Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Mütterrente-Rechner Mütterrente III ab 2027.

Wie stark steigt Ihre Rente durch die erhöhte Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder?

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Mütterrente-Rechner

Mütterrente III ab 2027 — wie stark steigt Ihre Rente durch vor 1992 geborene Kinder?

Wie viele Ihrer Kinder wurden vor 1992 geboren?

1

Maximal 12 Kinder

Weitere Angaben

Kinder ab 1992 (optional, zur Einordnung)
0

Für ab 1992 geborene Kinder gilt bereits heute die volle Kindererziehungszeit von 3 Jahren (3,0 Rentenpunkte) — die Reform ändert daran nichts. Diese Angabe dient nur der Einordnung.

Wichtig zu wissen

  • Die Erhöhung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung — kein Antrag nötig.
  • Sie gilt sowohl für bereits laufende Renten als auch für künftige Renten.
  • Alle angezeigten Beträge sind Bruttowerte — Kranken-/Pflegeversicherung und Steuer können das Plus mindern.
  • Wirksam ab 01.01.2027, Auszahlung voraussichtlich erst ab 2028 (dann rückwirkend).

Ihre Rente steigt um

+21,26 €/Monat ab 2027

255,12 € pro Jahr

Plus pro Jahr

255,12 €

Nachzahlung (voraussichtlich)

255,12 €

Falls Auszahlung erst ab 2028

Kindererziehungs-Punkte (neu)

3

3,0 Punkte je Kind vor 1992

Die Erhöhung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung — Sie müssen keinen Antrag stellen.

Vereinfachte Berechnung, Stand Juli 2026: Alle Beträge sind Bruttowerte — vor Auszahlung können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern anfallen. Individuelle Ab- oder Zuschläge durch vorgezogenen oder späteren Rentenbeginn werden hier nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Mütterrente III 2027: Mehr Rente für Kindererziehungszeiten vor 1992

Mit der Mütterrente III steigt ab dem 1. Januar 2027 die für die Rente angerechnete Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von bisher 2,5 auf 3,0 Rentenpunkte pro Kind. Damit wird die letzte verbliebene Lücke zwischen der Erziehungszeit-Anrechnung für vor und nach 1992 geborene Kinder geschlossen — für ab 1992 geborene Kinder gelten die vollen drei Jahre Erziehungszeit bereits seit Langem.

Die Reform ist Teil des Rentenpakets 2025 der Bundesregierung und wirkt automatisch: Weder Bestandsrentnerinnen und -rentner noch künftige Rentnerinnen und Rentner müssen einen Antrag stellen — die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Erhöhung von sich aus vor. Unser Rechner zeigt Ihnen anhand der Anzahl Ihrer vor 1992 geborenen Kinder, wie stark Ihre monatliche und jährliche Rente dadurch voraussichtlich steigt.

Die Mütterrente III im Überblick

+0,5 Rentenpunkte pro Kind
Für jedes vor 1992 geborene Kind steigt die Erziehungszeit von 2,5 auf 3,0 Punkte.
Wirksam ab 01.01.2027
Gesetzlich beschlossen im Rentenpaket 2025 der Bundesregierung.
Automatisch, kein Antrag
Die Deutsche Rentenversicherung erhöht die Rente von sich aus.
Für Bestands- und künftige Renten
Betrifft sowohl bereits laufende als auch erst künftig beginnende Renten.

So wirkt sich die Mütterrente III auf Ihre Rente aus

Beispiel: 2 Kinder, geboren vor 1992

Beispiel: 2 Kinder, geboren vor 1992
PositionBetrag
Bisherige Rentenpunkte (2,5 × 2 Kinder)5,0 Punkte
Neue Rentenpunkte (3,0 × 2 Kinder)6,0 Punkte
Zusätzliche Rentenpunkte1,0 Punkt
Aktueller Rentenwert (ab 01.07.2026)42,52 €
Monatliches Plus (1,0 × 42,52 €)42,52 €
Jährliches Plus510,24 €

Diese Faktoren bestimmen Ihr persönliches Plus

  1. Anzahl der vor 1992 geborenen Kinder: Nur für diese Kinder erhöht sich die Erziehungszeit — je mehr vor 1992 geborene Kinder, desto größer der Effekt.
  2. Aktueller Rentenwert: Die zusätzlichen Rentenpunkte werden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen aktuellen Rentenwert multipliziert (ab 01.07.2026: 42,52 €).
  3. Kinder ab 1992: Für sie ändert sich nichts — sie haben bereits heute die vollen 3,0 Rentenpunkte für die Erziehungszeit.
  4. Kranken-/Pflegeversicherung und Steuer: Der angezeigte Betrag ist brutto — je nach persönlicher Situation können Abzüge das tatsächliche Plus mindern.

Hintergrund: Warum eine Mütterrente III?

Seit der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014 und ihrer Ausweitung 2019 (Mütterrente II) gab es einen Unterschied in der rentenrechtlichen Behandlung von Kindererziehungszeiten: Für ab 1992 geborene Kinder wurden von Anfang an drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, für davor geborene Kinder dagegen nur 2,5 Jahre. Diese Ungleichbehandlung wurde in der politischen Debatte immer wieder kritisiert, weil sie vor allem Mütter (seltener Väter) älterer Kinder benachteiligte, die ihre Erziehungsarbeit unter anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geleistet haben.

Mit der Mütterrente III als Teil des Rentenpakets 2025 wird diese letzte Lücke geschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 gilt für alle Kinder — unabhängig vom Geburtsjahr — derselbe Wert von drei vollen Erziehungsjahren (3,0 Rentenpunkte). Nach Angaben der Bundesregierung profitieren davon vor allem Millionen Mütter (und in geringerem Umfang Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Umsetzung erfolgt automatisch über die Deutsche Rentenversicherung, ohne dass Betroffene selbst aktiv werden müssen.

Wichtig für die Einordnung: Die gesetzliche Grundlage soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die tatsächliche technische und organisatorische Auszahlung des höheren Betrags wird nach aktuellem Kenntnisstand jedoch voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2028 erfolgen — dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2027. Unser Rechner weist die daraus resultierende Nachzahlung deshalb ausdrücklich als „voraussichtlich" aus, da der genaue Zeitpunkt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung abhängt.

Häufig gestellte Fragen zur Mütterrente III

Wer profitiert, Antrag, Auszahlungszeitpunkt und Steuern im Überblick

Profitieren alle Mütter und Väter, die Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren wurden — unabhängig davon, ob sie bereits Rente beziehen oder erst künftig in Rente gehen. Für jedes vor 1992 geborene Kind steigt die anerkannte Kindererziehungszeit von bisher 2,5 auf 3,0 Rentenpunkte. Ab 1992 geborene Kinder sind nicht betroffen, da für sie bereits heute die vollen 3 Jahre (3,0 Punkte) angerechnet werden.

Nein. Die Erhöhung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung — sowohl für laufende Bestandsrenten als auch für künftige Renten. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die gesetzliche Grundlage soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die tatsächliche Auszahlung des höheren Betrags erfolgt nach aktuellem Stand voraussichtlich erst ab 2028 — dann aber rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Der genaue Umsetzungszeitpunkt hängt vom weiteren Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren ab.

Möglich, ja. Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und wird daher wie diese behandelt: Rentnerinnen und Rentner zahlen auf ihre Bruttorente die üblichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und je nach Gesamteinkommen kann auch Einkommensteuer anfallen. Der in diesem Rechner angezeigte Betrag ist ein Bruttowert vor diesen Abzügen.

Ja. Trotz des Namens "Mütterrente" ist die Regelung geschlechtsneutral: Sie gilt für den Elternteil, dem die Kindererziehungszeit rentenrechtlich zugeordnet wurde — das kann auch der Vater sein, etwa wenn er die Kinderbetreuung überwiegend übernommen hat.

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