Bremsweg und Anhalteweg: Faustformeln der StVO
So berechnen Sie sicherheitsrelevante Abstände
Der Anhalteweg setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Reaktionsweg und dem eigentlichen Bremsweg. Der Reaktionsweg entsteht durch die menschliche Reaktionszeit (ca. 1 Sekunde), in der das Fahrzeug noch ungebremst mit voller Geschwindigkeit fährt. Die Faustformel für den Reaktionsweg lautet: (v/10) × 3, wobei v in km/h eingesetzt wird.
Der Bremsweg bei Normalbremsung errechnet sich als (v/10)², der Bremsweg bei Vollbremsung als (v/10)² ÷ 2. Bei 50 km/h ergibt das klassisch: Reaktionsweg 15 m + Bremsweg 25 m = Anhalteweg 40 m. Bei 100 km/h steigt der Anhalteweg auf 130 m – fast die Länge eines Fußballfeldes. Die quadratische Abhängigkeit zeigt: Doppelte Geschwindigkeit bedeutet vierfacher Bremsweg.
Diese Faustformeln gelten für trockene Straße und normale Fahrzeuge. In der Praxis ist zu beachten: Nasse Fahrbahn erhöht den Bremsweg um rund 50 %, bei Eis kann er sich verzehnfachen. Auch Reifenprofil, Reifendruck und der Zustand der Bremsanlage beeinflussen das Ergebnis erheblich. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand nach § 4 StVO orientiert sich am halben Tachowert als untere Grenze, reicht im Gefahrfall aber oft nicht aus.