Aktivrente 2026: Steuerfrei hinzuverdienen im Ruhestand
Mit der Aktivrente können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € im Monat aus einer Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen — begünstigt ist der Lohn ab dem Kalendermonat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Die Reform soll einen Anreiz schaffen, über das Rentenalter hinaus im Beruf zu bleiben, ohne dass der Zuverdienst durch die Lohnsteuer spürbar geschmälert wird.
Anders als bei vielen anderen steuerlichen Vergünstigungen ist der Rentenbezug selbst dabei keine Voraussetzung: Auch wer seine Rente aufschiebt und weiterhin in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, profitiert von der neuen Regelung, sobald die Regelaltersgrenze überschritten ist. Unser Rechner zeigt Ihnen auf Basis Ihres Zuverdiensts und Ihres persönlichen Grenzsteuersatzes, wie hoch Ihr monatlicher und jährlicher Steuervorteil konkret ausfällt.
Die Aktivrente im Überblick
- Bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei
- Entspricht 24.000 € im Jahr — der übersteigende Lohn bleibt regulär steuerpflichtig.
- Ab dem Folgemonat der Regelaltersgrenze
- Aktuell 67 Jahre (inkl. Übergangsregelung) — begünstigt ist der Lohn ab dem Kalendermonat danach.
- Rentenbezug für Steuerfreiheit nicht nötig
- Auch beim Aufschub des Rentenbezugs gilt die Steuerbefreiung bereits.
- Sozialabgaben bleiben größtenteils bestehen
- KV/PV wie gewohnt, ALV-Arbeitnehmeranteil entfällt ab der Regelaltersgrenze; RV-Arbeitnehmeranteil nur bei tatsächlichem Vollrentenbezug.