Ausbildungsvergütung in Deutschland 2026
Gesetzliche Mindestbeträge, Tarifverträge und was Azubis verdienen
Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Zahlung, die Auszubildende während ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Seit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020 gibt es erstmals einen gesetzlichen Mindestbetrag für alle BBiG-geregelten Ausbildungsberufe, der jährlich angepasst wird. Für 2026 beträgt der Mindestsatz im ersten Lehrjahr 682 Euro pro Monat – ein Wert, der nur als absolute Untergrenze gilt.
Die tatsächlichen Vergütungen liegen in vielen Branchen deutlich höher. Im Bankwesen und bei Versicherungen erhalten Azubis häufig 900–1.100 Euro bereits im ersten Lehrjahr; im Baugewerbe und der chemischen Industrie sind 900–1.200 Euro keine Seltenheit. Gewerkschaftlich organisierte Branchen (IG Metall, IG BCE, ver.di) verhandeln regelmäßig Tariferhöhungen, die auch die Ausbildungsvergütungen einschließen.
Die Vergütung steigt mit jedem Lehrjahr: Laut § 17 BBiG müssen die Sätze im zweiten Jahr um mindestens 18 %, im dritten Jahr um mindestens 35 % und im vierten Jahr um mindestens 40 % über dem Startwert liegen. Diese Staffelung soll steigende Produktivität und Verantwortung abbilden. Unser Rechner zeigt die Gesamtvergütung über alle Lehrjahre, damit zukünftige Azubis die finanzielle Planung ihrer Ausbildungszeit fundiert angehen können.
Neben dem Bruttogehalt profitieren Azubis in vielen Betrieben von weiteren Leistungen: Fahrkostenzuschuss, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kantine oder Essensgutscheine sowie Übernahmegarantien nach erfolgreichem Abschluss. Diese Extras sollten bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs genauso in die Abwägung einfließen wie die monatliche Bruttoausbildungsvergütung.