Urlaubsgeld: kein Rechtsanspruch, aber weit verbreitet
Grundlage, Verbreitung und übliche Höhe
Urlaubsgeld ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt. Ausnahmsweise kann auch eine "betriebliche Übung" einen Anspruch begründen, wenn ein Arbeitgeber die Zahlung mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos geleistet hat.
Laut WSI-Tarifarchiv erhalten aktuell rund 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld — mit Tarifbindung sind es 73 %, ohne Tarifvertrag nur 35 %. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In Großbetrieben ab 500 Beschäftigten liegt die Quote bei 61 %, in Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigten nur bei 37 %.