Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen

Als in mit einem Hebesatz von %.

Vorbelegt mit dem gewogenen Durchschnitt aller Gemeinden, Stand 2024: 409 %. Suchen Sie Ihre Gemeinde oder tragen Sie Ihren Hebesatz ein. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hebesätze der Gemeinden 2024 (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0).

Hinzurechnungen & KürzungenHinzurechnungen 0,00 € · Kürzungen 0,00 €
€

z.B. 25% der Finanzierungskosten über 200.000€

€

z.B. 1,2% des Einheitswerts bei eigenem Grundbesitz

Effektive Gewerbesteuer

80,33 €

80,33 €

3.650,33 € Gewerbesteuer – nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer bleiben effektiv 80,33 € (0,16 % vom Gewinn).

Gewerbesteuer
3.650,33 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer
− 3.570,00 €
Effektive Gewerbesteuer
80,33 €

Hebesatz im Vergleich

Das können Sie tun

  • Freibetrag von 24.500,00 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

  • Anrechnung auf die Einkommensteuer

    Die Anrechnung auf die Einkommensteuer beträgt das 4,0-fache des Steuermessbetrags. Volle Entlastung nur, wenn genügend tarifliche Einkommensteuer anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 S. 2 EStG) — die Anrechnung ist keine Garantie und führt nie zu einer Erstattung.

  • Einkommensteuer auf den Gewinn

    Zum Einkommensteuer-Rechner

  • Mindesthebesatz 200 %: Niedrigere Hebesätze werden automatisch angehoben. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt er 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG, BGBl. 2026 I Nr. 197).

So wurde gerechnet
Gewinn aus Gewerbebetrieb
50.000,00 €
Gewerbeertrag
50.000,00 €
Freibetrag
− 24.500,00 €
Gewerbeertrag (gerundet)
25.500,00 €
× Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag
892,50 €
× Hebesatz 409 % = Gewerbesteuer
3.650,33 €
  • Einzelunternehmen: 24.500€ Freibetrag
  • Kapitalgesellschaften: Kein Freibetrag
  • Steuermesszahl: einheitlich 3,5%
  • Anrechnung auf ESt: bis zu 4,0× Steuermessbetrag
  • Die Anrechnung erfolgt automatisch bei Ihrer Einkommensteuererklärung.

Grundlage: §§ 7–11, 16 GewStG (Freibetrag, Steuermesszahl, Hebesatz), § 35 EStG (Anrechnung).

Gewerbesteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026