Kfz-Steuer berechnen: Hubraum, CO₂ und E-Auto erklärt
Wie sich die Kfz-Steuer für Pkw zusammensetzt: Sockelbetrag nach Hubraum, CO₂-Staffel seit 2021, ältere Autos, Steuerbefreiung für Elektroautos und Zahlung.
Auto & Mobilität2 verknüpfte RechnerLesezeit: 7 Min.
Die Kfz-Steuer für ein Auto richtet sich nach Antrieb, Hubraum, CO₂-Ausstoß und Erstzulassung. Wer die Werte aus dem Fahrzeugschein kennt, kann sie auf den Euro genau nachrechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuer zahlt, auf wen das Auto zugelassen ist – jährlich im Voraus an den Zoll.
- Für Pkw ab 2021 gilt: Sockelbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum plus CO₂-Betrag in sechs Stufen.
- Die ersten 95 g/km CO₂ sind steuerfrei, darüber steigt der Satz je Gramm.
- Diesel zahlen einen deutlich höheren Sockelbetrag als Benziner.
- Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035.
Wer zahlt, wann und an wen
Steuerschuldner ist die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist (§ 7 KraftStG). Die Steuer erhebt der Zoll. Schon bei der Zulassung muss eine Einzugsermächtigung für ein Konto vorliegen (§ 13 Abs. 1 KraftStG), die Steuer wird also abgebucht. Maßgeblich sind die Angaben im Fahrzeugschein: Hubraum, CO₂-Wert und Datum der Erstzulassung.
Gezahlt wird jeweils für ein Jahr im Voraus (§ 11 Abs. 1 KraftStG). Bei mehr als 500 € Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung mit 3 % Aufgeld möglich, bei mehr als 1.000 € vierteljährliche mit 6 % Aufgeld (§ 11 Abs. 2).
Pkw ab 2021: Hubraum plus CO₂
Für Pkw mit Erstzulassung ab 2021 besteht die Steuer aus zwei Teilen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Der Sockelbetrag beträgt je angefangene 100 cm³ Hubraum 2,00 € beim Benziner und 9,50 € beim Diesel.
Dazu kommt der CO₂-Betrag: Die ersten 95 g/km sind frei, jedes Gramm darüber kostet je nach Stufe mehr. Jede Stufe gilt nur für die Gramm, die in ihr liegen.
| CO₂-Ausstoß | Steuer |
|---|---|
| 96 bis 115 g/km | 2,00 € je g/km |
| 116 bis 135 g/km | 2,20 € je g/km |
| 136 bis 155 g/km | 2,50 € je g/km |
| 156 bis 175 g/km | 2,90 € je g/km |
| 176 bis 195 g/km | 3,40 € je g/km |
| ab 196 g/km | 4,00 € je g/km |
Beispiel: Benziner mit 1.498 cm³ und 119 g/km. Sockel: 15 angefangene 100 cm³ = 30,00 €. CO₂-Betrag: 48,80 €. Die Summe wird auf volle Euro abgerundet: 78 € im Jahr. Als Diesel läge der Sockel bei 142,50 €, die Steuer bei 191 €.
Welcher CO₂-Wert zählt?
Der Wert aus dem Fahrzeugschein – die Zulassungsbehörde trägt die Besteuerungsgrundlagen dort ein (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Wer nachrechnen will, übernimmt ihn unverändert.
Kfz-Steuer für Ihr Auto berechnen
Antrieb, Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung eintragen – mit Rechenweg und Steuerbefreiung für Elektroautos.
Ältere Autos
Für Pkw mit Erstzulassung vom 1. Juli 2009 bis Ende 2020 gilt ein einheitlicher Satz von 2,00 € je Gramm über der Freigrenze. Die Freigrenze lag bei 120 g/km für Erstzulassungen bis 2011, bei 110 g/km für 2012 und 2013 und bei 95 g/km ab 2014.
Autos mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 werden nur nach Hubraum besteuert. Der Satz hängt dann von der Schadstoffklasse ab: je sauberer das Auto, desto günstiger. Der Kfz-Steuer-Rechner kennt alle Stufen.
Elektroautos
Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden – für 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Beim Halterwechsel geht eine noch laufende Befreiung auf den neuen Halter über (§ 3d Abs. 2).
Nach der Befreiung richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und wird um 50 % ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Beispiel mit 2.000 kg: Gewichtssteuer 112,50 €, davon die Hälfte, abgerundet 56 € im Jahr.
CO₂-Ausstoß und CO₂-Kosten berechnen
Wie viel CO₂ ein Auto im Jahr ausstößt und was der CO₂-Preis im Sprit kostet.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Kfz-Steuer zahlen?
Warum zahlen Diesel mehr Kfz-Steuer?
Muss ich für ein Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
Gilt die Befreiung auch für ein gebrauchtes Elektroauto?
Quellen
Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus diesen Primärquellen oder aus den verlinkten Rechnern, die auf denselben Quellen beruhen.
- § 3d KraftStG – Elektrofahrzeuge (abgerufen am 30. September 2026)
- § 5 KraftStG – Dauer der Steuerpflicht (abgerufen am 30. September 2026)
- § 7 KraftStG – Steuerschuldner (abgerufen am 30. September 2026)
- § 9 KraftStG – Steuersätze (abgerufen am 30. September 2026)
- § 11 KraftStG – Entrichtungszeiträume (abgerufen am 30. September 2026)
- § 13 KraftStG – Zulassung und Einzugsermächtigung (abgerufen am 30. September 2026)
- Zoll – Steuerhöhe der Kraftfahrzeugsteuer (abgerufen am 30. September 2026)

Full-Stack Developer & Gründer von HEADON.pro
Full-Stack Developer und Gründer von HEADON.pro. Entwickler der Rechnerzentrale.