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Anhängelast-Rechner Anhängelast zuverlässig prüfen.

Anhängergewicht mit zulässiger Last vergleichen – gebremst und ungebremst

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Anhängelast-Rechner

Prüfen, ob das geplante Anhängergewicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegt.

Stützlast prüfen (optional)

Zulässig

+300 kg

Reserve: 300 kg unter dem Limit

Geltendes Limit1500 kg (gebremst)
Anhängergewicht1200 kg
Reserve / Überschreitung+300 kg

Anhängelast: Was ist erlaubt?

Rechtliche Grundlagen und technische Hinweise

Die zulässige Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Fahrzeugs eingetragen – in Feld O.1 (ungebremst) und O.2 (gebremst). Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf diese Werte nicht überschreiten. Das ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine sicherheitstechnische Anforderung: Überlastete Zugfahrzeuge bremsen schlechter, reagieren träger und sind anfälliger für Schlingerbewegungen.

Besonders wichtig ist die Stützlast: Sie beschreibt das Gewicht, das der Anhänger senkrecht auf die Anhängerkupplung ausübt. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs (im Typschein, Zeile S) sollte zu 50–100 % ausgenutzt werden. Eine zu geringe Stützlast macht den Anhänger hecklastig und erhöht die Schlingerneigung, was besonders bei höheren Geschwindigkeiten gefährlich werden kann.

Ungebremste Anhänger (ohne Auflaufbremse) sind auf maximal 750 kg Gesamtgewicht oder das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs begrenzt, je nachdem welcher Wert kleiner ist. Gebremste Anhänger mit Auflaufbremse dürfen bis zur eingetragenen gebremsten Anhängelast schwer sein. Wohnwagen, schwere Bootsanhänger und Pferdeanhänger sind fast immer mit Auflaufbremse ausgestattet.

Rechenbeispiele

Zulässig: PKW mit 1.500 kg Limit, Anhänger 1.200 kg

Zulässig: PKW mit 1.500 kg Limit, Anhänger 1.200 kg
PositionBetrag
Zulässige Anhängelast (gebremst)1.500 kg
Anhängergewicht tatsächlich1.200 kg
Reserve300 kg
ErgebnisZulässig

Nicht zulässig: Anhänger zu schwer

Nicht zulässig: Anhänger zu schwer
PositionBetrag
Zulässige Anhängelast (ungebremst)750 kg
Anhängergewicht tatsächlich900 kg
Überschreitung−150 kg
ErgebnisNicht zulässig – gebremster Anhänger erforderlich

Häufige Fragen zur Anhängelast

Rechtliche Grundlagen, Stützlast und technische Anforderungen

Die zulässige Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) unter den Feldern O.1 (ungebremst) und O.2 (gebremst). Alternativ finden Sie diese Angaben im Typschild am Fahrzeug oder in der Betriebsanleitung. Bei Fahrzeugen ohne eingetragene Anhängelast ist grundsätzlich kein Anhänger zulässig. Bei Unsicherheit hilft eine Anfrage beim Hersteller oder einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA).

Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremsanlage. Hier ist die zulässige Anhängelast deutlich geringer (meist 750 kg, maximal das halbe Fahrzeugleergewicht). Gebremste Anhänger haben eine Auflaufbremse, die beim Abbremsen des Zugfahrzeugs automatisch bremst. Sie dürfen schwerer sein, oft bis zum 1,5-fachen des Fahrzeugzulässigegewichts. Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht müssen in Deutschland immer gebremst sein.

Die Stützlast ist das Gewicht, das der Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs ausübt. Zu wenig Stützlast macht den Anhänger hecklastig und erhöht die Schlingeranfälligkeit. Zu viel Stützlast überlastet die Kupplung und entlastet die Vorderachse des Zugfahrzeugs, was die Lenkbarkeit verschlechtert. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs steht im Typschein (Zeile S) und ist typischerweise 75–100 kg. Die tatsächliche Stützlast sollte 50–100 % des Limits betragen.

Das Überschreiten der zulässigen Anhängelast ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall, und das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis. Technisch gesehen sind Bremsen, Fahrwerk und Antriebsstrang nicht für höhere Lasten ausgelegt – das erhöht Verschleiß und das Unfallrisiko erheblich. In schweren Fällen droht auch der Verlust des Führerscheins wegen grober Fahrlässigkeit.

Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers, also Leergewicht plus Ladung. Nicht nur die Ladung, sondern der vollbeladene Anhänger muss innerhalb des eingetragenen Limits liegen. Das Leergewicht des Anhängers finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers. Das maximal zulässige Gesamtgewicht steht ebenfalls dort. Beide Werte zusammen bestimmen die maximale Zuladung des Anhängers.

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