Midijob 2026: Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich (früher „Gleitzone") zwischen der Minijob-Grenze von 603 € und 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von 0 % an der Minijob-Grenze bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 €. Die Untergrenze ist dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und liegt 2026 bei 603,01 €.
Das Besondere: Trotz reduzierter Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche – die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Der Midijob ist damit deutlich besser abgesichert als ein Minijob: Sie sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Midijob 2026 auf einen Blick
- 603,01 € bis 2.000 €
- Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV, Untergrenze an den Mindestlohn gekoppelt
- Reduzierte AN-Beiträge
- Gleitend von 0 % bis zum vollen Satz – der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil voll
- Voller Rentenanspruch
- Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Entgelt (§ 70 Abs. 1a SGB VI)
- Voller SV-Schutz
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung inklusive