Weihnachtsgeld: kein Rechtsanspruch, aber weit verbreitet
Grundlage, Verbreitung und übliche Höhe
Weihnachtsgeld ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt. Ausnahmsweise kann auch eine "betriebliche Übung" einen Anspruch begründen, wenn ein Arbeitgeber die Zahlung mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos geleistet hat.
Trotzdem ist Weihnachtsgeld weit verbreitet: Laut WSI-Tarifarchiv erhalten rund 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld — mit Tarifbindung sind es 77 %, ohne Tarifvertrag nur 41 %.