Urlaubsanspruch Rechner 2026
Urlaubstage berechnen bei Teilzeit, Elternzeit, unterjährigem Eintritt & Schwerbehinderung – gesetzlicher Mindesturlaub 20 Tage
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- BUrlG, § 208 SGB IX, § 17 BEEG
Bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen.
Arbeitstage pro Woche
Tippen oder seitlich ziehen
Wer in der zweiten Jahreshälfte beginnt, erfüllt die Wartezeit von sechs Monaten in diesem Jahr nicht und bekommt ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG).
Wer in der ersten Jahreshälfte geht, bekommt ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG).
Weitere AngabenElternzeit: 0 Monate
Ihr Resturlaub
30Tage
30Ihr Jahresanspruch: 30 Tage. Davon bleiben Ihnen noch 30 Tage.
- übrig30100 %
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So wurde gerechnet
- Laut Vertrag
- 30 Tage
- Jahresanspruch
- 30 Tage
Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Tage (Basis: 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
- Voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit.
- Resturlaub verfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres.
- Eine Kürzung wegen Elternzeit muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht.
Viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindesturlaub. Üblich sind in Deutschland 25 bis 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Anteilige Berechnung für Teilzeitbeschäftigte
Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel, die die tatsächlichen Arbeitstage berücksichtigt.
- Vertragliche Urlaubstage (Vollzeit)
- 30 Tage
- Arbeitstage pro Woche (Teilzeit)
- 3 Tage
- Berechnung
- 30 × (3 ÷ 5)
- Urlaubsanspruch
- 18 Tage
Die Formel lautet: Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche ÷ 5)
Elternzeit und Urlaubsanspruch
Rechte während und nach der Elternzeit
Während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Allerdings kann der Arbeitgeber nach §17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.
Wichtig: Diese Kürzung muss der Arbeitgeber aktiv erklären - ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen. Der Urlaub kann nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr genommen werden.
Schwerbehinderten-Zusatzurlaub
- Voraussetzung
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX
- Anspruch
- 5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei Vollzeitbeschäftigung
- Teilzeit-Anrechnung
- Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub anteilig nach den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet
- Nachweis
- Der Schwerbehindertenausweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden
Wartezeit und Verfall
- WartezeitVoller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Davor besteht ein anteiliger Anspruch von 1/12 pro Monat.
- ÜbertragungNicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (Übertragungszeitraum nach § 7 Abs. 3 BUrlG).
- KrankheitBei langandauernder Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden – diese Frist folgt aus der Rechtsprechung (EuGH C-214/10 „KHS", BAG), nicht aus dem Gesetzestext.
Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch
Alles Wichtige auf einen Blick
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr – üblich sind 25 bis 30 Urlaubstage bei Vollzeit.
Wie werden Urlaubstage bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Die Formel lautet: Vertragliche Urlaubstage × (tatsächliche Arbeitstage pro Woche ÷ 5). Beispiel: 30 Tage × (3 ÷ 5) = 18 Urlaubstage. Der gesetzliche Mindesturlaub für eine 3-Tage-Woche beträgt damit 12 Tage.
Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt berechnen – wie?
Voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher gilt: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer z. B. am 1. Oktober eintritt, hat bis Jahresende Anspruch auf 3/12 des Jahresurlaubs – bei 20 Tagen Jahresurlaub also 5 Tage.
Verfällt mein Urlaub während der Elternzeit?
Nein, während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann jedoch nach § 17 BEEG den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Diese Kürzungserklärung muss der Arbeitgeber aktiv und ausdrücklich abgeben – ohne Erklärung bleibt der volle Anspruch bestehen.
Welchen Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung 2026?
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Bei Teilzeit wird der Zusatzurlaub anteilig nach den tatsächlichen Arbeitstagen berechnet. Der Schwerbehindertenausweis muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Wann verfällt nicht genommener Urlaub?
Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Voraussetzung für den Verfall ist seit der EuGH-Rechtsprechung von 2018 (C-684/16 „Max-Planck"), dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Bei Krankheit kann der Urlaub bis zu 15 Monate nach Jahresende übertragen werden.
Wie berechne ich meinen Resturlaub?
Resturlaub = Jahresurlaub + übertragener Urlaub aus dem Vorjahr − bereits genommene Urlaubstage. Unser Urlaubsrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben (Vollzeit/Teilzeit, Eintrittsdatum, Elternzeit, Schwerbehinderung) den genauen Restanspruch.