E-Auto-Förderung-Rechner
1.500 € bis 6.000 € Kaufprämie für Elektroautos — berechnen Sie Ihre persönliche Förderhöhe nach Einkommen, Kinderzahl und Antriebstyp
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- Förderrichtlinie E-Auto 2026 (BAFA)
Steht im Einkommensteuerbescheid – nicht dasselbe wie das Bruttogehalt
Kinder unter 18 Jahren
Fahrzeugtyp
Fahrzeug-Voraussetzungen prüfenalle Angaben erfüllt
Gefördert werden Erstzulassungen ab 1. Januar 2026 in Deutschland.
Ihre Kaufprämie
4.000 €
4.000 €Basisförderung 3.000 € plus 1.000 € Boni. Ihr Einkommen liegt 30.000 € unter der Grenze von 80.000 €.
- Basisförderung3.000 €75 %
- Soziale Staffelung1.000 €25 %
Einkommen gegen Grenze
- Ihre Einkommensgrenze
- 80.000 €
- Abstand zur Grenze
- 30.000 €
Das können Sie tun
Antrag erst nach der Zulassung
Beim BAFA können Sie erst beantragen, wenn das Auto auf Sie zugelassen ist.
Nur die ersten 2 Kinder zählen
Vereinfachte Berechnung
Vereinfachte Berechnung, Stand Juli 2026: Berücksichtigt werden nur zu versteuerndes Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Antriebstyp. Weitere Voraussetzungen prüft das BAFA gesondert, u. a. Erstzulassung ab 1.1.2026 in Deutschland, Mindesthaltedauer 36 Monate und Antragsfrist von 12 Monaten nach Zulassung.
Weitere Fördervoraussetzungen
- Neuzulassung des Fahrzeugs ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland.
- Kauf oder Leasing möglich — Antragstellung frühestens nach der Zulassung.
- Antragsfrist: spätestens 12 Monate nach Zulassung.
- Mindesthaltedauer: 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen.
Fördertopf: 3 Mrd. € (bis 2029, ca. 800.000 Fahrzeuge)
E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 € Kaufprämie
Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue, sozial gestaffelte E-Auto-Förderung des Bundes beantragen. Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassenen Elektrofahrzeugs — je nach Antriebstyp, Haushaltseinkommen und Kinderzahl zwischen 1.500 € und 6.000 €. Anders als beim früheren Umweltbonus richtet sich die Förderhöhe explizit nach der sozialen Situation des Haushalts, nicht nach dem Fahrzeugpreis.
Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten und wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfällt — inklusive der genauen Aufschlüsselung aus Basisförderung, sozialer Staffelung und Kinderzuschlag nach der offiziellen BAFA-Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026.
Die Förderung im Überblick
- 1.500 € bis 6.000 €
- Je nach Antriebstyp, Einkommen und Kinderzahl — die exakte Staffel legt die BAFA-Richtlinie fest.
- Einkommensgrenze bis 90.000 €
- Max. 80.000 € zvE, +5.000 € je Kind unter 18 (max. 2 Kinder).
- Kauf oder Leasing
- Beide Erwerbsformen sind gleichberechtigt förderfähig.
- Rückwirkend ab 1.1.2026
- Auch bereits zugelassene Fahrzeuge können den Antrag noch nachreichen (12-Monats-Frist).
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Diese drei Faktoren bestimmen Ihre Förderhöhe
- AntriebstypBatterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos starten bei 3.000 € Basisförderung, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender bei 1.500 €.
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE)Unter 60.000 € zvE gibt es +1.000 €, unter 45.000 € zvE nochmals +1.000 € obendrauf (max. +2.000 € in Summe).
- Anzahl der KinderPro Kind unter 18 Jahren (max. 2 Kinder) erhöht sich die Förderung um 500 € — zusätzlich verschiebt sich auch die Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind nach oben.
- Basisförderung (batterieelektrisch)
- 3.000,00 €
- Soziale Staffelung (zvE unter 60.000 €)
- + 1.000,00 €
- Kinderzuschlag (1 Kind × 500 €)
- + 500,00 €
- Förderbetrag gesamt
- 4.500,00 €
Wer ist antragsberechtigt – und wer nicht?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wird und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen die für sie geltende Grenze nicht übersteigt. Das gilt ausdrücklich auch für Selbstständige (sofern das Fahrzeug privat gehalten wird) und Rentnerinnen und Rentner. Unternehmen, Vereine und Kommunen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Personen ohne deutschen Hauptwohnsitz.
Pro Haushalt können maximal zwei Anträge gestellt werden — jedes antragsberechtigte Haushaltsmitglied kann für ein eigenes, auf sich zugelassenes Fahrzeug eine Förderung erhalten. Das Fahrzeug muss dabei mindestens 36 Monate durchgehend auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben; bei vorzeitigem Verkauf, Diebstahl oder Totalschaden entscheidet das BAFA im Einzelfall über eine anteilige Rückforderung.
Häufig gestellte Fragen zur E-Auto-Förderung
Rückwirkung, Antragstellung, zvE und Fördertopf im Detail
Gilt die Förderung rückwirkend für mein bereits zugelassenes E-Auto?
Ja. Förderfähig sind alle Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland — auch wenn das digitale Antragsportal erst am 19. Mai 2026 freigeschaltet wurde. Wer sein Fahrzeug zwischen dem 1. Januar und dem 19. Mai 2026 zugelassen hat, kann die Förderung nachträglich beantragen. Die Antragsfrist beträgt in jedem Fall 12 Monate ab dem Zulassungsdatum.
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (FZD), nicht direkt beim BAFA. Sie benötigen ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung. Gestellt werden kann der Antrag erst nach der Fahrzeugzulassung, spätestens aber 12 Monate danach. Hochzuladen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen sowie bei Bedarf ein Kindergeldnachweis — jeweils mit geschwärzten, nicht benötigten Angaben.
Was ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE) genau?
Das zvE ist die Summe der zu versteuernden Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) laut Einkommensteuerbescheid — nicht Ihr Brutto- oder Nettogehalt. Für die Förderung wird der Durchschnitt aus den zwei aktuellsten Steuerbescheiden gebildet, wodurch Einmalzahlungen wie Abfindungen abgefedert werden. Einkommen von im Haushalt lebenden, aber selbst erwerbstätigen Kindern zählt nicht mit. Einen Überblick zur Berechnung liefert unser Einkommensteuer-Rechner.
Wird auch ein geleastes E-Auto gefördert?
Ja, Kauf und Leasing sind gleichermaßen förderfähig. Halter und Leasingnehmer müssen dabei nicht identisch sein — antragsberechtigt ist grundsätzlich die Person, auf die das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist (der Halter laut Zulassungsbescheinigung).
Ist der Fördertopf schon ausgeschöpft?
Das Programm verfügt laut BAFA über ein Gesamtbudget von rund 3 Milliarden Euro für schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum 2026 bis 2029, für 2026 sind davon rund 500 Millionen Euro vorgesehen. Ein festes Enddatum für das Budget nennt das BAFA nicht, die Mittel werden jedoch nach Antragseingang aus den jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln vergeben — bei hoher Nachfrage ist ein vorzeitiges Ausschöpfen einzelner Jahrestranchen nicht ausgeschlossen. Aktuelle Hinweise dazu veröffentlicht das BAFA auf seiner Programmseite.
Warum unterscheidet sich die Förderhöhe zwischen Elektroauto und Plug-in-Hybrid?
Die Basisförderung beträgt 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, aber nur 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender — diese müssen zusätzlich höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite bieten und bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Die soziale Staffelung nach Einkommen und der Kinderzuschlag kommen bei beiden Antriebsarten in gleicher Höhe oben drauf.