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Weitere AngabenVorschenkungen 0 € · Nießbrauch nein
€

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

Ihre Schenkungssteuer

0 €

0 €

Keine Schenkungssteuer – vom Freibetrag bleiben noch 100.000 € frei.

Schenkung
300.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 300.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb
0 €

Steuerklasse I – Steuersatz nach Stufe

Freibetrag bei Schenkung je Verwandtschaft

Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Tippen Sie eine Zeile an, um damit zu rechnen.

Das können Sie tun

  • Keine Schenkungssteuer fällig

    Die Schenkung liegt unter Ihrem Freibetrag. Noch frei: 100.000 €.

  • Vergleich mit einer Erbschaft

    Zum Erbschaftsteuer-Rechner

So wurde gerechnet
Schenkung
300.000 €
Persönlicher Freibetrag
− 400.000 €
Steuerpflichtiger ErwerbAuf volle 100 € abgerundet (§ 10 ErbStG)
0 €
× Steuersatz (Steuerklasse I)
7 %
Ihre Schenkungssteuer
0 €
Verbleibender Freibetrag
400.000 €

Grundlage: Freibeträge § 16 ErbStG, Steuerklassen § 15, Steuersätze und Härteausgleich § 19, Zusammenrechnung § 14 ErbStG, Nießbrauch § 14 und § 16 BewG mit Vervielfältigern des BMF ab 01.01.2026.

Schenkungssteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026