4.000 € brutto in netto
Von 4.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I 2.605,50 € netto – kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer.
- Datenstand
- 2026
Netto in Steuerklasse I
- Netto im Monat
- 2.605,50 €Das sind 65 % vom Brutto.
- Netto im Jahr
- 31.266,00 €Zwölf Monate bei 48.000 € brutto im Jahr, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Abzüge im Monat
- 1.394,50 €Lohnsteuer und Sozialbeiträge zusammen – einzeln in der Tabelle unten.
So ist gerechnet
- Werte
- 2026Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2026.
- Person
- kinderlos, 30 JahreMit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Steuerklasse II ist mit einem Kind gerechnet – ohne Kind gibt es sie nicht.
- Krankenkasse
- gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026. Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen.
- Kirchensteuer
- ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer fällt das Netto niedriger aus – um wie viel, zeigt der Rechner für Ihr Bundesland.
- Bundesland
- alle außer SachsenIn Sachsen ist der Anteil des Arbeitnehmers an der Pflegeversicherung höher.
Jahreswerte sind zwölf Monatsabrechnungen, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Andere Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer oder Krankenkasse? Der Rechner nimmt Ihre Angaben und rechnet mit diesem Betrag weiter.
Im Rechner öffnen: 4.000 €4.000 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Netto im Monat | Lohnsteuer im Monat |
|---|---|---|
| Steuerklasse Iledig, ohne Kinder | 2.605,50 € | 524,50 € |
| Steuerklasse IIalleinerziehend, ein Kind | 2.728,67 € | 425,33 € |
| Steuerklasse IIIverheiratet, höheres Einkommen | 2.928,17 € | 201,83 € |
| Steuerklasse IVverheiratet, ähnliche Einkommen | 2.605,50 € | 524,50 € |
| Steuerklasse Vverheiratet, geringeres Einkommen | 2.185,09 € | 944,91 € |
| Steuerklasse VIzweites Arbeitsverhältnis | 2.140,75 € | 989,25 € |
In Steuerklasse III bleiben 2.928,17 € – 322,67 € mehr als in Steuerklasse I. In Steuerklasse V sind es 2.185,09 €, also 420,41 € weniger. Für Ehepaare ändert die Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer des Jahres – die Steuererklärung gleicht es aus.
Jeder Abzug bei 4.000 € brutto (Steuerklasse I)
| Posten | im Monat | vom Brutto |
|---|---|---|
| Brutto | 4.000,00 € | 100,0 % |
| Lohnsteuer | 524,50 € | 13,1 % |
| Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze | 0,00 € | 0,0 % |
| Kirchensteuernicht angesetzt | 0,00 € | 0,0 % |
| Krankenversicherungmit halbem Zusatzbeitrag | 350,00 € | 8,8 % |
| Rentenversicherung | 372,00 € | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 52,00 € | 1,3 % |
| Pflegeversicherungmit Zuschlag für Kinderlose | 96,00 € | 2,4 % |
| Abzüge zusammen | 1.394,50 € | 34,9 % |
| Netto | 2.605,50 € | 65,1 % |
Stundenlohn, Gehaltserhöhung, Arbeitgeberkosten
- Stundenlohn brutto
- 23,09 €Bei 40 Stunden in der Woche (173,2 Stunden im Monat). Netto sind es 15,04 € je Stunde.Stundenlohn mit eigenen Stunden rechnen
- Von 100 € mehr brutto im Monat bleiben
- 53,67 €Netto in Steuerklasse I – der Rest einer Gehaltserhöhung um 100 € geht an Lohnsteuer und Sozialbeiträge.
- Der Arbeitgeber zahlt im Monat
- 4.846,00 €Brutto plus 846,00 € Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Umlagen und Unfallversicherung kommen hinzu.Arbeitgeberkosten im Einzelnen