Minijob 2026: Die 603-€-Grenze im Detail
Der Minijob (auch als 603-Euro-Job bekannt) ist die einfachste Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland: Bis zu 603 € im Monat (Stand 2026) verdienen Sie komplett steuer- und sozialabgabenfrei — die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Seit Oktober 2022 ist diese Verdienstgrenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, sobald der Mindestlohn erhöht wird. Mehr zum Begriff finden Sie auch in unserem Glossar-Eintrag „Minijob".
Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, ob Ihr Stundenlohn und Ihre Wochenstunden innerhalb der aktuellen Grenze liegen — und wie viele Wochenstunden bei Ihrem Lohn maximal möglich sind, um im Minijob zu bleiben. Zusätzlich zeigt der Rechner bereits den Ausblick auf die ab 2027 geltende Grenze von 633 €.
Die Minijob-Grenze im Überblick
- 603 € im Monat (2026)
- Gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Std. — Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3.
- 633 € ab 2027 (festgesetzt)
- Der Mindestlohn 2027 ist per MiLoV5 (BGBl. 2025 I Nr. 268) festgesetzt; die Grenze folgt zwingend aus § 8 Abs. 1a SGB IV.
- Pauschal abgabenfrei
- Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Sie — der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge.
- Rentenversicherung mit Opt-out
- Grundsätzlich 3,6 % Eigenanteil zur Rente, auf Antrag befreibar.