Ausbildungsvergütung 2026: Mindestvergütung, Netto und Rechte
Wie hoch die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende 2026 in jedem Ausbildungsjahr ist, was davon netto bleibt und wann ein Tarifvertrag abweicht.
Bildung & Beruf1 verknüpfte RechnerLesezeit: 6 Min.
Wer eine Berufsausbildung im Betrieb macht, hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt dafür eine Untergrenze fest, die jedes Jahr fortgeschrieben wird. Dieser Artikel zeigt die Beträge, die Regeln dahinter und was netto ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Jahr mindestens 724 € im Monat, im zweiten 854 €, im dritten 977 € und im vierten 1.014 €.
- Maßgeblich bleibt der Betrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen hat, auch in den späteren Ausbildungsjahren.
- Tarifgebundene Betriebe zahlen nach Tarif; ohne Tarifbindung darf die Vergütung den einschlägigen Tarif in der Regel um höchstens 20 % unterschreiten.
- Bis 325 € im Monat trägt der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge allein.
Mindestvergütung 2026 je Ausbildungsjahr
Die Mindestvergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr um einen festen Aufschlag auf den Betrag des ersten Jahres (§ 17 Abs. 2 BBiG). Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026:
| Ausbildungsjahr | Mindestens pro Monat | Regel |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € | Grundbetrag für das Beginnjahr |
| 2. Jahr | 854 € | Grundbetrag + 18 % |
| 3. Jahr | 977 € | Grundbetrag + 35 % |
| 4. Jahr | 1.014 € | Grundbetrag + 40 % |
Ihre Ausbildungsvergütung berechnen
Brutto je Lehrjahr, Summe über die ganze Ausbildung und das Netto.
Es zählt das Jahr, in dem die Ausbildung begann
Die Mindestvergütung richtet sich nach dem Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Dieser Betrag gilt für die ganze Ausbildung weiter, auch wenn die Grenze für neue Auszubildende später steigt. Grundbeträge für das erste Ausbildungsjahr:
| Beginn der Ausbildung | 1. Ausbildungsjahr mindestens |
|---|---|
| 2026 | 724 € |
| 2025 | 682 € |
| 2024 | 649 € |
| 2023 | 620 € |
| 2022 | 585 € |
| 2021 | 550 € |
| 2020 | 515 € |
Seit 2024 wird der Betrag jährlich nach der Entwicklung der Ausbildungsvergütungen fortgeschrieben. Den Wert für Ausbildungen ab 2027 gibt das Bundesministerium spätestens bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Abs. 2 BBiG).
Tarifvertrag: oft mehr, manchmal weniger
Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze. Wie viel ein Betrieb tatsächlich zahlen muss, hängt davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt (§ 17 Abs. 3 und 4 BBiG):
- Mit Tarifbindung: Die tarifliche Vergütung gilt als angemessen. Sie liegt meist über der Mindestvergütung, darf sie aber auch unterschreiten, wenn der Tarifvertrag das so regelt.
- Ohne Tarifbindung: Der Betrieb muss mindestens die Mindestvergütung zahlen. Gibt es für die Branche einen Tarifvertrag, ist eine Vergütung, die diesen um mehr als 20 % unterschreitet, in der Regel nicht mehr angemessen.
Tarif nachfragen
Welcher Tarifvertrag für Ihre Ausbildung gilt, erfahren Sie im Ausbildungsbetrieb, bei der zuständigen Kammer oder bei der Gewerkschaft Ihrer Branche.
Was netto übrig bleibt
Auszubildende zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bis 325 € im Monat trägt der Betrieb diese Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Darüber zahlen Auszubildende den vollen Arbeitnehmeranteil; den gleitenden Übergangsbereich wie bei Midijobs gibt es für sie nicht. Lohnsteuer wird nach Steuerklasse berechnet; bei der Mindestvergütung fällt im Beispiel unten keine an.
Beispiel: Mit 724 € im ersten Ausbildungsjahr, 18 Jahre alt und ohne Kinder, gehen rund 153,12 € an die Sozialversicherung und 0,00 € Lohnsteuer ab. Netto bleiben etwa 570,88 €. Das Ergebnis stammt aus derselben Rechenfunktion wie der Azubi-Gehaltsrechner (Steuerklasse I, durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkasse).
Weitere Regeln zur Vergütung
- Zahltag: Die Vergütung für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen (§ 18 Abs. 2 BBiG).
- Anstieg: Die Vergütung muss mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigen (§ 17 Abs. 1 BBiG).
- Überstunden: Arbeit über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG).
- Kost und Wohnung: Sachleistungen dürfen höchstens bis 75 % der Bruttovergütung angerechnet werden (§ 17 Abs. 6 BBiG).
- Teilzeit: Bei einer Teilzeitausbildung darf die Vergütung sinken, aber prozentual nicht stärker als die Ausbildungszeit (§ 17 Abs. 5 BBiG).
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung
Wie viel verdient man als Azubi mindestens?
Wie viel bleibt netto?
Darf mein Betrieb weniger als die Mindestvergütung zahlen?
Wie hoch ist die Mindestvergütung 2027?
Quellen
Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus diesen Primärquellen oder aus den verlinkten Rechnern, die auf denselben Quellen beruhen.
- § 17 Berufsbildungsgesetz: Vergütungsanspruch und Mindestvergütung (abgerufen am 30. September 2026)
- § 18 Berufsbildungsgesetz: Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (abgerufen am 30. September 2026)
- § 20 SGB IV: Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge (Geringverdienergrenze für Auszubildende) (abgerufen am 30. September 2026)

Full-Stack Developer & Gründer von HEADON.pro
Full-Stack Developer und Gründer von HEADON.pro. Entwickler der Rechnerzentrale.