätte. Bei einem Tod vor dem Rentenalter rechnet die Rentenversicherung Zurechnungszeiten hinzu und kann Abschläge ansetzen – den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid. Die Beträge sind brutto: Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch ab. Wie hoch die eigene Rente ausfällt, zeigt der Rentenrechner.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Höhe, Freibetrag und Anrechnung

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, in Altfällen (Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren) 60 %. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird höchstens 24 Monate gezahlt. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Ab 1. Juli 2026 1.122,53 € im Monat (26,4 × aktueller Rentenwert von 42,52 €), plus 238,11 € für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Maßgeblich ist das Einkommen nach pauschalen Abzügen.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, nach Abzug einer Pauschale von 14 % (Rentenbeginn vor 2011: 13 %). Liegt der Rest über dem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.

Ab welchem Alter gibt es die große Witwenrente?

Das hängt vom Todesjahr ab: Die Grenze steigt schrittweise von 45 auf 47 Jahre (§ 242a Abs. 5 SGB VI). Bei Tod 2026 sind es 46 Jahre und 6 Monate, 2027 46 Jahre und 8 Monate, 2028 46 Jahre und 10 Monate, ab 2029 47 Jahre. Jüngere erhalten sie, wenn sie ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind (§ 46 Abs. 2 SGB VI).

Bekommen Witwer die gleiche Rente?

Ja. Witwerrente und Witwenrente folgen denselben Regeln, auch bei der Einkommensanrechnung.