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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Azubi-Gehalt-Rechner Ausbildungsvergütung 2026.

Vergütung pro Lehrjahr und Gesamtsumme berechnen – mit gesetzlichen Mindestsätzen nach § 17 BBiG

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Azubi-Gehalt-Rechner

Ausbildungsvergütung pro Lehrjahr und Gesamtsumme berechnen – mit gesetzlichen Mindestsätzen 2026.

Vergütung pro Lehrjahr

Jahr€/Monat (brutto)Monate
1.
2.
3.

Gesetzliche Mindestsätze 2026: 1. Lehrjahr 682 €, 2. LJ 805 € (+18 %), 3. LJ 921 € (+35 %) laut § 17 BBiG. Tarifverträge liegen oft deutlich darüber.

Gesamtvergütung Ausbildung

28.896,00 €

über 36 Monate

1. Lehrjahr682,00 €/Monat × 12 Monate
8.184,00 €
2. Lehrjahr805,00 €/Monat × 12 Monate
9.660,00 €
3. Lehrjahr921,00 €/Monat × 12 Monate
11.052,00 €
Vergütung letztes Lehrjahr921,00 €/Monat
Ø Monatsgehalt gesamt802,67 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Ausbildungsvergütung in Deutschland 2026

Gesetzliche Mindestbeträge, Tarifverträge und was Azubis verdienen

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Zahlung, die Auszubildende während ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Seit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020 gibt es erstmals einen gesetzlichen Mindestbetrag für alle BBiG-geregelten Ausbildungsberufe, der jährlich angepasst wird. Für 2026 beträgt der Mindestsatz im ersten Lehrjahr 682 Euro pro Monat – ein Wert, der nur als absolute Untergrenze gilt.

Die tatsächlichen Vergütungen liegen in vielen Branchen deutlich höher. Im Bankwesen und bei Versicherungen erhalten Azubis häufig 900–1.100 Euro bereits im ersten Lehrjahr; im Baugewerbe und der chemischen Industrie sind 900–1.200 Euro keine Seltenheit. Gewerkschaftlich organisierte Branchen (IG Metall, IG BCE, ver.di) verhandeln regelmäßig Tariferhöhungen, die auch die Ausbildungsvergütungen einschließen.

Die Vergütung steigt mit jedem Lehrjahr: Laut § 17 BBiG müssen die Sätze im zweiten Jahr um mindestens 18 %, im dritten Jahr um mindestens 35 % und im vierten Jahr um mindestens 40 % über dem Startwert liegen. Diese Staffelung soll steigende Produktivität und Verantwortung abbilden. Unser Rechner zeigt die Gesamtvergütung über alle Lehrjahre, damit zukünftige Azubis die finanzielle Planung ihrer Ausbildungszeit fundiert angehen können.

Neben dem Bruttogehalt profitieren Azubis in vielen Betrieben von weiteren Leistungen: Fahrkostenzuschuss, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kantine oder Essensgutscheine sowie Übernahmegarantien nach erfolgreichem Abschluss. Diese Extras sollten bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs genauso in die Abwägung einfließen wie die monatliche Bruttoausbildungsvergütung.

Typische Vergütungen nach Ausbildungsberuf

Ausbildungsvergütung 2026 nach Branche (1. Lehrjahr, ca.-Werte)

Banken / Versicherungen: ~900–1.100 €
Kaufleute für Versicherungen, Bankkaufleute; hohe Einstiegsvergütung
Chemie / Pharma: ~850–1.050 €
IG-BCE-Tarif; regelmäßige Tariferhöhungen
Metall / Elektro: ~800–1.000 €
IG-Metall-Tarif; Industrie- und Werkzeugmechaniker
Handel / Logistik: ~700–900 €
Kaufleute im Einzelhandel, Fachlageristen
IT / Medien: ~800–1.100 €
Fachinformatiker, Mediengestalter; stark wachsend
Gesundheit / Pflege: ~682–1.000 €
Pflegeberufe; stark reformiert seit Pflegeberufegesetz 2020

Rechenbeispiel

3-jährige Ausbildung – gesetzliche Mindestsätze 2026

3-jährige Ausbildung – gesetzliche Mindestsätze 2026
PositionBetrag
1. Lehrjahr: 682 €/Monat × 128.184 €
2. Lehrjahr: 805 €/Monat × 129.660 €
3. Lehrjahr: 921 €/Monat × 1211.052 €
Gesamtvergütung (36 Monate)28.896 €
Ø Monatsgehalt über alle Lehrjahre802,67 €

Häufige Fragen zum Azubi-Gehalt-Rechner

Mindestlohn, Tarifverträge und Vergütungsregeln erklärt

Laut § 17 BBiG gilt für 2026: Im ersten Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro pro Monat, im zweiten Lehrjahr mindestens 805 Euro (+18 %), im dritten Lehrjahr mindestens 921 Euro (+35 %) und im vierten Lehrjahr mindestens 955 Euro (+40 %). Diese Beträge gelten als Untergrenze; Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können höhere Vergütungen festlegen und tun dies häufig.

Branchen mit starken Gewerkschaften – zum Beispiel Metallverarbeitung (IG Metall), Chemie (IG BCE), öffentlicher Dienst (ver.di) oder das Baugewerbe – zahlen per Tarifvertrag oft 30–100 % mehr als den gesetzlichen Mindestsatz. Im Bankwesen, bei Versicherungen oder in der IT-Branche liegen Azubi-Vergütungen häufig bei 900–1.200 Euro bereits im ersten Lehrjahr. Informiere dich beim Ausbildungsbetrieb oder über die zuständige Berufsschule.

Die Bruttoausbildungsvergütung ist der vertraglich vereinbarte Betrag. Davon werden Lohnsteuer (wenn Jahresverdienst über dem Grundfreibetrag), Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen. Viele Azubis sind durch den Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro/Jahr) von der Einkommensteuer befreit. Die Sozialversicherungsabzüge betragen ca. 20 % des Bruttogehalts.

Während der Ausbildung hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit für bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG). Du erhältst in dieser Zeit deine volle Bruttoausbildungsvergütung weiter. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das ca. 70 % des Bruttogehalts beträgt (maximal jedoch 90 % des Nettogehalts).

Schulische Berufsausbildungen (z. B. Erzieher, Krankenpflegehilfe, technische Assistenten) sind nicht immer dem BBiG-Mindestlohn unterworfen, da sie oft an Berufsfachschulen stattfinden. Einige Bundesländer und Träger zahlen dennoch Vergütungen. Informiere dich bei der zuständigen Schule oder dem Berufsverband über die konkreten Konditionen deines Ausbildungsberufs.

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