U-Wert berechnen: Dämmpflicht nach GModG (früher GEG)

Was der U-Wert bedeutet, wie man ihn berechnet und welche Höchstwerte das Gebäudemodernisierungsgesetz (früher GEG) bei Sanierung und Nachrüstung verlangt.

Bauen & Wohnen2 verknüpfte RechnerLesezeit: 7 Min.

Wer eine Fassade dämmt, das Dach neu deckt oder Fenster tauscht, muss einen Höchstwert für den Wärmeverlust einhalten. Maßstab ist der U-Wert. Hier steht, wie er berechnet wird, welche Werte das Gesetz vorschreibt und wann Eigentümer auch ohne Umbau dämmen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied durch ein Bauteil geht – je kleiner, desto besser.
  • Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Höchstwerte der Anlage 7 sind gleich geblieben.
  • Wird eine Außenwand oder ein Dach erneuert, gilt meist U ≤ 0,24 W/(m²·K), beim Flachdach mit Abdichtung U ≤ 0,20.
  • Betrifft die Änderung nicht mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe, gelten die Höchstwerte nicht (§ 36 GModG).
  • Ungedämmte oberste Geschossdecken müssen nachgerüstet werden (§ 35 GModG) – mit Ausnahmen für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Was der U-Wert aussagt

Der Wärmedurchgangskoeffizient U wird in W/(m²·K) angegeben. Ein U-Wert von 0,24 heißt: Durch einen Quadratmeter Wand fließen je Grad Unterschied zwischen innen und außen 0,24 Watt Wärme. Er ist der Kehrwert des gesamten Wärmedurchgangswiderstands – jede Schicht mit Dicke d und Wärmeleitfähigkeit λ trägt d/λ dazu bei.

U = 1 / (Rsi + d₁/λ₁ + d₂/λ₂ + … + Rse)

Rsi und Rse sind die Wärmeübergangswiderstände an der Innen- und Außenseite. Nach DIN EN ISO 6946, auf die § 37 GModG für opake Bauteile verweist, gelten bei einer Außenwand Rsi = 0,13 und bei Dach oder Geschossdecke (Wärmestrom nach oben) Rsi = 0,10, außen jeweils Rse = 0,04 m²·K/W.

Bestand zählt mit

Nach § 37 Abs. 1 GModG wird der U-Wert eines geänderten Bauteils aus den neuen und den vorhandenen Schichten berechnet. Eine alte Ziegelwand darf also mitgerechnet werden – ihr U-Wert steht oft im Energieausweis oder in den Bauunterlagen.

Höchstwerte bei Sanierung (Anlage 7)

Wer Außenbauteile beheizter Räume erneuert, ersetzt oder erstmals einbaut, muss die Höchstwerte der Anlage 7 einhalten (§ 36 Satz 1 GModG). Für Wohngebäude gelten:

BauteilNr. in Anlage 7Höchstwert
Außenwand (Ersatz, Dämmung, neuer Außenputz)1a, 1bU = 0,24 W/(m²·K)
Steildach, oberste Geschossdecke, Abseitenwand5a, 5bU = 0,24 W/(m²·K)
Dach mit Abdichtung (Flachdach)5cU = 0,20 W/(m²·K)
Kellerdecke, Wand gegen Erdreich oder unbeheizte Räume6a, 6bU = 0,30 W/(m²·K)
Fenster und Fenstertüren2aUw = 1,30 W/(m²·K)
Dachflächenfenster2bUw = 1,40 W/(m²·K)
Neue Außentür4U = 1,80 W/(m²·K)

Bagatellgrenze: Betrifft die Änderung nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe, muss der Höchstwert nicht eingehalten werden (§ 36 Satz 2 GModG).

Ist die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt – etwa zwischen Sparren –, genügt die höchstmögliche Dicke mit einem Dämmstoff von höchstens λ = 0,035 W/(m·K); bei eingeblasenen oder nachwachsenden Dämmstoffen λ = 0,045 W/(m·K) (Anlage 7, Fußnote 1).

Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke

Unabhängig von einem Umbau verlangt § 35 GModG: Oberste Geschossdecken über beheizten Räumen, die nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erreichen, müssen so gedämmt werden, dass U ≤ 0,24 W/(m²·K) ist. Alternativ darf das darüberliegende Dach gedämmt werden. Die Pflicht gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, die jährlich mindestens vier Monate auf mindestens 19 °C beheizt werden.

Ausnahme für Selbstnutzer

Bei einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, in dem der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat, muss erst der neue Eigentümer nachrüsten – innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumswechsel (§ 35 Abs. 3). Rechnet sich die Dämmung bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern nicht in angemessener Frist, entfällt die Pflicht (§ 35 Abs. 4).

Wie dick muss die Dämmung sein?

Die Tabelle zeigt, welche Dämmdicke allein – ohne die tragende Schicht mitzurechnen – den Höchstwert erreicht. Das ist die sichere Obergrenze; mit einer vorhandenen Wand wird es weniger.

BauteilHöchstwertDämmdicke bei λ = 0,035Dämmdicke bei λ = 0,045
Außenwand (Ersatz, Dämmung, neuer Außenputz)0,2414 cm18 cm
Steildach, oberste Geschossdecke, Abseitenwand0,2414,1 cm18,1 cm
Dach mit Abdichtung (Flachdach)0,2017 cm21,9 cm
Kellerdecke, Wand gegen Erdreich oder unbeheizte Räume0,3010,5 cm13,5 cm

Beispiel: Eine Außenwand hat laut Energieausweis U = 1,4 W/(m²·K). Mit Dämmstoff λ = 0,035 braucht sie für U ≤ 0,24 rechnerisch 12,1 cm zusätzliche Dämmung. Im Handel gibt es Platten in festen Stärken, also die nächstgrößere wählen.

Dämmdicke und U-Wert berechnen

Bauteil, Dämmstoff und Bestand eingeben – der Rechner zeigt den U-Wert und ob der Höchstwert eingehalten ist.

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Wie viel eine Wohnung im Jahr für Wärme ausgibt, abhängig von Energieträger und Verbrauch.

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Häufige Fragen

Gilt das GEG noch?
Das Gesetz wurde zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Die Höchstwerte für Außenbauteile stehen weiter in Anlage 7, jetzt zu § 36 statt § 48. Die Werte selbst sind unverändert.
Welcher U-Wert gilt für eine Außenwand bei der Sanierung?
Werden Außenwände ersetzt, gedämmt, verkleidet oder neu verputzt, gilt für Wohngebäude U ≤ 0,24 W/(m²·K) (Anlage 7 Nr. 1a und 1b GModG). Betrifft die Arbeit höchstens 10 Prozent der Wandfläche, gilt der Wert nicht.
Muss ich mein Dach dämmen?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Gedämmt werden muss die oberste Geschossdecke, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erreicht (§ 35 GModG) – oder stattdessen das Dach. Wer das Dach neu deckt, muss den Höchstwert U ≤ 0,24 einhalten.
Was bedeutet λ (Lambda) auf der Dämmplatte?
λ ist die Wärmeleitfähigkeit in W/(m·K). Je kleiner λ, desto besser dämmt der Stoff bei gleicher Dicke. Maßgeblich ist der Bemessungswert, der auf dem Produkt angegeben ist.

Quellen

Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus diesen Primärquellen oder aus den verlinkten Rechnern, die auf denselben Quellen beruhen.

  1. § 35 GModG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (abgerufen am 30. September 2026)
  2. § 36 GModG – Anforderungen bei Änderung (abgerufen am 30. September 2026)
  3. § 37 GModG – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (abgerufen am 30. September 2026)
  4. Anlage 7 GModG – Höchstwerte der U-Werte bei Änderung (abgerufen am 30. September 2026)
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