1.500 € brutto in netto
Von 1.500 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I 1.210,58 € netto – kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer.
- Datenstand
- 2026
Netto in Steuerklasse I
- Netto im Monat
- 1.210,58 €Das sind 81 % vom Brutto.
- Netto im Jahr
- 14.526,96 €Zwölf Monate bei 18.000 € brutto im Jahr, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Abzüge im Monat
- 289,42 €Lohnsteuer und Sozialbeiträge zusammen – einzeln in der Tabelle unten.
So ist gerechnet
- Werte
- 2026Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026, Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2026.
- Person
- kinderlos, 30 JahreMit dem Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Steuerklasse II ist mit einem Kind gerechnet – ohne Kind gibt es sie nicht.
- Krankenkasse
- gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026. Ihre Kasse kann darüber oder darunter liegen.
- Kirchensteuer
- ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer fällt das Netto niedriger aus – um wie viel, zeigt der Rechner für Ihr Bundesland.
- Bundesland
- alle außer SachsenIn Sachsen ist der Anteil des Arbeitnehmers an der Pflegeversicherung höher.
Jahreswerte sind zwölf Monatsabrechnungen, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Andere Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer oder Krankenkasse? Der Rechner nimmt Ihre Angaben und rechnet mit diesem Betrag weiter.
Im Rechner öffnen: 1.500 €1.500 € im Monat liegen im Übergangsbereich (Midijob, bis 2.000 €): Die Sozialbeiträge des Arbeitnehmers sind gemindert – um 46,08 € im Monat gegenüber den vollen Sätzen. Das ist in allen Zahlen dieser Seite schon eingerechnet. Zum Midijob-Rechner
1.500 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Netto im Monat | Lohnsteuer im Monat |
|---|---|---|
| Steuerklasse Iledig, ohne Kinder | 1.210,58 € | 9,25 € |
| Steuerklasse IIalleinerziehend, ein Kind | 1.228,39 € | 0,00 € |
| Steuerklasse IIIverheiratet, höheres Einkommen | 1.219,83 € | 0,00 € |
| Steuerklasse IVverheiratet, ähnliche Einkommen | 1.210,58 € | 9,25 € |
| Steuerklasse Vverheiratet, geringeres Einkommen | 1.067,00 € | 152,83 € |
| Steuerklasse VIzweites Arbeitsverhältnis | 1.045,25 € | 174,58 € |
In Steuerklasse III bleiben 1.219,83 € – 9,25 € mehr als in Steuerklasse I. In Steuerklasse V sind es 1.067,00 €, also 143,58 € weniger. Für Ehepaare ändert die Wahl der Steuerklasse die monatliche Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer des Jahres – die Steuererklärung gleicht es aus.
Jeder Abzug bei 1.500 € brutto (Steuerklasse I)
| Posten | im Monat | vom Brutto |
|---|---|---|
| Brutto | 1.500,00 € | 100,0 % |
| Lohnsteuer | 9,25 € | 0,6 % |
| Solidaritätszuschlagunter der Freigrenze | 0,00 € | 0,0 % |
| Kirchensteuernicht angesetzt | 0,00 € | 0,0 % |
| Krankenversicherungmit halbem Zusatzbeitrag | 112,37 € | 7,5 % |
| Rentenversicherung | 119,43 € | 8,0 % |
| Arbeitslosenversicherung | 16,69 € | 1,1 % |
| Pflegeversicherungmit Zuschlag für Kinderlose | 31,68 € | 2,1 % |
| Abzüge zusammen | 289,42 € | 19,3 % |
| Netto | 1.210,58 € | 80,7 % |
Stundenlohn, Gehaltserhöhung, Arbeitgeberkosten
- Stundenlohn brutto
- 8,66 €Bei 40 Stunden in der Woche (173,2 Stunden im Monat). Netto sind es 6,99 € je Stunde.Stundenlohn mit eigenen Stunden rechnen
- Von 100 € mehr brutto im Monat bleiben
- 56,03 €Netto in Steuerklasse I – der Rest einer Gehaltserhöhung um 100 € geht an Lohnsteuer und Sozialbeiträge.
- Der Arbeitgeber zahlt im Monat
- 1.832,03 €Brutto plus 332,03 € Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Umlagen und Unfallversicherung kommen hinzu.Arbeitgeberkosten im Einzelnen