Midijob-Rechner 2026
Zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlen Sie reduzierte Sozialbeiträge – berechnen Sie Ihre Ersparnis bei vollem Rentenanspruch
Stand September 2026Grundlage: § 20 Abs. 2a SGB IVRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €. Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen.
Ich bin Jahre alt, Kinder, Sachsen, Steuerklasse , Kirchensteuer.
Rechnen für
Kinder senken den Beitrag zur Pflegeversicherung. In Sachsen gilt ein höherer Arbeitnehmeranteil in der Pflegeversicherung.
Ihre Sozialabgaben
pro Monat
185,89 €
185,89 €Statt 261,00 € zahlen Sie im Übergangsbereich nur 185,89 € – 75,11 € weniger im Monat.
- Nach Sozialabgaben
- 1.014,11 €
- Lohnsteuer (Klasse I)
- − 0,00 €
- Ihr Netto
- 1.014,11 €
Gegenüber vollen Beiträgen+75,11 €
Ohne Übergangsbereich wären 261,00 € fällig.
- Ersparnis pro Jahr
- 901,32 €
- Ihr Abgabensatzvoller Satz: 21,75 %
- 15,49 %
- Anteil des Arbeitgebers
- 278,83 €
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Abgaben im Übergangsbereich
Ihre Sozialabgaben je Brutto im Vergleich zu vollen Beiträgen. Ziehen Sie den Punkt.
Das können Sie tun
Im Jahr sparen Sie 901,32 € Sozialabgaben
Die Entlastung ist knapp über der Minijob-Grenze am größten und läuft bis 2.000 € aus.
Voller Rentenanspruch trotz geringerer Beiträge
Die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Brutto berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI).
Lohnsteuer nach Steuerklasse ist eingerechnet – Freibeträge und Details im Brutto-Netto-Rechner
So wurde gerechnet
- Brutto
- 1.200,00 €
- Krankenversicherung
- − 74,79 €
- Rentenversicherung
- − 79,49 €
- Arbeitslosenversicherung
- − 11,11 €
- Pflegeversicherung
- − 20,51 €
- Nach Sozialabgaben
- 1.014,11 €
Reduzierte Beitragsgrundlage: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Brutto − 603). Darauf fallen die üblichen Arbeitnehmer-Sätze an.
Grundlage: § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV (Übergangsbereich), § 70 Abs. 1a SGB VI. Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
Midijob 2026: Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 €
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich (früher „Gleitzone") zwischen der Minijob-Grenze von 603 € und 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmeranteil steigt gleitend von 0 % an der Minijob-Grenze bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 €. Die Untergrenze ist dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und liegt 2026 bei 603,01 €.
Das Besondere: Trotz reduzierter Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche – die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Der Midijob ist damit deutlich besser abgesichert als ein Minijob: Sie sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Midijob 2026 auf einen Blick
- 603,01 € bis 2.000 €
- Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV, Untergrenze an den Mindestlohn gekoppelt
- Reduzierte AN-Beiträge
- Gleitend von 0 % bis zum vollen Satz – der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil voll
- Voller Rentenanspruch
- Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Entgelt (§ 70 Abs. 1a SGB VI)
- Voller SV-Schutz
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung inklusive
So viel sparen Sie im Übergangsbereich
So funktioniert die Beitragsreduktion (§ 20 Abs. 2a SGB IV)
- 1Reduzierte BeitragsgrundlageDie Arbeitnehmer-Beiträge werden nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die an der Minijob-Grenze bei 0 startet.
- 2Gleitender AnstiegJe näher das Brutto an 2.000 € liegt, desto kleiner die Ersparnis – bei genau 2.000 € zahlen Sie den vollen Arbeitnehmeranteil.
- 3Arbeitgeber ohne VorteilSeit 2023 trägt der Arbeitgeber die Entlastung nicht mit: Er zahlt im Übergangsbereich seinen Anteil, der Vorteil liegt beim Arbeitnehmer.
- 4Automatische AnwendungDie Reduktion wendet der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung automatisch an – ein Antrag ist nicht nötig.
- Monatsbrutto
- 1.500 €
- AN-Beiträge im Midijob (reduziert)
- 279,31 €
- AN-Beiträge ohne Reduktion (21,75 %)
- 326,25 €
- Ersparnis pro Monat
- 46,94 €
- Ersparnis pro Jahr
- 563,28 €
- Monatsbrutto
- 1.000 €
- AN-Beiträge im Midijob (reduziert)
- 123,62 €
- AN-Beiträge ohne Reduktion (21,75 %)
- 217,50 €
- Effektiver Beitragssatz
- 12,36 %
- Ersparnis pro Monat
- 93,88 €
Midijob, Minijob oder mehr?
Unter 603 € liegt der Minijob: abgabenfrei für Arbeitnehmer, aber ohne eigenen Kranken- und Arbeitslosenversicherungsschutz aus der Beschäftigung und mit nur geringen Rentenansprüchen. Der Midijob kombiniert dagegen reduzierten Abzug mit vollem Schutz – oft der bessere Deal, gerade wegen des vollen Rentenanspruchs.
Dieser Rechner zeigt die Sozialabgaben; die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab und ist hier bewusst nicht enthalten – in Steuerklasse I fällt sie bei Midijob-Gehältern oft gar nicht oder kaum an. Das vollständige Netto inklusive Steuer berechnet der Brutto-Netto-Rechner. Ob sich mehr Stunden lohnen, zeigt der Teilzeit-Rechner.
Häufige Fragen zum Midijob 2026
Übergangsbereich, Abgaben, Rente und Grenzen
Was ist ein Midijob?
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV, früher „Gleitzone"). Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sind aber voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Wo liegen die Midijob-Grenzen 2026?
Von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Die Untergrenze ist die Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV), die dynamisch am Mindestlohn hängt – 2026 sind das 603 €. Die Obergrenze von 2.000 € gilt unverändert seit 2023.
Wie viel Abgaben zahle ich im Midijob?
Weniger als den vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21,75 % (2026, kinderlos, ohne Sachsen-Sonderfall): Der Beitrag wird auf eine reduzierte Grundlage berechnet, die an der Minijob-Grenze bei null startet. Beispiel 1.500 € brutto: 279,31 € statt 326,25 € – knapp 47 € Ersparnis im Monat. Je näher am oberen Ende, desto kleiner der Vorteil.
Bekomme ich im Midijob weniger Rente?
Nein. Seit dem 01.07.2019 werden die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Sie zahlen weniger Rentenbeitrag, bekommen aber die volle Rentenanwartschaft – einer der größten Vorteile des Midijobs.
Muss ich den Midijob beantragen?
Nein. Liegt das regelmäßige Entgelt im Übergangsbereich, wendet der Arbeitgeber die reduzierte Beitragsberechnung automatisch in der Lohnabrechnung an.
Was passiert, wenn ich über 2.000 € verdiene?
Ab 2.000,01 € gelten die normalen Beitragsregeln: voller Arbeitnehmeranteil auf das gesamte Brutto. Es gibt keine Sprungstelle – der reduzierte Beitrag nähert sich bei 2.000 € genau dem vollen Beitrag an, darüber ändert sich also nichts abrupt.