Aktuell für 2026·Stand: Juli 2026

Jura-Noten-Rechner Gesamtnote im 18-Punkte-System.

Klausuren mit 0 bis 18 Punkten eintragen – Gesamtnote und Stufe sofort

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Jura-Noten-Rechner

Gesamtnote im 18-Punkte-System berechnen – nach § 1 und § 2 JurPrNotSkV.

Leistungen und Punkte

LeistungPunkteGewicht

Gesamtnote

Punkte von 0 bis 18 eintragen

Die Gesamtnote wird nach § 2 JurPrNotSkV auf zwei Dezimalstellen abgeschnitten – nicht gerundet.

Die juristische Notenskala

Juristische Prüfungen werden nicht in Schulnoten bewertet, sondern in Punkten von 0 bis 18. Die Skala und die zugehörigen Notenbezeichnungen stehen in § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV).

Die Stufen: 16–18 Punkte "sehr gut", 13–15 "gut", 10–12 "vollbefriedigend", 7–9 "befriedigend", 4–6 "ausreichend", 1–3 "mangelhaft" und 0 Punkte "ungenügend". Die Stufe vollbefriedigend ab 10 Punkten existiert nur im juristischen System – sie markiert in der Praxis die Grenze zum Prädikatsexamen.

Rechenbeispiele

Drei Klausuren, gleiches Gewicht

Drei Klausuren, gleiches Gewicht
PositionBetrag
Punkte9 · 12 · 9
Gesamtnote10,00
Stufe (10–12 Punkte)Vollbefriedigend

Abschneiden statt Runden nach § 2 JurPrNotSkV

Abschneiden statt Runden nach § 2 JurPrNotSkV
PositionBetrag
Punkte8 · 9 · 11
Rechnerisch9,3333…
Gesamtnote (abgeschnitten)9,33

Warum abgeschnitten und nicht gerundet wird

§ 2 JurPrNotSkV verlangt wörtlich, "die Gesamtnote bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu ermitteln". Ein Durchschnitt von 9,995 ist damit 9,99 – nicht 10,00.

Das ist kein Detail: Genau an dieser Stelle liegt die Grenze zwischen "befriedigend" und "vollbefriedigend". Wer hier rundet, weist ein Prädikat aus, das rechnerisch nicht erreicht ist. Dieser Rechner schneidet ab.

Nicht geregelt ist in der JurPrNotSkV, welche Gesamtnoten-Dezimalwerte welchem Prädikat entsprechen – das steht in den Landesgesetzen (JAG/JAPO) und weicht zwischen den Bundesländern ab. Die hier gezeigte Stufe folgt den Punktspannen aus § 1; verbindlich ist das Recht deines Bundeslandes.

Häufige Fragen zum Jura-Noten-Rechner

18-Punkte-System, Prädikat und Berechnung erklärt

In der Praxis gilt ein Examen ab 9 Punkten häufig als Prädikat, wobei die Stufe "vollbefriedigend" nach § 1 JurPrNotSkV erst ab 10 Punkten beginnt. Welche Schwelle im Einzelfall zählt – etwa für den Zugang zum höheren Justizdienst –, richtet sich nach dem Landesrecht und der jeweiligen Ausschreibung. Der Rechner weist die Stufe nach den Punktspannen der JurPrNotSkV aus.

Vollbefriedigend umfasst 10 bis 12 Punkte und beschreibt nach § 1 JurPrNotSkV "eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung". Diese Stufe gibt es nur im juristischen Notensystem – sie liegt zwischen befriedigend (7–9) und gut (13–15) und schließt eine Lücke, die die Schulnotenskala nicht kennt.

Nein. § 2 JurPrNotSkV schreibt vor, die Gesamtnote "bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu ermitteln". Der Wert wird also nach der zweiten Nachkommastelle abgeschnitten. Aus 9,3333 wird 9,33, aus 9,995 wird 9,99 – nicht 10,00.

Die Gewichte der einzelnen Prüfungsleistungen legen die Landesgesetze fest (JAG/JAPO) und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und zwischen erster und zweiter Prüfung. Typisch ist eine stärkere Gewichtung der mündlichen Prüfung oder bestimmter Klausuren. Trage die Gewichte deines Bundeslandes in die Spalte "Gewicht" ein; bei gleichem Gewicht lässt du überall 1 stehen.

Ja. Die JurPrNotSkV gilt ausdrücklich für die erste und die zweite juristische Prüfung – die Punkteskala und die Notenbezeichnungen sind identisch. Unterschiede bestehen bei der Zusammensetzung der Prüfungsleistungen und deren Gewichtung, nicht bei der Skala selbst.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

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