Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Aktivrente-Rechner Steuerfreier Zuverdienst 2026.

Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen ab der Regelaltersgrenze — berechnen Sie Ihren persönlichen Steuervorteil

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Aktivrente-Rechner

Steuerfreier Zuverdienst als Rentnerin oder Rentner ab der Regelaltersgrenze — Stand 2026.

0 EUR4.000 EUR

Persönlicher Steuersatz

%
0 %45 %

Ihr Grenzsteuersatz hängt von Ihrer Gesamtsituation ab (gesetzliche Rente, ggf. weitere Einkünfte) — er lässt sich nicht allein aus dem Zuverdienst ableiten. Wenn Sie ihn nicht kennen, nutzen Sie 24 % als groben Richtwert.

Rentenbezug

Deaktivieren, wenn Sie die Rente aufschieben und weiterarbeiten — dann bleibt der Rentenversicherungs-Arbeitnehmeranteil (9,3 %) bestehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI).

Wer profitiert von der Aktivrente?

  • Voraussetzung: Sie haben die Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre, inkl. Übergangsregelung) erreicht — begünstigt ist der Lohn ab dem Folgemonat.
  • Ein laufender Rentenbezug ist für die Steuerbefreiung nicht nötig — auch bei aufgeschobener Rente gilt sie. Bei aufgeschobener Rente bleibt aber der Rentenversicherungs-Arbeitnehmeranteil bestehen.
  • Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Nicht begünstigt: Minijobber, Selbstständige, Beamtinnen/Beamte im Ruhestand (Pensionäre).

Monatlicher Steuervorteil durch die Aktivrente

360,00 €

4.320,00 € pro Jahr

Steuerfreier Anteil

1.500,00 €/Mon.

Steuerpflichtiger Anteil

0,00 €/Mon.

SV-Abzüge (KV + PV, ggf. RV)

158,25 €/Mon.

Netto mit Aktivrente1.341,75 €
Netto ohne Aktivrente-Regel981,75 €

Die Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) entfällt, da Sie bereits eine Altersrente als Vollrente beziehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI).

Vereinfachte Berechnung, Stand Juli 2026: Der Grenzsteuersatz wird direkt angegeben, da er von Ihrer Gesamtsituation (gesetzliche Rente, ggf. weitere Einkünfte) abhängt. Kranken- und Pflegeversicherung werden mit dem bundesweiten Basissatz ohne individuelle Zu-/Abschläge berechnet; die Arbeitslosenversicherung entfällt für Sie als Arbeitnehmeranteil ab der Regelaltersgrenze, unabhängig vom Rentenbezug. Der jährliche Steuervorteil ist der Monatswert × 12 und setzt einen übers Jahr konstanten Zuverdienst voraus.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Aktivrente 2026: Steuerfrei hinzuverdienen im Ruhestand

Mit der Aktivrente können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € im Monat aus einer Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen — begünstigt ist der Lohn ab dem Kalendermonat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Die Reform soll einen Anreiz schaffen, über das Rentenalter hinaus im Beruf zu bleiben, ohne dass der Zuverdienst durch die Lohnsteuer spürbar geschmälert wird.

Anders als bei vielen anderen steuerlichen Vergünstigungen ist der Rentenbezug selbst dabei keine Voraussetzung: Auch wer seine Rente aufschiebt und weiterhin in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, profitiert von der neuen Regelung, sobald die Regelaltersgrenze überschritten ist. Unser Rechner zeigt Ihnen auf Basis Ihres Zuverdiensts und Ihres persönlichen Grenzsteuersatzes, wie hoch Ihr monatlicher und jährlicher Steuervorteil konkret ausfällt.

Die Aktivrente im Überblick

Bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei
Entspricht 24.000 € im Jahr — der übersteigende Lohn bleibt regulär steuerpflichtig.
Ab dem Folgemonat der Regelaltersgrenze
Aktuell 67 Jahre (inkl. Übergangsregelung) — begünstigt ist der Lohn ab dem Kalendermonat danach.
Rentenbezug für Steuerfreiheit nicht nötig
Auch beim Aufschub des Rentenbezugs gilt die Steuerbefreiung bereits.
Sozialabgaben bleiben größtenteils bestehen
KV/PV wie gewohnt, ALV-Arbeitnehmeranteil entfällt ab der Regelaltersgrenze; RV-Arbeitnehmeranteil nur bei tatsächlichem Vollrentenbezug.

So wirkt sich die Aktivrente auf Ihr Netto aus

Beispiel: 2.500 € Zuverdienst, 30 % Grenzsteuersatz

Beispiel: 2.500 € Zuverdienst, 30 % Grenzsteuersatz
PositionBetrag
Monatlicher Zuverdienst (brutto)2.500,00 €
Davon steuerfrei (Aktivrente)2.000,00 €
Davon steuerpflichtig500,00 €
Lohnsteuer ohne Aktivrente (30 % auf 2.500 €)750,00 €
Lohnsteuer mit Aktivrente (30 % auf 500 €)150,00 €
Monatlicher Steuervorteil600,00 €

Diese Faktoren bestimmen Ihren Steuervorteil

  1. Höhe des Zuverdiensts: Bis 2.000 € profitieren Sie voll von der Steuerbefreiung — darüber steigt der steuerpflichtige Anteil 1:1 mit dem Mehrverdienst.
  2. Persönlicher Grenzsteuersatz: Er hängt von Ihrer Gesamtsituation ab (gesetzliche Rente, weitere Einkünfte) — je höher der Satz, desto größer der absolute Vorteil je steuerfreiem Euro.
  3. Art der Beschäftigung: Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt. Minijobs sind ausgeschlossen, da hier ohnehin schon keine individuelle Lohnsteuer anfällt.
  4. Sozialversicherungspflicht: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern das Netto unverändert. Der Arbeitslosenversicherungs-Arbeitnehmeranteil entfällt ab der Regelaltersgrenze; der Rentenversicherungs-Arbeitnehmeranteil nur, wenn Sie bereits eine Vollrente beziehen.

Wer profitiert von der Aktivrente – und wer nicht?

Begünstigt sind ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. Nicht begünstigt sind dagegen Minijobber (deren Lohn ohnehin pauschal beim Arbeitgeber versteuert wird), Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte im Ruhestand (Pensionäre) — für sie gilt die neue Steuerbefreiung nicht.

Für die Sozialversicherung gilt eine eigenständige, von der Aktivrente unabhängige Rechtslage: Rentenversicherungsfrei ist nur, wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze tatsächlich eine Vollrente wegen Alters bezieht (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI) — dann entfällt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung vollständig. Wer die Rente aufschiebt und weiterarbeitet, bleibt dagegen rentenversicherungspflichtig und zahlt den Arbeitnehmeranteil weiter. Für die Arbeitslosenversicherung gilt die Versicherungsfreiheit dagegen unabhängig vom Rentenbezug bereits ab der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen seit 2022 weiterhin die halbe Beitragshälfte, allerdings ohne dass daraus ein zusätzlicher Rentenanspruch entsteht, sofern der Arbeitnehmer versicherungsfrei ist. Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon unberührt und werden weiterhin in voller Höhe fällig — auch das war ein ausdrückliches Ziel der Reform, wie das Bundesfinanzministerium betont.

Häufig gestellte Fragen zur Aktivrente

Regelaltersgrenze, Minijob, Sozialversicherung und die 2.000-€-Grenze im Detail

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Kalendermonat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell 67 Jahre, inklusive der individuellen Übergangsregelung für Ihren Geburtsjahrgang) folgt — nicht bereits im Monat des Erreichens selbst. Ein tatsächlicher Rentenbezug ist für die Steuerbefreiung nicht erforderlich — auch wer den Rentenbezug aufschiebt und weiterarbeitet, profitiert davon (bleibt aber rentenversicherungspflichtig). Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.

Nein. Minijobs sind von der Aktivrente-Regelung ausgeschlossen, da der Arbeitslohn hier bereits pauschal durch den Arbeitgeber versteuert wird und für Sie ohnehin abgabenfrei bleibt. Die Aktivrente entfaltet ihren Vorteil erst bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oberhalb der Minijob-Grenze (2026: 603 €/Monat).

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen unverändert in voller Höhe an — die Steuerfreiheit der Aktivrente soll laut Bundesfinanzministerium ausdrücklich auch die Sozialkassen stärken. Der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung entfällt für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung entfällt dagegen nur, wenn Sie bereits eine Vollrente beziehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI) — schieben Sie den Rentenbezug auf und arbeiten weiter, bleiben Sie rentenversicherungspflichtig und zahlen ihn weiter. Der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen weiterhin die halbe Beitragshälfte, ohne dass daraus zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Nur die ersten 2.000 € Ihres monatlichen Arbeitslohns (bzw. 24.000 € im Jahr) sind lohnsteuerfrei. Der darüberliegende Betrag wird ganz normal nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert — die Regelung wirkt damit wie ein Freibetrag: Die ersten 2.000 € bleiben in jedem Fall steuerfrei, nur der übersteigende Betrag wird zusätzlich besteuert.

Ja, uneingeschränkt. Die Aktivrente betrifft ausschließlich die steuerliche Behandlung Ihres Arbeitslohns aus einer Beschäftigung neben der Rente — unabhängig davon, ob Sie die Rente bereits beziehen oder den Bezug aufgeschoben haben. Ihre Rentenzahlung selbst wird von der Aktivrente-Regelung nicht verändert und weiterhin nach den bestehenden Regeln besteuert.

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • 100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • REST API für eigene Anwendungen
  • Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz