5.000 € brutto in netto
Von 5.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I 3.130,09 € netto – kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer.
- Datenstand
- 2026
Netto in Steuerklasse I
- Netto im Monat
- 3.130,09 €Das sind 63 % vom Brutto.
- Netto im Jahr
- 37.561,08 €Zwölf Monate bei 60.000 € brutto im Jahr, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Abzüge im Monat
- 1.869,91 €Lohnsteuer und Sozialbeiträge zusammen – einzeln in der Tabelle unten.
So ist gerechnet
- Werte
- 2026Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2026.
- Person
- kinderlos, 30 JahreMit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Steuerklasse II ist mit einem Kind gerechnet – ohne Kind gibt es sie nicht.
- Krankenkasse
- gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026. Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen.
- Kirchensteuer
- ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer fällt das Netto niedriger aus – um wie viel, zeigt der Rechner für Ihr Bundesland.
- Bundesland
- alle außer SachsenIn Sachsen ist der Anteil des Arbeitnehmers an der Pflegeversicherung höher.
Jahreswerte sind zwölf Monatsabrechnungen, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Andere Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer oder Krankenkasse? Der Rechner nimmt Ihre Angaben und rechnet mit diesem Betrag weiter.
Im Rechner öffnen: 5.000 €5.000 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Netto im Monat | Lohnsteuer im Monat |
|---|---|---|
| Steuerklasse Iledig, ohne Kinder | 3.130,09 € | 782,41 € |
| Steuerklasse IIalleinerziehend, ein Kind | 3.268,25 € | 674,25 € |
| Steuerklasse IIIverheiratet, höheres Einkommen | 3.510,67 € | 401,83 € |
| Steuerklasse IVverheiratet, ähnliche Einkommen | 3.130,09 € | 782,41 € |
| Steuerklasse Vverheiratet, geringeres Einkommen | 2.632,17 € | 1.280,33 € |
| Steuerklasse VIzweites Arbeitsverhältnis | 2.587,92 € | 1.324,58 € |
In Steuerklasse III bleiben 3.510,67 € – 380,58 € mehr als in Steuerklasse I. In Steuerklasse V sind es 2.632,17 €, also 497,92 € weniger. Für Ehepaare ändert die Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer des Jahres – die Steuererklärung gleicht es aus.
Jeder Abzug bei 5.000 € brutto (Steuerklasse I)
| Posten | im Monat | vom Brutto |
|---|---|---|
| Brutto | 5.000,00 € | 100,0 % |
| Lohnsteuer | 782,41 € | 15,6 % |
| Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze | 0,00 € | 0,0 % |
| Kirchensteuernicht angesetzt | 0,00 € | 0,0 % |
| Krankenversicherungmit halbem Zusatzbeitrag | 437,50 € | 8,8 % |
| Rentenversicherung | 465,00 € | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 65,00 € | 1,3 % |
| Pflegeversicherungmit Zuschlag für Kinderlose | 120,00 € | 2,4 % |
| Abzüge zusammen | 1.869,91 € | 37,4 % |
| Netto | 3.130,09 € | 62,6 % |
Stundenlohn, Gehaltserhöhung, Arbeitgeberkosten
- Stundenlohn brutto
- 28,87 €Bei 40 Stunden in der Woche (173,2 Stunden im Monat). Netto sind es 18,07 € je Stunde.Stundenlohn mit eigenen Stunden rechnen
- Von 100 € mehr brutto im Monat bleiben
- 51,00 €Netto in Steuerklasse I – der Rest einer Gehaltserhöhung um 100 € geht an Lohnsteuer und Sozialbeiträge.
- Der Arbeitgeber zahlt im Monat
- 6.057,50 €Brutto plus 1.057,50 € Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Umlagen und Unfallversicherung kommen hinzu.Arbeitgeberkosten im Einzelnen