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Ich verschenke an .
Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Ihre Schenkungssteuer
0 €
0 €Keine Schenkungssteuer – vom Freibetrag bleiben noch 100.000 € frei.
Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe
Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.
Das können Sie tun
Keine Schenkungssteuer fällig
Die Schenkung liegt unter Ihrem Freibetrag. Noch frei: 100.000 €.
Vergleich mit einer Erbschaft
Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Zusammenrechnung § 14 ErbStG, Nießbrauch § 14 und § 16 BewG mit Vervielfältigern des BMF ab 01.01.2026.
Schenkungssteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026