Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Minijob-Rechner 603-€-Grenze 2026.

Prüfen Sie, ob Ihr Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze liegt — inklusive Ausblick auf 2027

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Minijob-Rechner

603-€-Grenze 2026 prüfen — inklusive Ausblick auf die Grenze ab 2027.

5,00 30,00 €

Arbeitszeit & Jahr

Std.
1 Std.40 Std.

Jahr

Rentenversicherung im Minijob

Im Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6 % des Verdiensts) und bauen dadurch geringe Rentenansprüche auf. Auf Antrag ist eine Befreiung (Opt-out) möglich — dann entfällt der Eigenanteil vollständig, ebenso die zusätzlichen Rentenansprüche.

Monatsverdienst

601,87 €

Minijob-Grenze 2026: 603,00 €

Unter der Grenze

Max. Wochenstunden bei diesem Lohn

10,0 Std.

Abstand zur Grenze

1,13 €

Grenze 2027 (Ausblick)

633,00 €

Ab 01.01.2027 geplant

Im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 % Ihres Verdiensts — dadurch bauen Sie geringe Rentenansprüche auf. Auf Antrag ist eine Befreiung (Opt-out) möglich, dann entfällt der Eigenanteil vollständig, ebenso die zusätzlichen Rentenansprüche.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Minijob 2026: Die 603-€-Grenze im Detail

Der Minijob (auch als 603-Euro-Job bekannt) ist die einfachste Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland: Bis zu 603 € im Monat (Stand 2026) verdienen Sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei — die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Seit Oktober 2022 ist diese Verdienstgrenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, sobald der Mindestlohn erhöht wird. Mehr zum Begriff finden Sie auch in unserem Glossar-Eintrag „Minijob".

Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, ob Ihr Stundenlohn und Ihre Wochenstunden innerhalb der aktuellen Grenze liegen — und wie viele Wochenstunden bei Ihrem Lohn maximal möglich sind, um im Minijob zu bleiben. Zusätzlich zeigt der Rechner bereits den Ausblick auf die ab 2027 geplante Grenze von 633 €.

Die Minijob-Grenze im Überblick

603 € im Monat (2026)
Gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Std. — Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3.
633 € ab 2027 (geplant)
Mit dem geplanten Mindestlohn von 14,60 €/Std. steigt die Grenze automatisch weiter.
Pauschal abgabenfrei
Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Sie — der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.
Rentenversicherung mit Opt-out
Grundsätzlich 3,6 % Eigenanteil zur Rente, auf Antrag befreibar.

So berechnet sich Ihr Monatsverdienst

Beispiel: Mindestlohn, 10 Wochenstunden (2026)

Beispiel: Mindestlohn, 10 Wochenstunden (2026)
PositionBetrag
Stundenlohn13,90 €
Wochenstunden10 Std.
Wochen pro Monat (Ø)4,33
Monatsverdienst (13,90 € × 10 × 4,33)601,87 €
Minijob-Grenze 2026603,00 €
StatusInnerhalb der Grenze ✓

Diese Faktoren bestimmen Ihren Minijob-Status

  1. Stundenlohn: Je höher der Stundenlohn, desto weniger Wochenstunden bleiben innerhalb der Minijob-Grenze möglich.
  2. Wochenstunden: Der Rechner rechnet mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat — bei schwankenden Stunden ist der Jahresdurchschnitt entscheidend.
  3. Gewähltes Jahr: Die Grenze steigt zum 01.01.2027 voraussichtlich von 603 € auf 633 € — passend zum geplanten Mindestlohn von 14,60 €.
  4. Midijob-Übergangsbereich: Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte, gleitend ansteigende Sozialabgaben statt der pauschalen Minijob-Regelung.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Überschreiten Sie die Minijob-Grenze gelegentlich und unvorhersehbar (z. B. durch eine einmalige Mehrarbeit), ist das bis zu zweimal im Kalenderjahr unschädlich, solange der Verdienst im Jahresdurchschnitt unter der Grenze bleibt. Überschreiten Sie die Grenze dagegen dauerhaft, rutschen Sie automatisch in den Midijob-Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) oder — oberhalb von 2.000 € — in eine reguläre, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In beiden Fällen lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner, um Ihren tatsächlichen Nettoverdienst zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen zum Minijob

Grenze 2027, mehrere Minijobs, Rentenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung. Mit dem für 2027 geplanten Mindestlohn von 14,60 € pro Stunde ergibt sich eine Grenze von 633 € im Monat (2026: 603 € bei 13,90 € Mindestlohn). Eine gesonderte gesetzliche Änderung ist dafür nicht nötig — die Erhöhung erfolgt automatisch nach der Formel „Mindestlohn × 130 ÷ 3", aufgerundet auf volle Euro.

Ja, aber nur ein Minijob bleibt komplett abgabenfrei. Üben Sie neben einem Hauptjob einen Minijob aus, wird dieser nicht mit dem Hauptgehalt zusammengerechnet. Haben Sie jedoch zwei oder mehr Minijobs, werden alle außer dem zeitlich ersten mit einem eventuellen Hauptjob zusammengerechnet und regulär sozialversicherungspflichtig — in Summe darf dann die 603-€-Grenze (bzw. 633 € ab 2027) über alle Minijobs hinweg nicht überschritten werden.

Ja. Im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Arbeitnehmer-Eigenanteil von 3,6 % des Verdiensts (den überwiegenden Teil zahlt der Arbeitgeber pauschal). Auf schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber können Sie sich davon befreien lassen (Opt-out) — dann entfällt der Eigenanteil vollständig, gleichzeitig bauen Sie aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr auf. Ohne Befreiung erwerben Sie geringe, aber reale Rentenpunkte.

Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat rutschen Sie automatisch in den Übergangsbereich (Midijob-Zone). Hier gelten keine pauschalen Abgaben mehr, sondern ein gleitender Sozialversicherungsbeitrag, der mit steigendem Verdienst schrittweise auf den vollen Arbeitnehmeranteil anwächst. Über 2.000 € gilt die reguläre Sozialversicherungspflicht wie bei jeder normalen Beschäftigung. Die genaue Nettoberechnung für Midijob oder reguläre Beschäftigung liefert der Brutto-Netto-Rechner.

Ja. Minijobber haben — genau wie Vollzeitbeschäftigte — einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, anteilig zu ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Bei z. B. 2 Arbeitstagen pro Woche stehen Ihnen mindestens 8 Urlaubstage im Jahr zu. Der genaue Anspruch hängt von der vertraglich vereinbarten Anzahl an Arbeitstagen pro Woche ab.

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