Jura-Noten-Rechner

Klausuren mit 0 bis 18 Punkten eintragen – Gesamtnote und Stufe sofort

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Ihre Leistungen

0 bis 18 Punkte je Leistung. Leistungen ohne Punkte werden ignoriert.

Gesamtnote

9,00Punkte

9,00

3 Leistungen (Gewicht 3) ergeben 9,00 Punkte – befriedigend.

Notenstufe
befriedigend
Anzahl Leistungen
3
Summe der Gewichte
3

RZ-26 · headon.pro

Die juristische Notenskala

Juristische Prüfungen werden nicht in Schulnoten bewertet, sondern in Punkten von 0 bis 18. Die Skala und die zugehörigen Notenbezeichnungen stehen in § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV).

Die Stufen: 16–18 Punkte "sehr gut", 13–15 "gut", 10–12 "vollbefriedigend", 7–9 "befriedigend", 4–6 "ausreichend", 1–3 "mangelhaft" und 0 Punkte "ungenügend". Die Stufe vollbefriedigend ab 10 Punkten existiert nur im juristischen System – sie markiert in der Praxis die Grenze zum Prädikatsexamen.

Rechenbeispiele

Drei Klausuren, gleiches Gewicht
Punkte
9 · 12 · 9
Gesamtnote
10,00
Stufe (10–12 Punkte)
Vollbefriedigend
Abschneiden statt Runden nach § 2 JurPrNotSkV
Punkte
8 · 9 · 11
Rechnerisch
9,3333…
Gesamtnote (abgeschnitten)
9,33

Warum abgeschnitten und nicht gerundet wird

§ 2 JurPrNotSkV verlangt wörtlich, "die Gesamtnote bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu ermitteln". Ein Durchschnitt von 9,995 ist damit 9,99 – nicht 10,00.

Das ist kein Detail: Genau an dieser Stelle liegt die Grenze zwischen "befriedigend" und "vollbefriedigend". Wer hier rundet, weist ein Prädikat aus, das rechnerisch nicht erreicht ist. Dieser Rechner schneidet ab.

Nicht geregelt ist in der JurPrNotSkV, welche Gesamtnoten-Dezimalwerte welchem Prädikat entsprechen – das steht in den Landesgesetzen (JAG/JAPO) und weicht zwischen den Bundesländern ab. Die hier gezeigte Stufe folgt den Punktspannen aus § 1; verbindlich ist das Recht Ihres Bundeslandes.

Häufige Fragen zum Jura-Noten-Rechner

18-Punkte-System, Prädikat und Berechnung erklärt

Ab wie vielen Punkten ist es ein Prädikatsexamen?

In der Praxis gilt ein Examen ab 9 Punkten häufig als Prädikat, wobei die Stufe "vollbefriedigend" nach § 1 JurPrNotSkV erst ab 10 Punkten beginnt. Welche Schwelle im Einzelfall zählt – etwa für den Zugang zum höheren Justizdienst –, richtet sich nach dem Landesrecht und der jeweiligen Ausschreibung. Der Rechner weist die Stufe nach den Punktspannen der JurPrNotSkV aus.

Was bedeutet "vollbefriedigend"?

Vollbefriedigend umfasst 10 bis 12 Punkte und beschreibt nach § 1 JurPrNotSkV "eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung". Diese Stufe gibt es nur im juristischen Notensystem – sie liegt zwischen befriedigend (7–9) und gut (13–15) und schließt eine Lücke, die die Schulnotenskala nicht kennt.

Wird die Gesamtnote gerundet?

Nein. § 2 JurPrNotSkV schreibt vor, die Gesamtnote "bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu ermitteln". Der Wert wird also nach der zweiten Nachkommastelle abgeschnitten. Aus 9,3333 wird 9,33, aus 9,995 wird 9,99 – nicht 10,00.

Wie gewichte ich einzelne Klausuren?

Die Gewichte der einzelnen Prüfungsleistungen legen die Landesgesetze fest (JAG/JAPO) und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und zwischen erster und zweiter Prüfung. Typisch ist eine stärkere Gewichtung der mündlichen Prüfung oder bestimmter Klausuren. Tragen Sie die Gewichte Ihres Bundeslandes in die Spalte "Gewicht" ein; bei gleichem Gewicht lassen Sie überall 1 stehen.

Gilt die Skala für erste und zweite Prüfung gleichermaßen?

Ja. Die JurPrNotSkV gilt ausdrücklich für die erste und die zweite juristische Prüfung – die Punkteskala und die Notenbezeichnungen sind identisch. Unterschiede bestehen bei der Zusammensetzung der Prüfungsleistungen und deren Gewichtung, nicht bei der Skala selbst.