Mütterrente III 2027: Mehr Rente für Kindererziehungszeiten vor 1992
Mit der Mütterrente III steigt ab dem 1. Januar 2027 die für die Rente angerechnete Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von bisher 2,5 auf 3,0 Rentenpunkte pro Kind. Damit wird die letzte verbliebene Lücke zwischen der Erziehungszeit-Anrechnung für vor und nach 1992 geborene Kinder geschlossen — für ab 1992 geborene Kinder gelten die vollen drei Jahre Erziehungszeit bereits seit Langem.
Die Reform ist Teil des Rentenpakets 2025 der Bundesregierung und wirkt automatisch: Weder Bestandsrentnerinnen und -rentner noch künftige Rentnerinnen und Rentner müssen einen Antrag stellen — die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Erhöhung von sich aus vor. Unser Rechner zeigt Ihnen anhand der Anzahl Ihrer vor 1992 geborenen Kinder, wie stark Ihre monatliche und jährliche Rente dadurch voraussichtlich steigt.
Die Mütterrente III im Überblick
- +0,5 Rentenpunkte pro Kind
- Für jedes vor 1992 geborene Kind steigt die Erziehungszeit von 2,5 auf 3,0 Punkte.
- Wirksam ab 01.01.2027
- Gesetzlich beschlossen im Rentenpaket 2025 der Bundesregierung.
- Automatisch, kein Antrag
- Die Deutsche Rentenversicherung erhöht die Rente von sich aus.
- Für Bestands- und künftige Renten
- Betrifft sowohl bereits laufende als auch erst künftig beginnende Renten.