Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Weihnachtsgeld-Rechner Netto berechnen.

Netto-Weihnachtsgeld nach Steuerklasse berechnen – als Prozentsatz vom Gehalt oder Festbetrag

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Weihnachtsgeld-Rechner

Brutto-Weihnachtsgeld eingeben oder als Prozentsatz vom Monatsgehalt schätzen – Netto-Auszahlung nach Steuerklasse berechnen.

Einstiegsgehalt

0 EUR15.000 EUR
%
0 %150 %

Steuerliche Angaben

9% Kirchensteuer

Persönliche Angaben

0 10

Kinderlose unter 23 zahlen weniger Pflegeversicherung

Kein Rechtsanspruch

Weihnachtsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe es gezahlt wird, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Im TVöD (aktuell 85 % Jahressonderzahlung) ersetzt es zugleich das Urlaubsgeld. Dieser Rechner ist eine Schätzhilfe auf Basis üblicher Sätze — keine Rechts- oder Steuerberatung.

Netto-Weihnachtsgeld

1.153,25 €

2.100,00 € brutto

Verteilung des Bruttobetrags

  • Netto(54,9 %)1.153,25 €
  • Lohnsteuer(23,3 %)490,00 €
  • Sozialversicherung(21,8 %)456,75 €
Brutto-Weihnachtsgeld2.100,00 €
./. Lohnsteuer− 490,00 €
./. Solidaritätszuschlag− 0,00 €
./. Sozialversicherung− 456,75 €
Netto-Weihnachtsgeld1.153,25 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Weihnachtsgeld: kein Rechtsanspruch, aber weit verbreitet

Grundlage, Verbreitung und übliche Höhe

Weihnachtsgeld ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt. Ausnahmsweise kann auch eine "betriebliche Übung" einen Anspruch begründen, wenn ein Arbeitgeber die Zahlung mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos geleistet hat.

Trotzdem ist Weihnachtsgeld weit verbreitet: Laut WSI-Tarifarchiv erhalten rund 51 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld — mit Tarifbindung sind es 77 %, ohne Tarifvertrag nur 41 %.

Jahressonderzahlung im TVöD (öffentlicher Dienst)

Im öffentlichen Dienst heißt das Weihnachtsgeld offiziell Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Seit der Tarifreform 2005 ist darin auch das frühere Urlaubsgeld enthalten — beide Zahlungen wurden zu einer einheitlichen Sonderzahlung im November zusammengelegt.

TVöD-VKA Jahressonderzahlung ab 2026

Regelsatz: 85 %
Für alle Entgeltgruppen EG 1–15, einheitlich ab 2026
Besondere Teile B/K: 90 %
Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Auszahlung: November
Anspruch bei Beschäftigung am 1. Dezember; anteilig bei Unterjährigkeit

Wie hoch ist Weihnachtsgeld üblicherweise?

In der Privatwirtschaft wird Weihnachtsgeld meist als Prozentsatz des Monatsgehalts gezahlt — üblich sind 50–70%, in tarifstarken Branchen auch 60–80%. Die durchschnittliche Höhe lag laut Destatis 2024 bei rund 2.987 € brutto.

Beispielhafte Tarif-Weihnachtsgelder nach Branche (mittlere Entgeltgruppen)

  1. Chemische Industrie Nordrhein: ≈ 4.235 €
  2. Energieversorgung Nordrhein-Westfalen: ≈ 4.113 €
  3. Süßwarenindustrie Baden-Württemberg: ≈ 3.900 €
  4. Textilindustrie Westfalen/Osnabrück: ≈ 3.751 €
  5. Privates Bankgewerbe: ≈ 3.719 €
  6. Deutsche Bahn: ≈ 3.399 €
  7. Landwirtschaft Bayern: ≈ 250 €

So wird Weihnachtsgeld versteuert

Weihnachtsgeld zählt steuerlich als "sonstiger Bezug" (§ 39b Abs. 3 EStG) — anders als das laufende Monatsgehalt. Die Lohnsteuer wird nach der Jahrestabelle im Differenzverfahren ermittelt: Der Arbeitgeber berechnet die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung — die Differenz ist die Steuer, die auf das Weihnachtsgeld entfällt. Dadurch wird eine Sonderzahlung tendenziell stärker besteuert als der gleiche Betrag als laufendes Gehalt, weil sie zusätzlich in die Steuerprogression fällt.

Wichtig: Die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG), die z. B. bei Abfindungen zur Anwendung kommt, gilt für Weihnachtsgeld nicht. Zusätzlich zur Lohnsteuer fallen — anders als bei einer Abfindung — auch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) an.

Beispiel: 4.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, 2.500 € Weihnachtsgeld

Beispiel: 4.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, 2.500 € Weihnachtsgeld
PositionBetrag
Brutto-Weihnachtsgeld2.500,00 €
Lohnsteuer (Differenzmethode)− 618,00 €
Sozialversicherung− 543,75 €
Netto-Weihnachtsgeld≈ 1.338,25 €

Hinweis: Dieser Rechner ist eine Schätzhilfe auf Basis üblicher Sätze und der gesetzlichen Regeln für sonstige Bezüge. Ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld gezahlt wird, entscheidet ausschließlich Ihr Tarifvertrag, Ihre Betriebsvereinbarung oder Ihr Arbeitsvertrag. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an Ihre Lohnbuchhaltung oder einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen zum Weihnachtsgeld

Anspruch, Höhe und Besteuerung erklärt

Nein. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergibt – oder ausnahmsweise aus "betrieblicher Übung", wenn der Arbeitgeber es mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt hat.

Weihnachtsgeld zählt steuerlich als "sonstiger Bezug" (§ 39b Abs. 3 EStG) und wird nach der Jahrestabelle im Differenzverfahren versteuert: Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einmal ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld – die Differenz ist die Steuer auf die Sonderzahlung. Das führt meist zu einer höheren Abzugsquote als beim laufenden Monatsgehalt, weil die Sonderzahlung "oben auf" die Progression trifft. Die Fünftelregelung (relevant z. B. bei Abfindungen) gilt hier nicht.

Im TVöD gibt es kein separates Weihnachtsgeld mehr, sondern die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD. Ab 2026 beträgt sie einheitlich 85 % des durchschnittlichen Tabellenentgelts der Monate Juli bis September (Ausnahme: Besondere Teile B und K, dort 90 %). Ausgezahlt wird sie im November; anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen.

Nein. Seit der TVöD-Reform 2005 wurde das frühere Urlaubsgeld mit dem Weihnachtsgeld zur einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengelegt, die im November ausgezahlt wird.

Laut WSI-Tarifarchiv erhalten rund 51 % aller Beschäftigten 2025 Weihnachtsgeld (77 % mit, nur 41 % ohne Tarifbindung). Die durchschnittliche Höhe liegt bei rund 2.700 € brutto, üblich sind 50–70 % eines Monatsgehalts. Die Bandbreite nach Branche ist groß.

Das hängt von einer eventuellen Rückzahlungsklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam (u. a. angemessene Bindungsdauer, klare Formulierung). Ohne eine solche Klausel besteht in der Regel keine Rückzahlungspflicht. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder eine arbeitsrechtliche Beratung.

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