Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Urlaubsgeld-Rechner Netto berechnen.

Netto-Urlaubsgeld nach Steuerklasse berechnen – als Prozentsatz vom Gehalt oder Festbetrag

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Urlaubsgeld-Rechner

Brutto-Urlaubsgeld eingeben oder als Prozentsatz vom Monatsgehalt schätzen – Netto-Auszahlung nach Steuerklasse berechnen.

Einstiegsgehalt

0 EUR15.000 EUR
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0 %100 %

Steuerliche Angaben

9% Kirchensteuer

Persönliche Angaben

0 10

Kinderlose unter 23 zahlen weniger Pflegeversicherung

Kein Rechtsanspruch

Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe es gezahlt wird, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es seit der Tarifreform 2005 kein separates Urlaubsgeld mehr — es ist Teil der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im November. Dieser Rechner ist eine Schätzhilfe auf Basis üblicher Sätze — keine Rechts- oder Steuerberatung.

Netto-Urlaubsgeld

577,63 €

1.050,00 € brutto

Verteilung des Bruttobetrags

  • Netto(55 %)577,63 €
  • Lohnsteuer(23,2 %)244,00 €
  • Sozialversicherung(21,7 %)228,37 €
Brutto-Urlaubsgeld1.050,00 €
./. Lohnsteuer− 244,00 €
./. Solidaritätszuschlag− 0,00 €
./. Sozialversicherung− 228,37 €
Netto-Urlaubsgeld577,63 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Urlaubsgeld: kein Rechtsanspruch, aber weit verbreitet

Grundlage, Verbreitung und übliche Höhe

Urlaubsgeld ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt. Ausnahmsweise kann auch eine "betriebliche Übung" einen Anspruch begründen, wenn ein Arbeitgeber die Zahlung mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos geleistet hat.

Laut WSI-Tarifarchiv erhalten aktuell rund 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld — mit Tarifbindung sind es 73 %, ohne Tarifvertrag nur 35 %. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In Großbetrieben ab 500 Beschäftigten liegt die Quote bei 61 %, in Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigten nur bei 37 %.

Kein separates Urlaubsgeld im TVöD

Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es seit der Tarifreform 2005 kein separates Urlaubsgeld mehr — es ist Teil der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im November.

Wie hoch ist Urlaubsgeld üblicherweise?

Die Höhe des Urlaubsgelds fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Laut WSI-Tarifarchiv liegt das tarifliche Urlaubsgeld in der mittleren Vergütungsgruppe zwischen rund 186 € und 2.904 € (2026). Häufig wird es auch als Prozentsatz des Monatsgehalts gezahlt, typischerweise 25–50 %.

Beispielhafte tarifliche Urlaubsgelder nach Branche

  1. Chemische Industrie (Vollzeit): ≈ 1.200 €: Schichtarbeiter 1.320 €, Azubis 700 €
  2. Bauhauptgewerbe (Facharbeiter LG 3): ≈ 2.105 €: 93 × Tarifstundenlohn, ab 12 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis

So wird Urlaubsgeld versteuert

Urlaubsgeld zählt steuerlich — genau wie Weihnachtsgeld — als "sonstiger Bezug" (§ 39b Abs. 3 EStG). Die Lohnsteuer wird nach der Jahrestabelle im Differenzverfahren ermittelt: Der Arbeitgeber berechnet die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung — die Differenz ist die Steuer auf das Urlaubsgeld. Zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) an, da Urlaubsgeld — anders als eine Abfindung — beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist.

Wichtig: Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) gilt für Urlaubsgeld nicht — sie ist nur bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen relevant.

Beispiel: 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, 900 € Urlaubsgeld (30 %)

Beispiel: 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, 900 € Urlaubsgeld (30 %)
PositionBetrag
Brutto-Urlaubsgeld900,00 €
Lohnsteuer (Differenzmethode)− 192,00 €
Sozialversicherung− 195,75 €
Netto-Urlaubsgeld≈ 512,25 €

Urlaubsgeld vs. Weihnachtsgeld

Urlaubsgeld
Meist vor der Haupturlaubszeit (Frühjahr/Sommer) ausgezahlt.
Weihnachtsgeld
Meist im November ausgezahlt, oft die höhere der beiden Zahlungen.

Hinweis: Dieser Rechner ist eine Schätzhilfe auf Basis üblicher Sätze und der gesetzlichen Regeln für sonstige Bezüge. Ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld gezahlt wird, entscheidet ausschließlich Ihr Tarifvertrag, Ihre Betriebsvereinbarung oder Ihr Arbeitsvertrag. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Lohnbuchhaltung oder einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsgeld

Anspruch, Höhe und Besteuerung erklärt

Nein. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt – oder ausnahmsweise aus "betrieblicher Übung", wenn der Arbeitgeber es mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt hat.

Urlaubsgeld zählt steuerlich als "sonstiger Bezug" (§ 39b Abs. 3 EStG) und wird nach der Jahrestabelle im Differenzverfahren versteuert: Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit dem Urlaubsgeld – die Differenz ist die Steuer auf die Sonderzahlung. Zusätzlich fallen wie beim Weihnachtsgeld Sozialversicherungsbeiträge an. Die Fünftelregelung (relevant z. B. bei Abfindungen) gilt hier nicht.

Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es seit der Tarifreform 2005 kein separates Urlaubsgeld mehr — es ist Teil der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im November.

Die Höhe hängt stark von Branche und Tarifbindung ab. Laut WSI-Tarifarchiv liegt das tarifliche Urlaubsgeld in der mittleren Vergütungsgruppe zwischen rund 186 € und 2.904 €. Häufig wird es auch als Prozentsatz des Monatsgehalts (typisch 25–50 %) gezahlt.

Laut WSI-Tarifarchiv erhalten aktuell rund 44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld – mit Tarifbindung sind es 73 %, ohne Tarifvertrag nur 35 %. Auch die Betriebsgröße spielt eine Rolle: In Großbetrieben ab 500 Beschäftigten liegt die Quote bei 61 %, in Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigten nur bei 37 %.

Beide sind freiwillige, tariflich oder vertraglich geregelte Sonderzahlungen und werden steuerlich identisch als "sonstige Bezüge" behandelt. Der Unterschied liegt im Auszahlungszeitpunkt (Urlaubsgeld meist vor der Haupturlaubszeit im Sommer, Weihnachtsgeld im November) und oft in der Höhe. Im öffentlichen Dienst sind beide seit 2005 zur einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengelegt.

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