Heizkosten aufteilen: So funktioniert der Verteilerschlüssel
Verbrauchskosten nach Ablesewert, Grundkosten nach Wohnfläche
Die Heizkosten eines Mehrfamilienhauses werden nicht einfach gleichmäßig umgelegt, sondern nach einem gesetzlichen Verteilerschlüssel: Verbrauchskosten = Gesamtkosten × Verbrauchsanteil × (eigene Einheiten ÷ Gesamteinheiten), dazu die Grundkosten = Gesamtkosten × Grundanteil × (eigene Fläche ÷ Gesamtfläche). Die abgelesenen Zahlen der Heizkostenverteiler an Ihren Heizkörpern sind dabei keine Kilowattstunden, sondern dimensionslose Einheiten – erst das Verhältnis Ihrer Einheiten zu allen Einheiten im Haus ergibt Ihren Anteil am Verbrauchstopf.
Zwei Töpfe, zwei Maßstäbe: Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV sind mindestens 50 % und höchstens 70 % der Kosten nach erfasstem Wärmeverbrauch zu verteilen – üblich sind 70 %. Der Rest (30 %) ist der Grundkostenanteil und wird nach Wohn- oder Nutzfläche umgelegt. Die Grundkosten decken Leerstandsverluste, Rohrwärme und Vorhaltekosten ab; deshalb zahlt auch, wer wenig heizt, einen flächenabhängigen Sockel.
Warmwasser ist getrennt: Dieser Rechner bildet die Heizkosten der Raumwärme ab. Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden nach § 8 HeizkostenV separat und ebenfalls verbrauchsabhängig (50–70 %) abgerechnet – dafür gibt es eigene Zähler oder Erfassungsgeräte. Vergleichen Sie das Ergebnis mit den entsprechenden Positionen Ihrer Betriebskostenabrechnung.