Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Baby-Wochenrechner Alter in Wochen berechnen.

Geburtsdatum eingeben – sofort Alter in Wochen, Tagen und Monaten plus U-Termine im Blick

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Baby-Wochenrechner

Exaktes Baby-Alter in Wochen, Tagen und Monaten – plus Orientierung zu den U-Untersuchungen.

Bitte Geburtsdatum und Stichtag eingeben

Hinweis: Die U-Untersuchungs-Anzeige dient ausschließlich der Terminorientierung nach der Kinder-Richtlinie des G-BA. Sie ist keine Entwicklungsdiagnostik und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Wie der Baby-Wochenrechner das Alter berechnet

Exakte Datumsdifferenz in Wochen, Tagen und Monaten

Der Baby-Wochenrechner berechnet das exakte Alter deines Babys zwischen Geburtsdatum und einem frei wählbaren Stichtag – standardmäßig dem heutigen Datum. Das Hauptergebnis sind die vollen Lebenswochen plus Resttage, da sich Babys im ersten Lebensjahr besonders schnell entwickeln und die Wochenangabe deutlich präziser ist als eine reine Monatsangabe.

Zusätzlich zeigt der Rechner das Alter kalendarisch in Jahren, Monaten und Tagen sowie die Gesamt-Tage seit der Geburt. Als Orientierungshilfe wird außerdem angezeigt, in welchem Zeitfenster einer der gesetzlich vorgesehenen U-Untersuchungen (U1–U9) sich dein Baby gerade befindet oder welcher Termin als Nächstes ansteht.

U-Untersuchungen U1 bis U9 im Überblick

Zeiträume laut Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Gesetzlich vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen

U1 · Unmittelbar nach der Geburt
Erstuntersuchung direkt nach der Geburt: Atmung, Herzschlag, Reflexe und äußerlich erkennbare Fehlbildungen.
U2 · 3.–10. Lebenstag
Ausführliche körperliche Untersuchung, Stoffwechsel-Screening und Neugeborenen-Hörscreening.
U3 · 4.–5. Lebenswoche
Hüftsonographie, Prüfung der Reflexe sowie erste Einschätzung von Seh- und Hörvermögen.
U4 · 3.–4. Lebensmonat
Kontrolle der motorischen Entwicklung, Reaktion auf Reize und Impfberatung.
U5 · 6.–7. Lebensmonat
Beurteilung von Grob- und Feinmotorik, Wachstum und Ernährung.
U6 · 10.–12. Lebensmonat
Kontrolle von Motorik (Sitzen, Krabbeln), erster Sprachentwicklung und Sozialverhalten.
U7 · 21.–24. Lebensmonat
Beurteilung von Sprachentwicklung, Laufen und beginnender Sauberkeitsentwicklung.
U7a · 34.–36. Lebensmonat
Zusätzliche Untersuchung von Seh- und Hörvermögen, Sprache, Verhalten und Übergewichts-Prävention.
U8 · 46.–48. Lebensmonat
Kontrolle von Grob-/Feinmotorik, Sprache und Sozialverhalten vor der Einschulung.
U9 · 60.–64. Lebensmonat
Abschließende Vorsorgeuntersuchung vor Schuleintritt: Sehen, Hören, Sprache und Motorik.

Wichtig: Diese Übersicht dient ausschließlich der Terminorientierung. Sie ist keine Entwicklungsdiagnostik und ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Für jede Untersuchung existiert zusätzlich eine Toleranzgrenze, innerhalb derer der Termin ohne Nachteile wahrgenommen werden kann. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Kinder-Richtlinie (zuletzt geändert 21.03.2024, in Kraft seit 13.07.2024).

Rechenbeispiel

Geburtsdatum 01.01.2026, Stichtag 01.03.2026

Geburtsdatum 01.01.2026, Stichtag 01.03.2026
PositionBetrag
Geburtsdatum01.01.2026
Stichtag01.03.2026
Gesamt-Tage59
Volle Wochen8 Wochen
Resttage3 Tage

Häufige Fragen zum Baby-Wochenrechner

Alter in Wochen, U-Untersuchungen und Toleranzgrenzen erklärt

Der Rechner bildet die Differenz zwischen Geburtsdatum und Stichtag (Standard: heute) in Gesamt-Tagen und teilt diese durch 7, um volle Lebenswochen zu erhalten. Zusätzlich wird das Alter kalendarisch in Jahren, Monaten und Tagen ausgegeben – dieselbe Borrow-Logik wie beim Altersrechner, exakt bis auf den Tag genau.

Im ersten Lebensjahr verändert sich ein Baby sehr schnell, daher ist die Wochenangabe präziser als "X Monate alt". Auch viele Vorsorge- und Impftermine (z. B. U2 in der 2. Lebenswoche, U3 in der 4.–5. Lebenswoche) werden in Lebenswochen oder Lebenstagen angegeben statt in Monaten.

Von U1 (unmittelbar nach der Geburt) bis U9 (60.–64. Lebensmonat) sieht die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zehn Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren vor. Jede Untersuchung hat einen festen Zeitraum sowie eine Toleranzgrenze, innerhalb derer der Termin ohne Nachteile nachgeholt werden kann.

Nein. Die Anzeige zeigt ausschließlich, in welchem offiziellen Zeitfenster sich dein Baby gerade befindet oder welcher Termin als Nächstes ansteht. Sie ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Beratung oder Diagnostik. Bitte vereinbare die Termine über deine Kinderarztpraxis.

Innerhalb der Toleranzgrenze (z. B. U6: 9.–14. Lebensmonat statt nur 10.–12.) kann die Untersuchung meist noch regulär von der Krankenkasse übernommen werden. Außerhalb der Toleranzgrenze sollte möglichst zeitnah Rücksprache mit der Kinderarztpraxis gehalten werden.

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