5.500 € brutto in netto
Von 5.500 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I 3.382,50 € netto – kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer.
- Datenstand
- 2026
Netto in Steuerklasse I
- Netto im Monat
- 3.382,50 €Das sind 62 % vom Brutto.
- Netto im Jahr
- 40.590,00 €Zwölf Monate bei 66.000 € brutto im Jahr, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Abzüge im Monat
- 2.117,50 €Lohnsteuer und Sozialbeiträge zusammen – einzeln in der Tabelle unten.
So ist gerechnet
- Werte
- 2026Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2026.
- Person
- kinderlos, 30 JahreMit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Steuerklasse II ist mit einem Kind gerechnet – ohne Kind gibt es sie nicht.
- Krankenkasse
- gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026. Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen.
- Kirchensteuer
- ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer fällt das Netto niedriger aus – um wie viel, zeigt der Rechner für Ihr Bundesland.
- Bundesland
- alle außer SachsenIn Sachsen ist der Anteil des Arbeitnehmers an der Pflegeversicherung höher.
Jahreswerte sind zwölf Monatsabrechnungen, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Andere Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer oder Krankenkasse? Der Rechner nimmt Ihre Angaben und rechnet mit diesem Betrag weiter.
Im Rechner öffnen: 5.500 €5.500 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Netto im Monat | Lohnsteuer im Monat |
|---|---|---|
| Steuerklasse Iledig, ohne Kinder | 3.382,50 € | 921,25 € |
| Steuerklasse IIalleinerziehend, ein Kind | 3.528,00 € | 808,75 € |
| Steuerklasse IIIverheiratet, höheres Einkommen | 3.796,92 € | 506,83 € |
| Steuerklasse IVverheiratet, ähnliche Einkommen | 3.382,50 € | 921,25 € |
| Steuerklasse Vverheiratet, geringeres Einkommen | 2.855,75 € | 1.448,00 € |
| Steuerklasse VIzweites Arbeitsverhältnis | 2.811,42 € | 1.492,33 € |
In Steuerklasse III bleiben 3.796,92 € – 414,42 € mehr als in Steuerklasse I. In Steuerklasse V sind es 2.855,75 €, also 526,75 € weniger. Für Ehepaare ändert die Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer des Jahres – die Steuererklärung gleicht es aus.
Jeder Abzug bei 5.500 € brutto (Steuerklasse I)
| Posten | im Monat | vom Brutto |
|---|---|---|
| Brutto | 5.500,00 € | 100,0 % |
| Lohnsteuer | 921,25 € | 16,8 % |
| Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze | 0,00 € | 0,0 % |
| Kirchensteuernicht angesetzt | 0,00 € | 0,0 % |
| Krankenversicherungmit halbem Zusatzbeitrag | 481,25 € | 8,8 % |
| Rentenversicherung | 511,50 € | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 71,50 € | 1,3 % |
| Pflegeversicherungmit Zuschlag für Kinderlose | 132,00 € | 2,4 % |
| Abzüge zusammen | 2.117,50 € | 38,5 % |
| Netto | 3.382,50 € | 61,5 % |
Stundenlohn, Gehaltserhöhung, Arbeitgeberkosten
- Stundenlohn brutto
- 31,76 €Bei 40 Stunden in der Woche (173,2 Stunden im Monat). Netto sind es 19,53 € je Stunde.Stundenlohn mit eigenen Stunden rechnen
- Von 100 € mehr brutto im Monat bleiben
- 49,67 €Netto in Steuerklasse I – der Rest einer Gehaltserhöhung um 100 € geht an Lohnsteuer und Sozialbeiträge.
- Der Arbeitgeber zahlt im Monat
- 6.663,25 €Brutto plus 1.163,25 € Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Umlagen und Unfallversicherung kommen hinzu.Arbeitgeberkosten im Einzelnen