Anhängelast: Was ist erlaubt?
Rechtliche Grundlagen und technische Hinweise
Die zulässige Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Fahrzeugs eingetragen – in Feld O.1 (ungebremst) und O.2 (gebremst). Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf diese Werte nicht überschreiten. Das ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine sicherheitstechnische Anforderung: Überlastete Zugfahrzeuge bremsen schlechter, reagieren träger und sind anfälliger für Schlingerbewegungen.
Besonders wichtig ist die Stützlast: Sie beschreibt das Gewicht, das der Anhänger senkrecht auf die Anhängerkupplung ausübt. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs (im Typschein, Zeile S) sollte zu 50–100 % ausgenutzt werden. Eine zu geringe Stützlast macht den Anhänger hecklastig und erhöht die Schlingerneigung, was besonders bei höheren Geschwindigkeiten gefährlich werden kann.
Ungebremste Anhänger (ohne Auflaufbremse) sind auf maximal 750 kg Gesamtgewicht oder das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs begrenzt, je nachdem welcher Wert kleiner ist. Gebremste Anhänger mit Auflaufbremse dürfen bis zur eingetragenen gebremsten Anhängelast schwer sein. Wohnwagen, schwere Bootsanhänger und Pferdeanhänger sind fast immer mit Auflaufbremse ausgestattet.