Reifengrößen-Rechner
Reifenbezeichnung eingeben – alle Abmessungen sofort berechnen
- Aktualisiert
Reifenbezeichnung
/ R
Steht auf der Reifenflanke und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 15.1).
Abrollumfang
1.985,2mm
1.985,2Ein Reifen 205/55 R16 hat 1.985,2 mm Abrollumfang bei 631,9 mm Außendurchmesser.
- Außendurchmesser
- 631,9 mm (63,2 cm)
- Flankenhöhe
- 112,8 mm
- Reifenbreite
- 205 mm
- Abrollumfang in cm
- 198,5 cm
So wurde gerechnet
RZ-26 · headon.pro
Reifenbezeichnungen verstehen und berechnen
Formel, Bedeutung und praktische Tipps
Die Reifenbezeichnung folgt einer europaweit einheitlichen Norm. Nehmen wir das Beispiel 205/55 R16: Die erste Zahl (205) ist die Reifenbreite in Millimetern. Die zweite Zahl (55) ist das Querschnittsverhältnis, also die Flankenhöhe als Prozentanteil der Breite. R steht für Radialreifen (heute Standard), und 16 ist der Felgendurchmesser in Zoll.
Der Außendurchmesser errechnet sich aus Felgendurchmesser und Flankenhöhe: Außendurchmesser = Felge (in mm) + 2 × Flanke. Bei 205/55 R16 ist die Flankenhöhe 205 × 0,55 = 112,75 mm. Der Felgendurchmesser beträgt 16 × 25,4 = 406,4 mm. Damit ergibt sich: 406,4 + 2 × 112,75 = 631,9 mm Außendurchmesser.
Der Abrollumfang ist für den Tachometer entscheidend. Er berechnet sich als π × Außendurchmesser. Bei 631,9 mm Durchmesser ergibt das einen Abrollumfang von rund 1.985 mm. Das bedeutet: Bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 100 km/h dreht sich das Rad etwa 14 Mal pro Sekunde. Weicht die Reifengröße ab, zeigt der Tachometer einen falschen Wert an – was sowohl sicherheits- als auch bußgeldrelevant ist.
Berechnungsbeispiele
- Reifenbreite
- 205 mm
- Querschnitt
- 55 %
- Felgendurchmesser
- 16 Zoll = 406,4 mm
- Flankenhöhe
- 112,75 mm
- Außendurchmesser
- 631,9 mm
- Abrollumfang
- 1.985 mm
- Reifenbreite
- 195 mm
- Querschnitt
- 65 %
- Felgendurchmesser
- 15 Zoll = 381 mm
- Flankenhöhe
- 126,75 mm
- Außendurchmesser
- 634,5 mm
- Abrollumfang
- 1.993 mm
Häufige Fragen zu Reifengrößen
Reifenbezeichnungen, Formeln und rechtliche Grundlagen erklärt
Was bedeutet die Reifenbezeichnung 205/55 R16?
Die Reifenbezeichnung setzt sich aus drei Teilen zusammen: 205 ist die Reifenbreite in Millimetern, 55 das Querschnittsverhältnis (Verhältnis von Flankenhöhe zu Breite in Prozent) und R16 der Felgendurchmesser in Zoll. Bei 205/55 R16 ist die Flankenhöhe also 205 × 55/100 = 112,75 mm. Der Außendurchmesser ergibt sich aus: 16 Zoll × 25,4 mm/Zoll + 2 × 112,75 mm = 631,9 mm.
Wie berechnet man den Außendurchmesser eines Reifens?
Formel: Außendurchmesser (mm) = Zoll × 25,4 + 2 × (Breite × Querschnitt / 100). Der erste Term ist der Felgendurchmesser in mm, der zweite die doppelte Flankenhöhe. Beispiel für 205/55 R16: 16 × 25,4 = 406,4 mm (Felge) + 2 × 112,75 = 225,5 mm (zwei Flanken) = 631,9 mm Außendurchmesser.
Was ist der Abrollumfang und wofür wird er benötigt?
Der Abrollumfang ist die Strecke, die ein Reifen bei einer vollständigen Umdrehung zurücklegt: Abrollumfang = π × Außendurchmesser. Er ist wichtig für den Tachometer- und Kilometerzählerabgleich: Montieren Sie größere Reifen, dreht sich das Rad seltener pro Kilometer, und der Tacho zeigt zu wenig an. Kleinere Reifen führen zur gegenteiligen Abweichung. Bei 205/55 R16 beträgt der Abrollumfang π × 631,9 mm ≈ 1.985 mm.
Darf ich einfach andere Reifengrößen montieren?
Nicht ohne Weiteres. In Deutschland ist jede Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen oder muss durch ein Teilegutachten (TÜV/DEKRA) abgenommen werden. Abweichungen vom eingetragenen Reifenmaß können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) führen und den Versicherungsschutz gefährden. Als Faustregel gilt: Der Außendurchmesser sollte um nicht mehr als 1–3 % vom Original abweichen. Unser Rechner hilft Ihnen, die Abweichung genau zu berechnen.
Winterreifen vs. Sommerreifen – welche Größe ist erlaubt?
Häufig sind für Winter- und Sommerreifen unterschiedliche Größen eingetragen. Winterreifen sind oft etwas schmaler (z. B. 195 statt 205 mm Breite), was bei Schnee die Traktion verbessert. Beachten Sie, dass Winterreifen in Deutschland nach § 2 Abs. 3a StVO bei winterlichen Witterungsverhältnissen vorgeschrieben sind – als Winterreifen zählen nach § 36 Abs. 4 StVZO nur Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke); reine M+S-Reifen genügen nicht mehr. Die genaue Größe findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 15.1.