Rechner im eigenen Design

Ein Rechner der Rechnerzentrale, der aussieht wie ein Teil Ihrer Website: Ihre Farben, Ihre Schrift. Wir betreiben ihn und halten die gesetzlichen Werte aktuell – für Kanzleien, Verbände, Personaldienstleister und Portale.

  • Ihre Farben und Ihre Schrift – ohne Kopf, Fuß und Quellenlink der Rechnerzentrale
  • Gesetzliche Werte immer aktuell, ohne Zutun von Ihrer Seite
  • Ohne Cookies, Betrieb auf unserem Server in Deutschland
Anfrage per E-MailBeispiel-Designs ansehen

Preis auf Anfrage. Kein Formular – Ihr E-Mail-Programm öffnet sich mit vorbelegtem Betreff.

Ein Rechner, vier Auftritte

Schalten Sie um: Der Prozesskostenrechner rechnet jedes Mal gleich und mit denselben aktuellen Werten – nur Farben, Schrift und Ecken wechseln. Die drei Designs sind Beispiele für erfundene Organisationen; Ihres entsteht aus Ihrem Auftritt.

Kanzlei Musterstadt

BeispielSerifenschrift, Dunkelblau, kantige Ecken

Wert des Streitgegenstands, zum Beispiel die eingeklagte Forderung · antippen oder ziehen

Ende des Verfahrens – das tragen Sie

Urteil: Wer ganz verliert, trägt alle Kosten (§ 91 ZPO). Vergleich vor Gericht: ohne andere Abrede der eigene Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten (§ 98 ZPO).

Kostenrisiko, wenn Sie verlieren

2.668,38 €

2.668,38 €

Bei einem Streitwert von 5.000 € kostet die erste Instanz 2.668,38 €: zwei Anwälte und das Gericht. Wer ganz verliert, trägt alles – das sind 53 % des Streitwerts.

Daraus setzt sich der Betrag zusammen

  • Eigener Anwalt1.078,44 €40 %
  • Anwalt der Gegenseite1.078,44 €40 %
  • Gericht511,50 €19 %

Was kostet es bei welchem Streitwert?

Die Gebühren steigen in Stufen, nicht im Gleichschritt mit dem Streitwert. Ziehen Sie den Punkt, um den Streitwert zu verändern.

2.000 €4.000 €0 €2.500 €5.000 €7.500 €10.000 €
Urteil, verlorenVergleichUrteil: alle Kosten bei voller Niederlage. Vergleich: eigener Anwalt und halbe Gerichtskosten.

Ihre Zeile in den Gebührentabellen

Wertstufe

über 4.000 € bis 5.000 €

Einfache Gebühr Anwalt (§ 13 RVG)

354,50 €

Einfache Gebühr Gericht (§ 34 GKG)

170,50 €

Innerhalb der Wertstufe kostet jedes Verfahren gleich viel. Aus den einfachen Gebühren werden mit den Gebührensätzen die Beträge oben – der Weg steht unter „So wurde gerechnet“.

Das können Sie tun

  • Ein Vergleich senkt die Gerichtskosten−341,00 €

    Die Gerichtsgebühr ermäßigt sich von 3,0 auf 1,0 Gebühren (Nr. 1211 KV GKG); je Anwalt kommt die Einigungsgebühr hinzu (421,85 € mit Umsatzsteuer). Ohne andere Abrede tragen Sie dann 1.585,54 € statt 2.668,38 € bei voller Niederlage.

  • Über 5.000 € Streitwert wird es teurer+421,52 €

    Ihre Wertstufe reicht von über 4.000 € bis 5.000 €; darin kostet das Verfahren gleich viel. Bis 4.000 € wären es 421,52 € weniger.

  • Vor dem Amtsgericht ohne eigenen Anwalt−1.078,44 €

    Das Amtsgericht ist für Streitwerte bis 10.000 € zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG); dort verlangt § 78 Abs. 1 ZPO keinen Anwalt. Wer ohne auftritt, spart den eigenen – nicht aber das Risiko, den Anwalt der Gegenseite zu bezahlen.

  • Wer klagt, zahlt die Gerichtsgebühr vorab511,50 €

    Die Klage soll erst nach Zahlung der Gerichtsgebühr zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 GKG) – das sind 3,0 Gebühren.

So wurde gerechnet
Eigener Anwaltgesetzliche Gebühren mit Pauschale und Umsatzsteuer
1.078,44 €
Anwalt der Gegenseitegleiche Gebühren; wer verliert, erstattet sie (§ 91 ZPO)
1.078,44 €
Gericht3,0 Gebühren zu je 170,50 € (Nr. 1210 KV GKG)
511,50 €
Kostenrisiko bei voller Niederlage
2.668,38 €

So setzen sich die Kosten eines Anwalts zusammen

Einfache Gebühraus der Tabelle zu § 13 RVG für diesen Streitwert
354,50 €
Verfahrensgebühr 1,3Nr. 3100 VV RVG
460,85 €
Terminsgebühr 1,2Nr. 3104 VV RVG
+ 425,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation20 % der Gebühren, höchstens 20,00 € (Nr. 7002 VV RVG)
+ 20,00 €
Vergütung ohne Umsatzsteuer
906,25 €
Umsatzsteuer 19 %Nr. 7008 VV RVG
+ 172,19 €
Kosten je Anwalt
1.078,44 €

Rechenbeispiel nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Gebühren für einen Zivilprozess in erster Instanz vor dem Amts- oder Landgericht mit einem Auftraggeber je Seite, einem Verhandlungstermin und einem Ende durch Urteil oder gerichtlichen Vergleich. Die Kosten im einzelnen Verfahren können abweichen. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem eigenen Anwalt bildet er nicht ab.

Das ist nicht enthalten

Kosten für Zeugen und Sachverständige (Nr. 9005 KV GKG), Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Anwalts (Nr. 7003 bis 7006 VV RVG), der Zuschlag bei mehreren Auftraggebern (Nr. 1008 VV RVG), die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts und ihre Anrechnung auf die Verfahrensgebühr (Nr. 2300, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG), ein vorausgegangenes Mahnverfahren, das Versäumnisurteil (Nr. 3105 VV RVG) sowie die zweite Instanz. Umsatzsteuer auf den Anwalt der Gegenseite wird nur angesetzt, wenn diese sie nicht als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 ZPO) – der Rechner rechnet sie mit.

Teilweise gewonnen, teilweise verloren

Wenn jede Partei teils gewinnt und teils verliert, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben oder im Verhältnis geteilt (§ 92 Abs. 1 ZPO). Die Summe oben ist der Fall der vollen Niederlage.

Anwaltszwang, Vorschuss, Prozesskostenhilfe

Vor dem Landgericht müssen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Vor dem Amtsgericht, das für Streitwerte bis 10.000 € zuständig ist (§ 23 Nr. 1 GVG), verlangt diese Vorschrift keinen Anwalt; wer dort ohne Anwalt auftritt, spart den eigenen, nicht aber das Risiko, den Anwalt der Gegenseite zu bezahlen. Die Klage soll erst nach Zahlung der Gerichtsgebühr zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 GKG) – wer klagt, zahlt sie also vorab. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).

Gesetzliche Gebühren für die erste Instanz mit einem Auftraggeber je Seite und einem Termin. Zeugen, Sachverständige, Reisekosten und die zweite Instanz sind nicht enthalten. Rechenbeispiel nach dem Gesetz, keine Rechtsberatung.

Im eigenen Design entfallen Quellenzeile und Link zur Rechnerzentrale.

Was enthalten ist

  • Ihr Design

    Farben und Schrift Ihres Auftritts – ohne Kopf, Fuß und Quellenlink der Rechnerzentrale. Auf Wunsch mit eigenen Voreinstellungen oder zusätzlichen Feldern.

  • Betrieb

    Der Rechner läuft auf unserem Server in Deutschland unter einer festen Adresse. Wie er auf Ihre Website kommt – verlinkt oder eingebettet –, klären wir in der Abstimmung.

  • Aktuelle Werte

    Steuertarif, Beitragssätze, Freibeträge: Die gesetzlichen Werte kommen aus unserem Werte-Register, jeder mit amtlicher Quelle und Prüfdatum. Ändert sich ein Wert, rechnet Ihr Rechner mit dem neuen Stand – ohne Zutun von Ihrer Seite.

  • Ohne Cookies

    Der Rechner setzt keine Cookies und rechnet im Browser Ihrer Besucher. Gezählt wird nur anonym, wie oft er aufgerufen und benutzt wird – ohne Eingabewerte und ohne Daten zu einzelnen Personen.

Kostenlos einbetten oder eigenes Design

Die kostenlose Einbettung gibt es weiter, und für viele Seiten genügt sie. Das eigene Design lohnt sich, wenn der Rechner wie ein Teil Ihres Auftritts aussehen oder anders gefragt werden soll.

Kostenlose Einbettung

Preis

kostenlos, auch für gewerbliche Websites

Aussehen

Design der Rechnerzentrale – hell, dunkel oder automatisch

Quellenzeile und Link zur Rechnerzentrale

bleiben sichtbar

Rechner

jeder einbettbare Rechner, so wie er ist

Gesetzliche Werte

automatisch aktuell

Cookies

keine

Einrichtung

Code kopieren und einfügen

Bestand

wir dürfen Rechner ändern oder Einbettungen einstellen

Eigenes Design

Preis

auf Anfrage

Aussehen

Ihre Farben und Ihre Schrift

Quellenzeile und Link zur Rechnerzentrale

entfallen

Rechner

ein Rechner nach Ihren Vorgaben: Voreinstellungen, zusätzliche Felder

Gesetzliche Werte

automatisch aktuell

Cookies

keine

Einrichtung

Abstimmung mit uns

Bestand

nach Vereinbarung

Zur kostenlosen Einbettung mit allen Rechnern

So läuft es ab

  1. Anfrage

    Sie schreiben uns, welchen Rechner Sie brauchen und auf welcher Website er erscheinen soll.

  2. Abstimmung

    Wir klären Farben, Schrift, Voreinstellungen und zusätzliche Felder – und nennen Ihnen den Preis.

  3. Einbettung

    Sie erhalten die Adresse oder den Code für Ihre Website. Betrieb und Aktualisierung übernehmen wir.

Preis und Anfrage

Der Preis richtet sich nach dem Rechner und dem Umfang der Anpassung. Wir nennen ihn auf Anfrage.

Anfrage per E-Mail

Oder schreiben Sie direkt an hallo@headon.pro.

Die Ergebnisse sind sorgfältig berechnet, aber ohne Gewähr; sie ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.