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Ich erbe als im Alter von Jahren.

Weitere AngabenVorerwerbe 0 € · Hausrat 0 € · Familienheim nein
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Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

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Bis 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € steuerfrei – nur Hausrat, nicht Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien.

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Kürzt den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), z. B. Witwen- oder Waisenrente. Den Wert setzt das Finanzamt fest; ohne Angabe keine Kürzung.

Ihre Erbschaftsteuer

11.000 €

11.000 €

Sie zahlen 11.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I) – effektiv 2,2 % des Erbes. Ihnen bleiben 489.000 €.

Erbe
500.000 €
Freibeträge
− 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
100.000 €

Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe

Persönlicher Freibetrag je Verwandtschaft

Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.

Das können Sie tun

  • Steuerfrei bliebe ein Erbe bis etwa 400.000 €

    Nur der Teil darüber wird besteuert – mit dem Satz der erreichten Stufe auf den ganzen steuerpflichtigen Erwerb.

  • Familienheim geerbt?

    Ein selbst bewohntes Familienheim kann steuerfrei sein. Tragen Sie es unter „Weitere Angaben“ ein.

  • Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu

    Schenkung zu Lebzeiten berechnen

So wurde gerechnet
Erbe
500.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 400.000 €
Steuerpflichtiger ErwerbAuf volle 100 € abgerundet (§ 10 ErbStG)
100.000 €
× Steuersatz (Steuerklasse I)
11 %
Ihre Erbschaftsteuer
11.000 €

Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Versorgungsfreibetrag § 17, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Befreiungen § 13, Zusammenrechnung § 14 ErbStG.

Erbschaftsteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026