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Ich erbe als im Alter von Jahren.
Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Bis 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € steuerfrei – nur Hausrat, nicht Bargeld, Wertpapiere oder Immobilien.
Kürzt den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), z. B. Witwen- oder Waisenrente. Den Wert setzt das Finanzamt fest; ohne Angabe keine Kürzung.
Ihre Erbschaftsteuer
11.000 €
11.000 €Sie zahlen 11.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I) – effektiv 2,2 % des Erbes. Ihnen bleiben 489.000 €.
Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe
Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.
Das können Sie tun
Steuerfrei bliebe ein Erbe bis etwa 400.000 €
Nur der Teil darüber wird besteuert – mit dem Satz der erreichten Stufe auf den ganzen steuerpflichtigen Erwerb.
Familienheim geerbt?
Ein selbst bewohntes Familienheim kann steuerfrei sein. Tragen Sie es unter „Weitere Angaben“ ein.
Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu
Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Versorgungsfreibetrag § 17, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Befreiungen § 13, Zusammenrechnung § 14 ErbStG.
Erbschaftsteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026