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Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen

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Wir wohnen in , Partner 1 , Partner 2 Kirchensteuer, Kinder.

Der Scan einer Gehaltsabrechnung befüllt Partner 1 – Partner 2 bitte selbst eintragen.

Empfohlene Steuerklassen

IV / IV mit Faktor

Zusammen 5.432,10 € netto im Monat, am Jahresende ca. 13 € Nachzahlung. IV/IV mit Faktor ist ein guter Kompromiss: mehr Netto im Monat als IV/IV, weniger Nachzahlung als III/V.

Alle Kombinationen – Netto gemeinsam pro MonatPartner 1Partner 2

Tippen Sie eine Kombination an, um sie mit der Empfehlung zu vergleichen.

Das können Sie tun

  • Ihr Ehegattensplitting-Vorteil212,00 €

    So viel weniger Einkommensteuer im Jahr als bei Einzelveranlagung (Steuerklasse I/I).

  • Die Steuerklasse verteilt nur die Lohnsteuer übers Jahr

    Die tatsächliche Jahressteuer wird mit dem Splittingtarif berechnet. Nachzahlung oder Erstattung gleichen die Differenz aus.

Elterngeld und Arbeitslosengeld je Steuerklasse

Lohnersatzleistungen rechnen mit dem Netto, das die Steuerklasse ergibt. Wer bald Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommt, kann mit einem Wechsel mehr herausholen.

Die Leistung bekommt

Mit III statt IV: +0,00 € Elterngeld und +225,18 € Arbeitslosengeld im Monat

Der Partner hat dann Klasse V und im Jahr weniger Netto; über die Steuererklärung gleicht sich die Jahressteuer aus.

Ihre Klasse / PartnerBasiselterngeldArbeitslosengeld
III / V1.800,00 €2.129,33 €
IV / IV1.800,00 €1.904,15 €
V / III1.705,02 €1.609,50 €
  • Elterngeld: Es zählt die Steuerklasse, die in den meisten der 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) galt – also mindestens 7 Monate vorher wechseln (§ 2c Abs. 3 BEEG).
  • Arbeitslosengeld: Es zählt die Klasse zu Jahresbeginn; ein späterer Wechsel wirkt nur, wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Gehälter passen oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt (§ 153 Abs. 2, 3 SGB III).
  • Kurzarbeitergeld hängt ebenso an der Steuerklasse (§ 106 SGB III). Zum Kurzarbeitergeld-Rechner
So wurde gerechnet
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen
75.718,00 €
Tatsächliche Jahressteuer (Splittingtarif)Einkommensteuer ohne Soli – daran wird die Lohnsteuer am Jahresende gemessen
13.078,00 €
Splittingvorteil pro Jahr
212,00 €
Gehaltsunterschied
33 %
Faktor (§ 39f EStG)Jahressteuer geteilt durch die Lohnsteuer bei IV/IV, auf drei Stellen abgeschnitten
0,947
  • III/V: Besserverdienender in III (weniger Lohnsteuer), Partner in V (mehr Lohnsteuer).
  • IV/IV: beide gleich, passend bei ähnlichen Gehältern.
  • IV/IV mit Faktor: genaueste Verteilung, minimale Nachzahlung.

Grundlage: Lohnsteuer nach § 39b EStG (PAP 2026), Splittingtarif § 32a Abs. 5 EStG, Faktorverfahren § 39f EStG. Beide Partner über 23 Jahre, gesetzlich versichert.

Steuerklassen-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026