Aktuell für 2026·Stand: August 2026

Minijob-Rechner 603-€-Grenze 2026.

Prüfen Sie, ob Ihr Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze liegt — inklusive Ausblick auf 2027

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Minijob-Rechner

603-€-Grenze 2026 prüfen — inklusive Ausblick auf die Grenze ab 2027.

5,00 30,00 €

Arbeitszeit & Jahr

Std.
1 Std.40 Std.

Jahr

Rentenversicherung im Minijob

Im Minijob sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6 % des Verdiensts) und bauen dadurch geringe Rentenansprüche auf. Auf Antrag ist eine Befreiung (Opt-out) möglich — dann entfällt der Eigenanteil vollständig, ebenso die zusätzlichen Rentenansprüche.

Monatsverdienst

601,87 €

Minijob-Grenze 2026: 603,00 €

Unter der Grenze

Max. Wochenstunden bei diesem Lohn

10,0 Std.

Abstand zur Grenze

1,13 €

Grenze 2027 (Ausblick)

633,00 €

Ab 01.01.2027 festgesetzt

Im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 % Ihres Verdiensts — dadurch bauen Sie geringe Rentenansprüche auf. Auf Antrag ist eine Befreiung (Opt-out) möglich, dann entfällt der Eigenanteil vollständig, ebenso die zusätzlichen Rentenansprüche.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 27. Juli 2026

    Minijob 2026: Die 603-€-Grenze im Detail

    Der Minijob (auch als 603-Euro-Job bekannt) ist die einfachste Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland: Bis zu 603 € im Monat (Stand 2026) verdienen Sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei — die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Seit Oktober 2022 ist diese Verdienstgrenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, sobald der Mindestlohn erhöht wird. Mehr zum Begriff finden Sie auch in unserem Glossar-Eintrag „Minijob".

    Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, ob Ihr Stundenlohn und Ihre Wochenstunden innerhalb der aktuellen Grenze liegen — und wie viele Wochenstunden bei Ihrem Lohn maximal möglich sind, um im Minijob zu bleiben. Zusätzlich zeigt der Rechner bereits den Ausblick auf die ab 2027 geltende Grenze von 633 €.

    Die Minijob-Grenze im Überblick

    603 € im Monat (2026)
    Gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Std. — Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3.
    633 € ab 2027 (festgesetzt)
    Der Mindestlohn 2027 ist per MiLoV5 (BGBl. 2025 I Nr. 268) festgesetzt; die Grenze folgt zwingend aus § 8 Abs. 1a SGB IV.
    Pauschal abgabenfrei
    Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Sie — der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.
    Rentenversicherung mit Opt-out
    Grundsätzlich 3,6 % Eigenanteil zur Rente, auf Antrag befreibar.

    So berechnet sich Ihr Monatsverdienst

    Beispiel: Mindestlohn, 10 Wochenstunden (2026)

    Beispiel: Mindestlohn, 10 Wochenstunden (2026)
    PositionBetrag
    Stundenlohn13,90 €
    Wochenstunden10 Std.
    Wochen pro Monat (Ø)4,33
    Monatsverdienst (13,90 € × 10 × 4,33)601,87 €
    Minijob-Grenze 2026603,00 €
    StatusInnerhalb der Grenze ✓

    Diese Faktoren bestimmen Ihren Minijob-Status

    1. Stundenlohn: Je höher der Stundenlohn, desto weniger Wochenstunden bleiben innerhalb der Minijob-Grenze möglich.
    2. Wochenstunden: Der Rechner rechnet mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat — bei schwankenden Stunden ist der Jahresdurchschnitt entscheidend.
    3. Gewähltes Jahr: Die Grenze steigt zum 01.01.2027 von 603 € auf 633 € — passend zum festgesetzten Mindestlohn von 14,60 €.
    4. Midijob-Übergangsbereich: Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte, gleitend ansteigende Sozialabgaben statt der pauschalen Minijob-Regelung.

    Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

    Überschreiten Sie die Minijob-Grenze gelegentlich und unvorhersehbar (z. B. durch eine Krankheitsvertretung), ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich — solange der Verdienst im jeweiligen Monat höchstens das Doppelte der Grenze (1.206 €) beträgt. Überschreiten Sie die Grenze dagegen dauerhaft, rutschen Sie automatisch in den Midijob-Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) oder — oberhalb von 2.000 € — in eine reguläre, voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In beiden Fällen lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner, um Ihren tatsächlichen Nettoverdienst zu ermitteln.

    Häufig gestellte Fragen zum Minijob

    Grenze 2027, mehrere Minijobs, Rentenversicherung und der Midijob-Übergangsbereich

    Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung. Mit dem für 2027 geplanten Mindestlohn von 14,60 € pro Stunde ergibt sich eine Grenze von 633 € im Monat (2026: 603 € bei 13,90 € Mindestlohn). Eine gesonderte gesetzliche Änderung ist dafür nicht nötig — die Erhöhung erfolgt automatisch nach der Formel „Mindestlohn × 130 ÷ 3", aufgerundet auf volle Euro.

    Ja — die Regeln unterscheiden sich aber je nach Situation. Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung dürfen Sie mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausüben; die Verdienste werden zusammengerechnet und dürfen in Summe die 603-€-Grenze (bzw. 633 € ab 2027) nicht überschreiten. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt dagegen nur ein einziger Minijob abgabenfrei — und zwar der zeitlich zuerst aufgenommene. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) regulär sozialversicherungspflichtig.

    Ja. Im Minijob besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Arbeitnehmer-Eigenanteil von 3,6 % des Verdiensts (den überwiegenden Teil zahlt der Arbeitgeber pauschal). Auf schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber können Sie sich davon befreien lassen (Opt-out) — dann entfällt der Eigenanteil vollständig, gleichzeitig bauen Sie aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr auf. Ohne Befreiung erwerben Sie geringe, aber reale Rentenpunkte.

    Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat rutschen Sie automatisch in den Übergangsbereich (Midijob-Zone). Hier gelten keine pauschalen Abgaben mehr, sondern ein gleitender Sozialversicherungsbeitrag, der mit steigendem Verdienst schrittweise auf den vollen Arbeitnehmeranteil anwächst. Über 2.000 € gilt die reguläre Sozialversicherungspflicht wie bei jeder normalen Beschäftigung. Die genaue Nettoberechnung für Midijob oder reguläre Beschäftigung liefert der Brutto-Netto-Rechner.

    Ja. Minijobber haben — genau wie Vollzeitbeschäftigte — einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, anteilig zu ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Bei z. B. 2 Arbeitstagen pro Woche stehen Ihnen mindestens 8 Urlaubstage im Jahr zu. Der genaue Anspruch hängt von der vertraglich vereinbarten Anzahl an Arbeitstagen pro Woche ab.

    Quellen & Berechnungsgrundlagen

    Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

    Rechtsgrundlagen dieses Rechners

    Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 27. Juli 2026

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