Aktuell für 2026·Stand: August 2026

Urlaubsanspruch Rechner 2026 Urlaubstage berechnen.

Urlaubstage berechnen bei Teilzeit, Elternzeit, unterjährigem Eintritt & Schwerbehinderung – gesetzlicher Mindesturlaub 20 Tage

KostenlosKeine AnmeldungOhne CookiesDSGVO-konform
20 Tage40 Tage
0 Tage30 Tage
Keine 12 Monate

5 Zusatzurlaubstage pro Jahr (anteilig bei Teilzeit)

Rechtliche Hinweise:

  • Gesetzl. Minimum: 24 Werktage (= 20 bei 5-Tage-Woche)
  • Voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit
  • Resturlaub verfällt i.d.R. am 31.03. des Folgejahres
  • Elternzeit-Kürzung muss vom AG erklärt werden

Dein Resturlaub

30 Tage

noch verfügbar

Jahresanspruch

30 Tage

Bereits genommen

0 Tage

Berechnung im Detail

Vertraglicher Urlaub30 Tage
Jahresanspruch gesamt30 Tage

Resturlaub verteilt auf Restjahr

September7,5 T
Oktober7,5 T
November7,5 T
Dezember7,5 T

Gleichmäßige Verteilung — Absprache mit Arbeitgeber erforderlich.

Gesetzlicher Mindestanspruch:

Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Tage

(Basis: 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht.

Viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindesturlaub. Üblich sind in Deutschland 25 bis 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Anteilige Berechnung für Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel, die die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.

Beispielrechnung: Teilzeit mit 3 Tagen/Woche

Beispielrechnung: Teilzeit mit 3 Tagen/Woche
PositionBetrag
Vertragliche Urlaubstage (Vollzeit)30 Tage
Arbeitstage pro Woche (Teilzeit)3 Tage
Berechnung30 × (3 ÷ 5)
Urlaubsanspruch18 Tage

Die Formel lautet: Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche ÷ 5)

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Rechte während und nach der Elternzeit

Während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Allerdings kann der Arbeitgeber nach §17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.

Wichtig: Diese Kürzung muss der Arbeitgeber aktiv erklären - ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen. Der Urlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr genommen werden.

Schwerbehinderten-Zusatzurlaub

Voraussetzung
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX
Anspruch
5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei Vollzeitbeschäftigung
Teilzeit-Anrechnung
Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub anteilig nach den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet
Nachweis
Der Schwerbehindertenausweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden

Wartezeit und Verfall

  1. Wartezeit: Voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Davor besteht ein anteiliger Anspruch von 1/12 pro Monat.
  2. Übertragung: Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (Übertragungszeitraum nach § 7 Abs. 3 BUrlG).
  3. Krankheit: Bei langandauernder Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden – diese Frist folgt aus der Rechtsprechung (EuGH C-214/10 „KHS", BAG), nicht aus dem Gesetzestext.

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch

Alles Wichtige auf einen Blick

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr – üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage bei Vollzeit.

Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Formel lautet: Vertragliche Urlaubstage × (tatsächliche Arbeitstage pro Woche ÷ 5). Beispiel: 30 Tage × (3 ÷ 5) = 18 Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub für eine 3-Tage-Woche beträgt damit 12 Tage.

Voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher gilt: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer z. B. am 1. Oktober eintritt, hat bis Jahresende Anspruch auf 3/12 des Jahresurlaubs – bei 20 Tagen Jahresurlaub also 5 Tage.

Nein, während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann jedoch nach § 17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Diese Kürzungserklärung muss der Arbeitgeber aktiv und ausdrücklich abgeben – ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub anteilig nach den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet. Der Schwerbehindertenausweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Voraussetzung für den Verfall ist seit der EuGH-Rechtsprechung von 2018 (C-684/16 „Max-Planck"), dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Bei Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden.

Resturlaub = Jahresurlaub + übertragener Urlaub aus dem Vorjahr − bereits genommene Urlaubstage. Unser Urlaubsrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben (Vollzeit/Teilzeit, Eintrittsdatum, Elternzeit, Schwerbehinderung) den genauen Restanspruch.

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • 100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • REST API für eigene Anwendungen
  • Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz