Aktuell für 2026·Stand: August 2026

Midijob-Rechner 2026 Abgaben im Übergangsbereich.

Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Sie reduzierte Sozialbeiträge – berechnen Sie Ihre Ersparnis bei vollem Rentenanspruch

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Midijob-Rechner

Reduzierte Sozialabgaben im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) nach § 20 Abs. 2a SGB IV – inkl. Ersparnis gegenüber vollen Beiträgen.

603,01 EUR2.000 EUR

Persönliche Angaben

16 70
0 5

Kinder senken den Pflegeversicherungs-Beitrag (Abschlag ab dem 1. Kind, max. 5).

In Sachsen gilt ein höherer Arbeitnehmeranteil in der Pflegeversicherung.

Aufschlüsselung der Beiträge

Krankenversicherung74,79 €
Rentenversicherung79,49 €
Arbeitslosenversicherung11,11 €
Pflegeversicherung20,51 €

Ihre SV-Abzüge im Midijob

185,89 €

statt 261,00 € ohne Übergangsbereich

Ersparnis

75,11 €/Monat

Effektiver Satz

15,49 %

Brutto nach SV

1.014,11 €/Monat

Ersparnis pro Jahr901,32 €

Midijob-Rechner

Voller Rentenanspruch: Die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Brutto berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI).

Ohne Lohnsteuer: Sie hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab – das vollständige Netto zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

    Midijob 2026: Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €

    Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich (früher „Gleitzone") zwischen der Minijob-Grenze von 603 € und 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von 0 % an der Minijob-Grenze bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 €. Die Untergrenze ist dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und liegt 2026 bei 603,01 €.

    Das Besondere: Trotz reduzierter Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche – die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Der Midijob ist damit deutlich besser abgesichert als ein Minijob: Sie sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.

    Midijob 2026 auf einen Blick

    603,01 € bis 2.000 €
    Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV, Untergrenze an den Mindestlohn gekoppelt
    Reduzierte AN-Beiträge
    Gleitend von 0 % bis zum vollen Satz – der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil voll
    Voller Rentenanspruch
    Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Entgelt (§ 70 Abs. 1a SGB VI)
    Voller SV-Schutz
    Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung inklusive

    So viel sparen Sie im Übergangsbereich

    Midijob mit 1.500 € brutto (30 J., kinderlos)

    Midijob mit 1.500 € brutto (30 J., kinderlos)
    PositionBetrag
    Monatsbrutto1.500 €
    AN-Beiträge im Midijob (reduziert)279,31 €
    AN-Beiträge ohne Reduktion (21,75 %)326,25 €
    Ersparnis pro Monat46,94 €
    Ersparnis pro Jahr563,28 €

    Midijob mit 1.000 € brutto (30 J., kinderlos)

    Midijob mit 1.000 € brutto (30 J., kinderlos)
    PositionBetrag
    Monatsbrutto1.000 €
    AN-Beiträge im Midijob (reduziert)123,62 €
    AN-Beiträge ohne Reduktion (21,75 %)217,50 €
    Effektiver Beitragssatz12,36 %
    Ersparnis pro Monat93,88 €

    So funktioniert die Beitragsreduktion (§ 20 Abs. 2a SGB IV)

    1. Reduzierte Beitragsgrundlage: Die Arbeitnehmer-Beiträge werden nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die an der Minijob-Grenze bei 0 startet.
    2. Gleitender Anstieg: Je näher das Brutto an 2.000 € liegt, desto kleiner die Ersparnis – bei genau 2.000 € zahlen Sie den vollen Arbeitnehmeranteil.
    3. Arbeitgeber ohne Vorteil: Seit 2023 trägt der Arbeitgeber die Entlastung nicht mit: Er zahlt im Übergangsbereich seinen Anteil, der Vorteil liegt beim Arbeitnehmer.
    4. Automatische Anwendung: Die Reduktion wendet der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung automatisch an – ein Antrag ist nicht nötig.

    Midijob, Minijob oder mehr?

    Unter 603 € liegt der Minijob: abgabenfrei für Arbeitnehmer, aber ohne eigenen Kranken- und Arbeitslosenversicherungsschutz aus der Beschäftigung und mit nur geringen Rentenansprüchen. Der Midijob kombiniert dagegen reduzierten Abzug mit vollem Schutz – oft der bessere Deal, gerade wegen des vollen Rentenanspruchs.

    Dieser Rechner zeigt die Sozialabgaben; die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab und ist hier bewusst nicht enthalten – in Steuerklasse I fällt sie bei Midijob-Gehältern oft gar nicht oder kaum an. Das vollständige Netto inklusive Steuer berechnet der Brutto-Netto-Rechner. Ob sich mehr Stunden lohnen, zeigt der Teilzeit-Rechner.

    Häufige Fragen zum Midijob 2026

    Übergangsbereich, Abgaben, Rente und Grenzen

    Eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV, früher „Gleitzone"). Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.

    Von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Die Untergrenze ist die Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV), die dynamisch am Mindestlohn hängt – 2026 sind das 603 €. Die Obergrenze von 2.000 € gilt unverändert seit 2023.

    Weniger als den vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21,75 % (2026, kinderlos, ohne Sachsen-Sonderfall): Der Beitrag wird auf eine reduzierte Grundlage berechnet, die an der Minijob-Grenze bei null startet. Beispiel 1.500 € brutto: 279,31 € statt 326,25 € – knapp 47 € Ersparnis im Monat. Je näher am oberen Ende, desto kleiner der Vorteil.

    Nein. Seit dem 01.07.2019 werden die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Sie zahlen weniger Rentenbeitrag, bekommen aber die volle Rentenanwartschaft – einer der größten Vorteile des Midijobs.

    Nein. Liegt das regelmäßige Entgelt im Übergangsbereich, wendet der Arbeitgeber die reduzierte Beitragsberechnung automatisch in der Lohnabrechnung an.

    Ab 2.000,01 € gelten die normalen Beitragsregeln: voller Arbeitnehmeranteil auf das gesamte Brutto. Es gibt keine Sprungstelle – der reduzierte Beitrag nähert sich bei 2.000 € genau dem vollen Beitrag an, darüber ändert sich also nichts abrupt.

    Quellen & Berechnungsgrundlagen

    Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

    Rechtsgrundlagen dieses Rechners

    Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

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