Minijob-Rechner

Prüfen Sie, ob Ihr Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze liegt — inklusive Ausblick auf 2027

Stand September 2026Grundlage: § 8 Abs. 1a SGB IV, MiLoV5Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen. Gerechnet wird mit 4,33 Wochen pro Monat.

Grenze für das Jahr

Ihr Monatsverdienst

pro Monat

601,87 €

601,87 €

Das sind 1,13 € unter der Minijob-Grenze 2026 von 603 € – Sie bleiben im Minijob.

Ja – Sie bleiben im Minijob

Bei 13,90 € pro Stunde sind höchstens 10,0 Stunden pro Woche möglich, um unter 603 € zu bleiben.

Abstand zur Grenze
1,13 €
Höchstens Stunden pro Woche
10,0 Std.
Verdienst im JahrJahresgrenze: 7.236 € (12 × Monatsgrenze)
7.222,44 €
Pauschalabgaben des Arbeitgebersrund 31 %: Kranken- und Rentenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen
186,58 €
Kosten für den Arbeitgeber
788,45 €

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Das können Sie tun

  • Rentenversicherung: 3,6 % Eigenanteil

    Im Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und bauen so Rentenansprüche auf. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – dann entfallen Eigenanteil und zusätzliche Ansprüche.

  • Die Grenze gilt im Jahresdurchschnitt: bis 7.236 € im Jahr

    Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal im Jahr unschädlich. Der Rechner nimmt einen gleichbleibenden Verdienst an.

So wurde gerechnet
Monatsverdienst
13,90 € × 10,0 × 4,33 = 601,87 €
Minijob-Grenze 2026Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro
603,00 €
Höchstens Stunden pro Woche
603 € ÷ (13,90 € × 4,33) = 10,0

Grundlage: § 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, an den Mindestlohn gekoppelt), Mindestlohn 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027, MiLoV5).

Minijob 2026: Die 603-€-Grenze im Detail

Der Minijob (auch als 603-Euro-Job bekannt) ist die einfachste Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland: Bis zu 603 € im Monat (Stand 2026) verdienen Sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei — die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Seit Oktober 2022 ist diese Verdienstgrenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, sobald der Mindestlohn erhöht wird. Mehr zum Begriff finden Sie auch in unserem Glossar-Eintrag „Minijob".

Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, ob Ihr Stundenlohn und Ihre Wochenstunden innerhalb der aktuellen Grenze liegen — und wie viele Wochenstunden bei Ihrem Lohn maximal möglich sind, um im Minijob zu bleiben. Zusätzlich zeigt der Rechner bereits den Ausblick auf die ab 2027 geltende Grenze von 633 €.

Die Minijob-Grenze im Überblick

603 € im Monat (2026)
Gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Std. — Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3.
633 € ab 2027 (festgesetzt)
Der Mindestlohn 2027 ist per MiLoV5 (BGBl. 2025 I Nr. 268) festgesetzt; die Grenze folgt zwingend aus § 8 Abs. 1a SGB IV.
Pauschal abgabenfrei
Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Sie — der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.
Rentenversicherung mit Opt-out
Grundsätzlich 3,6 % Eigenanteil zur Rente, auf Antrag befreibar.

So berechnet sich Ihr Monatsverdienst

Diese Faktoren bestimmen Ihren Minijob-Status

  1. 1StundenlohnJe höher der Stundenlohn, desto weniger Wochenstunden bleiben innerhalb der Minijob-Grenze möglich.
  2. 2WochenstundenDer Rechner rechnet mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat — bei schwankenden Stunden ist der Jahresdurchschnitt entscheidend.
  3. 3Gewähltes JahrDie Grenze steigt zum 01.01.2027 von 603 € auf 633 € — passend zum festgesetzten Mindestlohn von 14,60 €.
  4. 4Midijob-ÜbergangsbereichZwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte, gleitend ansteigende Sozialabgaben statt der pauschalen Minijob-Regelung.
Beispiel: Mindestlohn, 10 Wochenstunden (2026)
Stundenlohn
13,90 €
Wochenstunden
10 Std.
Wochen pro Monat (Ø)
4,33
Monatsverdienst (13,90 € × 10 × 4,33)
601,87 €
Minijob-Grenze 2026
603,00 €
Status
Innerhalb der Grenze ✓

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Überschreiten Sie die Minijob-Grenze gelegentlich und unvorhersehbar (z. B. durch eine Krankheitsvertretung), ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich — solange der Verdienst im jeweiligen Monat höchstens das Doppelte der Grenze (1.206 €) beträgt. Überschreiten Sie die Grenze dagegen dauerhaft, rutschen Sie automatisch in den Midijob-Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) oder — oberhalb von 2.000 € — in eine reguläre, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In beiden Fällen lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner, um Ihren tatsächlichen Nettoverdienst zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen zum Minijob

Grenze 2027, mehrere Minijobs, Rentenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2027?

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung. Mit dem für 2027 geplanten Mindestlohn von 14,60 € pro Stunde ergibt sich eine Grenze von 633 € im Monat (2026: 603 € bei 13,90 € Mindestlohn). Eine gesonderte gesetzliche Änderung ist dafür nicht nötig — die Erhöhung erfolgt automatisch nach der Formel „Mindestlohn × 130 ÷ 3", aufgerundet auf volle Euro.

Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja — die Regeln unterscheiden sich aber je nach Situation. Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung dürfen Sie mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausüben; die Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen in Summe die 603-€-Grenze (bzw. 633 € ab 2027) nicht überschreiten. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt dagegen nur ein einziger Minijob abgabenfrei — und zwar der zeitlich zuerst aufgenommene. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) regulär sozialversicherungspflichtig.

Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen?

Ja. Im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Arbeitnehmer-Eigenanteil von 3,6 % des Verdiensts (den überwiegenden Teil zahlt der Arbeitgeber pauschal). Auf schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber können Sie sich davon befreien lassen (Opt-out) — dann entfällt der Eigenanteil vollständig, gleichzeitig bauen Sie aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr auf. Ohne Befreiung erwerben Sie geringe, aber reale Rentenpunkte.

Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?

Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat rutschen Sie automatisch in den Übergangsbereich (Midijob-Zone). Hier gelten keine pauschalen Abgaben mehr, sondern ein gleitender Sozialversicherungsbeitrag, der mit steigendem Verdienst schrittweise auf den vollen Arbeitnehmeranteil anwächst. Über 2.000 € gilt die reguläre Sozialversicherungspflicht wie bei jeder normalen Beschäftigung. Die genaue Nettoberechnung für Midijob oder reguläre Beschäftigung liefert der Brutto-Netto-Rechner.

Habe ich im Minijob Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Minijobber haben — genau wie Vollzeitbeschäftigte — einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, anteilig zu ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Bei z. B. 2 Arbeitstagen pro Woche stehen Ihnen mindestens 8 Urlaubstage im Jahr zu. Der genaue Anspruch hängt von der vertraglich vereinbarten Anzahl an Arbeitstagen pro Woche ab.