Azubi-Gehalt-Rechner

Vergütung pro Lehrjahr und Gesamtsumme berechnen – mit gesetzlichen Mindestsätzen nach § 17 BBiG

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§ 17 BBiG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Die Mindestvergütung richtet sich für die ganze Ausbildung nach dem Jahr, in dem sie begonnen hat (§ 17 BBiG). Die Beträge für einen Beginn 2027 sind amtlich bekanntgemacht (BGBl. 2026 I Nr. 287 vom 7. Oktober 2026).

Vergütung je Lehrjahr

  • €
  • €
  • €

Bis zu 4 Lehrjahre.

Ihre Vergütung in der Ausbildung

brutto, ganze Ausbildung

30.660,00 €

30.660,00 €

In 36 Monaten Ausbildung verdienen Sie insgesamt 30.660,00 € brutto – im Schnitt 851,67 € pro Monat.

  • 1. Lehrjahr8.688,00 €
  • 2. Lehrjahr10.248,00 €
  • 3. Lehrjahr11.724,00 €

Netto pro Monat (Steuerklasse I)

1. Lehrjahr
570,88 € (Abzüge 153,12 €)
2. Lehrjahr
673,39 € (Abzüge 180,61 €)
3. Lehrjahr
770,36 € (Abzüge 206,64 €)
Im letzten Lehrjahr
977,00 € pro Monat
Durchschnitt pro Monat
851,67 €
Dauer
36 Monate
So wurde gerechnet
1. Lehrjahr
724,00 € × 12 = 8.688,00 €
2. Lehrjahr
854,00 € × 12 = 10.248,00 €
3. Lehrjahr
977,00 € × 12 = 11.724,00 €

Das können Sie tun

  • Gesetzliche Mindestvergütung bei Beginn 2026

    1. Lehrjahr 724 €, 2. Lehrjahr 854 € (+18 %), 3. Lehrjahr 977 € (+35 %), 4. Lehrjahr 1.014 € (+40 %) nach § 17 BBiG. Tarifverträge liegen oft deutlich darüber.

  • So ist das Netto gerechnet

    Volle Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag – der Übergangsbereich (Midijob) gilt für Auszubildende nicht; bis 325 € im Monat zahlt der Betrieb alle Beiträge allein (§ 20 SGB IV). Lohnsteuer nach Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.

RZ-26 · headon.pro

Ausbildungsvergütung in Deutschland 2026

Gesetzliche Mindestbeträge, Tarifverträge und was Azubis verdienen

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Zahlung, die Auszubildende während ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Seit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz 2020 gibt es erstmals einen gesetzlichen Mindestbetrag für alle BBiG-geregelten Ausbildungsberufe, der jährlich angepasst wird. Für 2026 beträgt der Mindestsatz im ersten Lehrjahr 724 Euro pro Monat – ein Wert, der nur als absolute Untergrenze gilt.

Die tatsächlichen Vergütungen liegen in vielen Branchen deutlich höher. Im Bankwesen und bei Versicherungen erhalten Azubis häufig 900–1.100 Euro bereits im ersten Lehrjahr; im Baugewerbe und der chemischen Industrie sind 900–1.200 Euro keine Seltenheit. Gewerkschaftlich organisierte Branchen (IG Metall, IG BCE, ver.di) verhandeln regelmäßig Tariferhöhungen, die auch die Ausbildungsvergütungen einschließen.

Die Vergütung steigt mit jedem Lehrjahr: Laut § 17 BBiG müssen die Sätze im zweiten Jahr um mindestens 18 %, im dritten Jahr um mindestens 35 % und im vierten Jahr um mindestens 40 % über dem Startwert liegen. Diese Staffelung soll steigende Produktivität und Verantwortung abbilden. Unser Rechner zeigt die Gesamtvergütung über alle Lehrjahre, damit zukünftige Azubis die finanzielle Planung ihrer Ausbildungszeit fundiert angehen können.

Neben dem Bruttogehalt profitieren Azubis in vielen Betrieben von weiteren Leistungen: Fahrkostenzuschuss, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kantine oder Essensgutscheine sowie Übernahmegarantien nach erfolgreichem Abschluss. Diese Extras sollten bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs genauso in die Abwägung einfließen wie die monatliche Bruttoausbildungsvergütung.

Typische Vergütungen nach Ausbildungsberuf

Ausbildungsvergütung 2026 nach Branche (1. Lehrjahr, ca.-Werte)

Banken / Versicherungen: ~900–1.100 €
Kaufleute für Versicherungen, Bankkaufleute; hohe Einstiegsvergütung
Chemie / Pharma: ~850–1.050 €
IG-BCE-Tarif; regelmäßige Tariferhöhungen
Metall / Elektro: ~800–1.000 €
IG-Metall-Tarif; Industrie- und Werkzeugmechaniker
Handel / Logistik: ~700–900 €
Kaufleute im Einzelhandel, Fachlageristen
IT / Medien: ~800–1.100 €
Fachinformatiker, Mediengestalter; stark wachsend
Gesundheit / Pflege: ~724–1.000 €
Pflegeberufe; stark reformiert seit Pflegeberufegesetz 2020

Rechenbeispiel

3-jährige Ausbildung – gesetzliche Mindestsätze 2026
1. Lehrjahr: 724 €/Monat × 12
8.688 €
2. Lehrjahr: 854 €/Monat × 12
10.248 €
3. Lehrjahr: 977 €/Monat × 12
11.724 €
Gesamtvergütung (36 Monate)
30.660 €
Ø Monatsgehalt über alle Lehrjahre
851,67 €

Häufige Fragen zum Azubi-Gehalt-Rechner

Mindestlohn, Tarifverträge und Vergütungsregeln erklärt

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026?

Laut § 17 BBiG gilt für 2026: Im ersten Ausbildungsjahr mindestens 724 Euro pro Monat, im zweiten Lehrjahr mindestens 854 Euro (+18 %), im dritten Lehrjahr mindestens 977 Euro (+35 %) und im vierten Lehrjahr mindestens 1.014 Euro (+40 %). Diese Beträge gelten als Untergrenze; Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können höhere Vergütungen festlegen und tun dies häufig. Wer 2027 eine Ausbildung beginnt, bekommt mindestens 764, 902, 1.031 und 1.070 Euro (Bekanntmachung vom 30. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 287); wer 2026 begonnen hat, behält die Beträge von 2026 für die ganze Ausbildung.

Wann bekomme ich als Azubi mehr als den Mindestsatz?

Branchen mit starken Gewerkschaften – zum Beispiel Metallverarbeitung (IG Metall), Chemie (IG BCE), öffentlicher Dienst (ver.di) oder das Baugewerbe – zahlen per Tarifvertrag oft 30–100 % mehr als den gesetzlichen Mindestsatz. Im Bankwesen, bei Versicherungen oder in der IT-Branche liegen Azubi-Vergütungen häufig bei 900–1.200 Euro bereits im ersten Lehrjahr. Informieren Sie sich beim Ausbildungsbetrieb oder über die zuständige Berufsschule.

Was sind die Unterschiede zwischen Brutto- und Nettovergütung als Azubi?

Die Bruttoausbildungsvergütung ist der vertraglich vereinbarte Betrag. Davon werden Lohnsteuer (wenn Jahresverdienst über dem Grundfreibetrag), Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen. Viele Azubis sind durch den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro/Jahr) von der Einkommensteuer befreit. Die Sozialversicherungsabzüge betragen ca. 20 % des Bruttogehalts.

Wie wird die Ausbildungsvergütung bei Krankheit berechnet?

Während der Ausbildung haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit für bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG). Sie erhalten in dieser Zeit Ihre volle Bruttoausbildungsvergütung weiter. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, das ca. 70 % des Bruttogehalts beträgt (maximal jedoch 90 % des Nettogehalts).

Gibt es Unterschiede bei schulischen Ausbildungen?

Schulische Berufsausbildungen (z. B. Erzieher, Krankenpflegehilfe, technische Assistenten) sind nicht immer dem BBiG-Mindestlohn unterworfen, da sie oft an Berufsfachschulen stattfinden. Einige Bundesländer und Träger zahlen dennoch Vergütungen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Schule oder dem Berufsverband über die konkreten Konditionen Ihres Ausbildungsberufs.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026

    Passende Ratgeber