Anhängelast-Rechner
Anhängergewicht mit zulässiger Last vergleichen – gebremst und ungebremst
- Aktualisiert
Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers
Reicht mein Führerschein?Klasse B reicht
Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I
Beim Führerschein zählt die zulässige, nicht die tatsächliche Masse.
Stützlast prüfenoptional
Reserve
300kg
300Ihr Anhänger mit 1.200 kg liegt unter der Grenze von 1.500 kg (gebremst).
Zulässig
Maßgeblich ist die Anhängelast gebremst: 1.500 kg.
- Zul. Anhängelast gebremstgilt für Ihren Anhänger
- 1.500 kg
- Zul. Anhängelast ungebremst
- 750 kg
So wurde gerechnet
Das können Sie tun
Klasse B reicht (Kombination 3.300 kg)
Nach § 6 FeV: Klasse B bis 3.500 kg Zugfahrzeug mit Anhänger bis 750 kg oder Kombination bis 3.500 kg; B96 (§ 6a FeV, Fahrerschulung) bis 4.250 kg Kombination; BE bis 3.500 kg Anhänger. Maßgeblich sind die zulässigen Gesamtmassen aus den Fahrzeugpapieren.
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Anhängelast: Was ist erlaubt?
Rechtliche Grundlagen und technische Hinweise
Die zulässige Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Fahrzeugs eingetragen – in Feld O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf diese Werte nicht überschreiten. Das ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine sicherheitstechnische Anforderung: Überlastete Zugfahrzeuge bremsen schlechter, reagieren träger und sind anfälliger für Schlingerbewegungen.
Besonders wichtig ist die Stützlast: Sie beschreibt das Gewicht, das der Anhänger senkrecht auf die Anhängerkupplung ausübt. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs (im Typschein, Zeile S) sollte zu 50–100 % ausgenutzt werden. Eine zu geringe Stützlast macht den Anhänger hecklastig und erhöht die Schlingerneigung, was besonders bei höheren Geschwindigkeiten gefährlich werden kann.
Ungebremste Anhänger (ohne Auflaufbremse) sind auf maximal 750 kg Gesamtgewicht oder die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs begrenzt (§ 42 StVZO), je nachdem welcher Wert kleiner ist. Gebremste Anhänger mit Auflaufbremse dürfen bis zur eingetragenen gebremsten Anhängelast schwer sein. Wohnwagen, schwere Bootsanhänger und Pferdeanhänger sind fast immer mit Auflaufbremse ausgestattet.
Rechenbeispiele
- Zulässige Anhängelast (gebremst)
- 1.500 kg
- Anhängergewicht tatsächlich
- 1.200 kg
- Reserve
- 300 kg
- Ergebnis
- Zulässig
- Zulässige Anhängelast (ungebremst)
- 750 kg
- Anhängergewicht tatsächlich
- 900 kg
- Überschreitung
- -150 kg
- Ergebnis
- Nicht zulässig – gebremster Anhänger erforderlich
Häufige Fragen zur Anhängelast
Rechtliche Grundlagen, Stützlast und technische Anforderungen
Wo finde ich die zulässige Anhängelast meines Fahrzeugs?
Die zulässige Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) unter den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Alternativ finden Sie diese Angaben im Typschild am Fahrzeug oder in der Betriebsanleitung. Bei Fahrzeugen ohne eingetragene Anhängelast ist grundsätzlich kein Anhänger zulässig. Bei Unsicherheit hilft eine Anfrage beim Hersteller oder einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA).
Was ist der Unterschied zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast?
Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremsanlage. Hier ist die zulässige Anhängelast deutlich geringer (höchstens 750 kg, maximal die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs, § 42 StVZO). Gebremste Anhänger haben eine Auflaufbremse, die beim Abbremsen des Zugfahrzeugs automatisch bremst. Sie dürfen schwerer sein – bei PKW bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, bei Geländefahrzeugen bis zu dessen 1,5-Fachem (absolute Obergrenze: 3.500 kg tatsächliches Anhänger-Gesamtgewicht). Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht müssen in Deutschland immer gebremst sein.
Was ist die Stützlast und warum ist sie wichtig?
Die Stützlast ist das Gewicht, das der Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs ausübt. Zu wenig Stützlast macht den Anhänger hecklastig und erhöht die Schlingeranfälligkeit. Zu viel Stützlast überlastet die Kupplung und entlastet die Vorderachse des Zugfahrzeugs, was die Lenkbarkeit verschlechtert. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs steht im Typschein (Zeile S) und ist typischerweise 75–100 kg. Die tatsächliche Stützlast sollte 50–100 % des Limits betragen.
Was passiert, wenn ich die Anhängelast überschreite?
Das Überschreiten der zulässigen Anhängelast ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet, bei deutlicher Überladung drohen höhere Sätze. Bei einem Unfall kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen und die Haftpflichtversicherung unter Umständen Regress nehmen. Technisch gesehen sind Bremsen, Fahrwerk und Antriebsstrang nicht für höhere Lasten ausgelegt – das erhöht Verschleiß und das Unfallrisiko erheblich.
Gilt die Anhängelast für das Gesamtgewicht oder die Nutzlast?
Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers, also Leergewicht plus Ladung. Nicht nur die Ladung, sondern der vollbeladene Anhänger muss innerhalb des eingetragenen Limits liegen. Das Leergewicht des Anhängers finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers. Das maximal zulässige Gesamtgewicht steht ebenfalls dort. Beide Werte zusammen bestimmen die maximale Zuladung des Anhängers.